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  Ausgabe 16/2024
Samstag, der 20.04.2024
     

 / Staatsexamen

Rechtsgestaltende Klausuren ab 2013

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Via Artikel auf Juraexamen.info sind wir auf eine Meldung von Beck Aktuell aufmerksam geworden. Danach soll ab 2013 im 2. Examen als neue Klausurform im Rahmen der Anwaltsklausuren bundesweit die Kautelarklausur eingeführt werden.

Das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt hat laut Beck inzwischen Richtlinien für das Stellen und Bewerten dieser Klausurform vorgelegt. Niedersachsen wurde deshalb mit der Ausarbeitung von Richtlinien beauftragt, weil es neben Bayern das einzige Bundesland ist, in dem bereits heute in jedem Termin eine Klausur mit rechtsgestaltender Aufgabe gestellt wird.

Ziel der Einführung dieses neuen Klausurtyps ist es, die Anforderungen im zweiten Examen weiter an die Anforderungen in der Praxis anzugleichen. Auch im späteren Berufsleben hat man oftmals damit zu tun, für den Mandanten – losgelöst von einem konkreten Rechtsstreit – Vertragsentwürfe oder zum Beispiel AGB zu entwerfen.

Wie wir aber ebenfalls hier im RefBlog bereits berichteten, wird dieser neue Klausurtyp in den Nord-Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein frühestens im Februar 2014 erstmals im Examen laufen. Das Gemeinsame Prüfungsamt der Länder hat ausgeschlossen, dass Kautelarklausuren bereits im Jahr 2013 im Examen gestellt werden.

Auch in den anderen Bundesländern bleibt abzuwarten, ob eine Einführung tatsächlich bereits 2013 geplant ist. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass in den Arbeitsgemeinschaften gezielt auf diese neue Klausurform vorbereitet wird, wenn die Einführung dann tatsächlich beschlossene Sache ist.

Der Artikel wurde am 7. Dezember 2011 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.