Die Unterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Juristenausbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz- BbgJAG) ist ab dem 01.01.2018 auf 1.358,89€ erhöht worden.
Damit belegt Brandenburg im Ländervergleich den ersten Platz, gefolgt von Bayern mit 1.302,08€ und Sachsen mit 1265,20€. Der Unterschied zwischen dem ersten und letzten Platz, den Hamburg mit 1.027,80€ belegt, beträgt ganze 331,09€!
Ebenso ist der Familienzuschlag erhöht worden:
- für das erste und zweite Kind: 153,48€
- für das dritte und jedes weitere Kind: 351,02€
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