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  Ausgabe 16/2024
Donnerstag, der 18.04.2024
     

 / Allgemein

Gibt es in der Schweiz eigentlich ein Referendariat?

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Gerade, wenn man vor dem Examen steht, fragt man sich: Muss das denn wirklich alles sein? Ich hab doch schon das erste Examen, das sollte reichen, warum all der Stress, warum dieses wahnsinnig umfangreiche 2. Examen?

Und schon drängt sich die Frage auf, wie eigentlich unsere (teilweise) deutschsprachigen Nachbarn die Juristenausbildung geregelt haben! Und siehe da: das hört sich doch schon etwas entspannter an, als die Deutsche.

Für den Anwaltsberuf läuft sie folgender Maßen ab: Nach erfolgreichem Abschluss des Hochschulstudiums schließt sich eine mindestens einjährige Praxiszeit in der Rechtspflege an. Das hört sich aber so an, als gäbe es keine AG´s, keine Klausuren, keine Probeexamen. Sobald diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anwaltsprüfung abgelegt werden. Es handelt sich um eine zehnstündige, nach Angaben des Züricher Anwaltsverbands „anforderungsreiche“ Prüfung. Bei Bestehen erhält man das „Anwaltspatent “ 🙂

Das alles hört sich nur mäßig besser als in Deutschland an, was sich aber besser anhört, ist die Anwaltsdichte: im Jahr 2008 kamen auf einen Anwalt in Deutschland 561 Einwohner, in der Schweiz jedoch mehr als doppelt so viele!

Mein Fazit: Auf in die Schweiz! Oder hab ich da etwa was übersehen?!?! [RefN]

Der Artikel wurde am 18. April 2023 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.