Zur Vorbereitung auf das Assessorexamen reicht die praktische Ausbildung z.B. bei Gericht und der Besuch der Arbeitsgemeinschaft nicht aus. Wie auch beim Referendarexamen kommt es auf die Übung bei den schriftlichen Klausuren an. Vermehrt greifen Rechtsreferendare daher zu Klausurenkursen, Übungsbüchern und Skripten.
Eines der beliebtesten Bücher ist „Die zivilrechtliche Assessorklausur“ von Ralf Stoffregen. Der Autor ist Richter am Amtsgericht und hat langjährige Erfahrungen als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Repetitor. Hierzu kann man sagen, dass sich dies im Skript durchaus widerspiegelt. Der Autor erklärt gut und lässt keine Fragen offen, die sich beim Durcharbeiten stellen. Alle Ausführungen sind verständlich, sodass es eine solide Grundlage für die Examensvorbereitung in Bezug auf juristische Arbeitsweise darstellt. »»»



In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.
Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.
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Das Referendariat ist die nächste Station nach dem Studium und trotz der anstrengenden Examensvorbereitung möchte man sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Zum lockeren Einstieg hilft das hier vorgestellte neue Buch 99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat. Anstatt gleich mit dicken Lehrbüchern oder mit Skripten zu starten, bekommt man eine kleine Bedienungsanleitung Rund ums Referendariat. Angefangen bei der richtigen Wahl des Ausbildungsortes bis zu der Zeit nach dem zweiten Examen wird alles abgedeckt. Dabei werden sowohl Tipps zur Vorbereitung im Allgemeinen aber auch für jede einzelne Pflichtstation des Referendariats gegeben. Das Buch ist zur Vorbereitung für Referendare aller Bundesländer geeignet, da die jeweiligen Länderunterschiede sowie Besonderheiten dargestellt werden.
Es geht wieder einmal um das liebe Geld. Eine 
Die zweite Station im juristischen Referendariat ist die beim Staatsanwalt. In Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass diese Station bei einem Mangel an vorhandenen Plätzen auch gegen eine Station beim Strafrichter getauscht werden kann. Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis natürlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Für einige Bücher hat man nach den Klausuren keine Verwendung mehr, während viele Referendare auf der Suche nach bezahlbaren Skripten sind. Auf der Seite
Der DAV beschäftigte sich mit der Höhe der Investition der einzelnen Bundesländer in die Justiz. Das erschreckende dabei: kein einziges Bundesland gibt auch nur 5% seines Haushaltsbudgets für die Justiz aus! Gemeint sind hier Sach- und Personalkosten für Richter und Staatsanwälte, wie strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsverhandlungen. Dabei ist diese Berufsgruppe für den Staat noch verhältnismäßig günstig.
Als Referendar hat man chronisch wenig Geld und freut sich auf die Abgabe der Steuererklärung, da man gute Chancen hat, die Lohnsteuer wieder zu bekommen. Sofern die jährlichen Einkünfte abzüglich Pauschbeträgen etc. also unter dem Grundfreibetrag bleiben, gibt´s keine Probleme und die Überweisung vom Finanzamt darf freudig erwartet werden.
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