Heute gab es in Niedersachsen die zweite Klausur im Verwaltungsrecht. Thema: Polizei- und Ordnungsrecht. Im chris.blog finden sich auch diesmal gute Infos zu Sachverhalt und Aufgabenstellung:
„Ein Bauer namens Heinrich Schäfer (!) hat eine Rinderherde. Acht der Tiere brechen aus und verteilen sich auf ein rund 15 Quadratkilometer großes Gebiet, durch das unter anderem auch zwei Straßen führen. Polizei und freiwillige Feuerwehr machen sich daran, die Biester wieder einzufangen. Ein Tier muss erschossen werden, als es bei dem Versuch der Gefangennahme in Panik ausbricht und geradewegs auf die stark befahrene Bundesstraße zugaloppiert. Polizei und die Stadt Stade (Trägerin der Feuerwehr) senden Kostenbescheide an den Bauern, der aber nicht zahlen will und außerdem Schadensersatz für das tote Tier begehrt und darum in „meiner“ Kanzlei vorstellig wird.“
„Aufgabenstellung: Alle notwendigen Schreiben und Schriftsätze anfertigen […] und einen Sachbericht schreiben.“
Laut Hinweis im Jurawelt-Forum ist die Klausur heute (zumindest teilweise) diesem Urteil des VG Stade aus dem März 2007 nachgebildet.







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