Heute lief folgende Klausur (Quelle: Bericht im Jurawelt-Forum):
Der Mandant Hennecke hat dem Freund Lehnhard ein zinsloses Darlehen gewährt, das zur Rückzahlung am 01/2008 fällig war. Im Mai 2008 hat er einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Da die Vollstreckung erfolglos verlaufen war, hat Lehnhard sodann im Juli 2008 eine eidesstattliche Versicherung, die formell ordnungsgemäß war, abgegeben. Dabei hat er verschwiegen, dass er Inhaber einer Lebensversicherung bei der Fortuna AG war.
Herr Lehnhard hatte seit 1997 bis 2007 mit einem Studenten/Arbeitslosen Andersen zusammengewohnt, bis er sich mit Andersen überworfen hat und in die Schweiz gezogen ist. Dabei hat Lehnhard Miete, Nebenkosten und Essen für beide finanziert, während Andersen den gesamten Haushalt übernommen hat. Irgendwann in den 90ern hatte Lehnhard Andersen per letztwilliger Verfügung bei Kenntnis des Andersen als Alleinerben eingesetzt. Andere Erben waren nicht vorhanden. Anfang 1997 hat er den Andersen im Übrigen als widerruflichen Bezugsberechtigten der Lebensversicherung eingesetzt und dies auch der Fortuna AG angezeigt (Hinweis im SV auf §§ 150 ff. VVG). Den Versicherungsschein übergab er ihm allerdings erst Ende 1997.
Am 02.12.2008 verstirbt Lehnhard. Andersen schlägt die Erbschaft am 13.02.2009 aus.
Am 26.02.2009 erwirkt Frau Sören einen PfÜb und will in die Versicherungssumme wegen einer Forderung gegen Lehnhard vollstrecken. Die Fortuna zahlt aber nicht aus, weil ihr der Versicherungsschein noch nicht vorgelegt wurde. Im Übrigen hat der Gerichtsvollzieher eine Vollstreckung in den Versicherungsschein, den Andersen noch hat, in Kürze (Datum weiss ich nicht mehr) angekündigt.
Der Anwalt des Andersen macht geltend, dass die Übertragung der Bezugsberechtigung nicht anfechtbar sei (Hinweis auf das Anfechtungsgesetz), weil sie nicht unentgeltlich erfolgt sei, da sein Mandant den ganzen Haushalt übernommen hat. Der Mandant will nun wissen, ob er eine Auszahlung der Versicherungssumme erwirken kann (keine außergerichtliche Klärung) und ob er gegen Sören und/oder Andersen vorgehen muss. Außerdem will er wissen, ob er den Versicherungsschein benötigt.
Mögliche Lösungsansätze werden ebenfalls in dem Thread im Jurawelt-Forum diskutiert…







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