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  Ausgabe 16/2024
Freitag, der 19.04.2024
     

 / Ausland

Auslandsstation bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer

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Einen Teil des Referendariats im Ausland zu verbringen, ist sehr beliebt. Wie wäre es da mal mit einer Station für drei bis vier Monate bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (Infos dort unter dem Punkt „Karriere“)? Ihr erhaltet Einblick in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht mit den verschiedensten Rechtsgebieten, wie Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht; lernt das Vorgehen einer Firmengründung in den USA kennen und unterstützt sogar den Inkasso-Service der AHK USA. 

Mitzubringen sind sehr gute Englischkenntnisse, auch wenn die Arbeitssprache vorwiegend Deutsch ist. Voraussetzung ist ebenfalls, sich an die Lebens- und Arbeitsumstände in den USA anpassen zu können und das Referendariat bereits begonnen bzw. eine Zusage erhalten zu haben. Ein J-1 Visum ist für die Aufenthaltsdauer unabdingbar. Ausbildungsplätze werden ungefähr 12 Monate vor Stationsbeginn vergeben, d.h. also rechtzeitig bewerben!

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Zur Sicherheit solltet Ihr euch vorab bei euren Ausbildungsstellen informieren, ob Ihr eine Station bei einer deutschen Auslandshandelskammer absolvieren dürft. Denn dass eure Station am Ende auch anerkannt wird, müsst Ihr selber sicher stellen.

Viele weitere Stationsangebote aus dem In- und Ausland findet Ihr auf Stationsradar.de [RefN]

Der Artikel wurde am 31. Oktober 2023 von veröffentlicht.