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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Brandenburg

Brandenburg – Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe

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Die Unterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Juristenausbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz- BbgJAG) ist ab dem 01.01.2018 auf 1.358,89€ erhöht worden. 

Damit belegt Brandenburg im Ländervergleich den ersten Platz, gefolgt von Bayern mit 1.302,08€ und Sachsen mit 1265,20€. Der Unterschied zwischen dem ersten und letzten Platz, den Hamburg mit 1.027,80€ belegt, beträgt ganze 331,09€!

Ebenso ist der Familienzuschlag erhöht worden:

  • für das erste und zweite Kind: 153,48€
  • für das dritte und jedes weitere Kind: 351,02€

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Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat in Brandenburg findest Du auf unseren Ref-Infoseiten.

Der Artikel wurde am 26. Januar 2018 von veröffentlicht.