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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Staatsexamen

Kostenlose Aktenvorträge zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

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Für die mündliche Prüfung muss man sich insbesondere auf den Aktenvortrag vorbereiten. Denn die mündliche Prüfung beginnt gerade mit diesem, und die Prüfer bekommen durch den Aktenvortrag den ersten Eindruck vom Kandidaten, der nicht selten bereits die Weichen für eine gute oder weniger erfolgreiche Prüfung stellt.

Manche Prüfungsämter veröffentlichen Original-Aktenvorträge zum Üben. Links zu diesen findest Du auf protokolle-assessorexamen.de – nach Rechtsgebieten sortiert und mit Schlagworten versehen.

Examens-Aktenvorträge mit Verschlagwortung

Gerade wegen des ersten Eindrucks, den man bei den Prüfern hinterlässt, sollte man sich sehr gut auf den Vortrag vorbereiten. Dazu bietet es sich zunächst einmal an, sich bei seinem Ausbildungsgericht Aktenvorträge zu besorgen, die tatsächlich schon einmal im Examen liefen und zu Übungszwecken freigegeben wurden.

Die RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der größten Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt über unser Angebot und sichere Dir schnell Deine Examenskommentare!

Eine Sammlung vieler Original-Aktenvorträge, die die Justizprüfungsämter zu Übungszwecken freigegeben haben, findest Du darüber hinaus auch auf der Seite http://www.protokolle-assessorexamen.de.

Neu sind die hilfreichen Schlagworte, mit denen alle Aktenvorträge versehen sind. So kannst Du bereits vor dem intensiven Durcharbeiten einen Überblick dazu verschaffen, um was es bei dem jeweiligen Aktenvortrag thematisch geht!

Übrigens: In den meisten Ländern kann der Aktenvortrag grundsätzlich aus allen Rechtsgebieten stammen, die zum Pflichtstoff des 2. Examens zählen. Erst mit Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung erfährt man verbindlich, aus welchem Rechtsgebiet der Aktenvortrag stammen wird (so zum Beispiel in NRW und Mecklenburg-Vorpommern). Vor dieser Festlegung im Rahmen der Ladung sollte man sich vor allem mit Vorträgen aus dem Zivilrecht auf die mündliche Prüfung vorbereiten. Denn einen zivilrechtlichen Vortrag halten zu müssen, ist grundsätzlich am wahrscheinlichsten. Sollte mit der Ladung der mündlichen Prüfung mitgeteilt werden, dass der Vortrag doch aus dem Strafrecht, Öffentlichen Recht oder Arbeitsrecht stammen wird, hat man noch ausreichend Zeit, weitere Vorträge aus dem jeweiligen Rechtsgebiet zur Probe zu halten.

Eine andere Regelung gilt aber beispielsweise in Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz: Dort richtet sich das Rechtsgebiet des Aktenvortrags nach dem vom Referendar gewählten Wahl- bzw. Schwerpunktbereich. [RefN]

Der Artikel wurde am 5. März 2024 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.