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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

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Eine neue Internetplattform vereinfacht die Suche nach einem Terminsvertreter

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Nicht selten kommt es vor, dass ein Anwalt vor einem auswärtigen Gericht prozessieren muss. Die Anfahrt nimmt unter Umständen mehrere Stunden in Anspruch und die Wartezeit auf dem Gerichtsflur kann kaum produktiv genutzt werden – Zeit und Geld  gehen verloren. Oft kann es auch sein, dass ein Anwalt einer anderen Verpflichtung nachgehen muss und aus diesem Grund nicht an einem Prozess teilnehmen kann.

In solchen Fällen kann ein Unterbevollmächtigter – auch Terminsvertreter genannt – damit beauftragt werden, den Anwalt vor Gericht zu vertreten. Im besten Falle sollte es sich natürlich um einen kompetenten und vertrauenswürdigen Kollegen handeln. Die Suche nach einem solchen Vertreter wird durch die Internetplattform Terminsvertreter.com deutlich vereinfacht.

Vorteile für die einstellende Kanzlei

Ist ein Anwalt auf der Suche nach einem Terminsvertreter, kann er den betreffenden Termin schnell und unkompliziert auf dem Portal veröffentlichen. Hierfür ist zunächst eine kostenlose Registrierung nötig. Die Angaben zum Termin umfassen das Datum und die Zeit der Verhandlung, das betreffende Gericht, die Annahmefrist sowie die Form des Honorars. Es kann zwischen einem vorbestimmten und einem offenen Honorar gewählt werden. Die Dienste des Internetportals sind dabei für die einstellende Kanzlei komplett kostenlos.

Interessierte Rechtsanwälte können sich dann gezielt auf Termine bewerben. Deren fachliche Kompetenz wird durch Terminsvertreter.com zweifach gesichert. Zum einen werden die Zulassungsdaten bei der Bundesrechtsanwaltskammer überprüft. Zum anderen werden Anwälte, gegen die begründete Beschwerden vorliegen, aus dem Verzeichnis entfernt.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Rechtsanwälte sparen kostbare Zeit, da beispielsweise die Anreise zu einem weiter entfernten Gericht nicht nötig ist.
  • Im gleichen Zuge entfallen Anreisekosten sowie anderweitige Ausgaben. So wird bares Geld gespart.
  • Der einstellende Anwalt bleibt hauptbevollmächtigt und damit weiterhin der persönliche Ansprechpartner des Mandanten.

Ein besonderes Herausstellungsmerkmal von Terminsvertreter.com besteht darin, dass die zu Grunde liegende Software Made in Germany ist. Sie gewährleistet höchste Datensicherheit. Die Daten sämtlicher Mitglieder werden natürlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Des Weiteren werden alle Daten ausschließlich in Deutschland gehostet.

Vorteile für Terminsvertreter

Auch für Terminsvertreter bringt der Dienst Vorteile mit sich. Zum einen ist die Mitgliedschaft kostenlos. Erst wenn Termine vermittelt und tatsächlich wahrgenommen wurden, erfolgt die Berechnung einer Vermittlungsgebühr. Diese beträgt zehn Prozent des Honorars. Ist eine Lücke im Terminkalender, kann diese schnell und einfach durch einen Einsatz als Unterbevollmächtigter gefüllt werden. Dies sichert ein einfaches und schnelles Zusatzeinkommen.

Rechtsanwälte, die als Terminsvertreter tätig werden wollen, haben mit der Internetplattform Zugriff auf bundesweite Termine. Dabei können sie den gewünschten Umkreis individuell festlegen, damit nur die wirklich interessanten Termine angezeigt werden. Innerhalb von wenigen Sekunden können sie sich dann bewerben, wenn sie ein passendes Angebot gefunden haben.

Das Vorgehen zur Einsetzung eines Terminsvertreters

Setzt ein Rechtsanwalt einen Terminsvertreter ein, bleibt ersterer als Hauptbevollmächtigter der persönliche Ansprechpartner des Mandanten. Er ist dafür zuständig, seinen Vertreter auf die Verhandlung vorzubereiten. Hierzu gehört natürlich auch, dass er dem Terminsvertreter die notwendigen Akten zugänglich macht.

Der Unterbevollmächtigte sollte sich mit Hilfe der ihm zugesendeten Akten in den betreffenden Fall einarbeiten und entsprechend vorbereiten. Er hat sich vor dem Gericht so zu verhalten, als sei der Mandant sein eigener. Des Weiteren ist er dazu verpflichtet, den Absprachen mit dem Hauptbevollmächtigten Folge zu leisten. Im Anschluss empfiehlt sich die Anfertigung eines sogenannten „Terminsberichtes“, der den Ablauf des Verfahrens wiedergibt und den Kollegen über alle Entwicklungen informiert.

Abrechnung der Untervollmacht

Für beide Parteien ist natürlich die Abrechnung des Dienstes von großer Bedeutung. Hierbei ist sowohl die Verfahrens- als auch die Terminsgebühr zu berücksichtigen, welche dem Terminsvertreter gemäß Nr. 3401 und Nr. 3402 VV RVG zustehen. Dabei erhält der Unterbevollmächtigte 0,65 Verfahrensgebühr und die übliche 1,2 Terminsgebühr.

In bestimmten Einzelfällen ist es jedoch auch möglich, eine andere Aufteilung zu vereinbaren. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang – noch in Bezug auf Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) – entschieden, dass es sich dabei nicht um einen Wettbewerbsverstoß handelt (Az.: I ZR 122/98):

 Die Entschädigungspflicht richtet sich ohne Bindung an die Gebührenregelung des § 53 BRAGO nach der internen Vereinbarung zwischen dem Terminsvertreter und dem Prozeßbevollmächtigten. Ein Verstoß gegen § 49b BRAO ist nicht gegeben, wenn der Terminsvertreter weniger als die in § 53 BRAGO vorgesehenen Gebühren erhält.“

Die Leistungen von www.terminsvertreter.com sind – wie bereits erwähnt – für die einstellende Kanzlei kostenlos. Der Terminsvertreter muss eine Vermittlungsgebühr von zehn Prozent des Honorars bezahlen, wenn er einen Termin tatsächlich wahrgenommen hat.

Bildnachweis: fotolia.com / © rubberball

Der Artikel wurde am 11. April 2017 von veröffentlicht.