Vor kurzem landete ein äußerst erfreuliches Rundschreiben vom OLG in meinem E-Mail-Postfach. Meinen Kollegen und mir wurde mitgeteilt, dass das OLG aufgrund einer in Aussicht gestellten Änderung der Nds. Erholungsurlaubsverordnung in Folge des Urteils des BAG (9 AZR 529/10) allen Referendarinnen und Referendaren, die in den Jahren 2011 und 2012 Anspruch auf Erholungsurlaub erworben haben, unabhängig vom Lebensalter nunmehr 30 Arbeitstage Erholungsurlaub für jedes Ausbildungsjahr erteilt wird. Der ggf. dadurch zustehende Mehrurlaub muss bis zum jeweiligen Ende der Referendarausbildung genommen werden.
Da ich wenige Tage darauf einen Urlaubsantrag eingereicht habe, bekam ich mit der Urlaubsbestätigung auch wie üblich meine Resturlaubstage für das Ausbildungsjahr mitgeteilt: und das OLG hat schnelle Arbeit geleistet und die Ankündigung auch wirklich schnell umgesetzt. Ich kann mir jetzt also überlegen, vielleicht noch einen kleinen Winterurlaub einzuschieben (dank der nun zusätzlichen 4 Urlaubstage, die ich vor kurzem ja noch nicht hatte). 🙂
@ Referendare aus anderen Bundesländern: Mich würde interessieren, ob auch andere Bundesländer mittlerweile dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts folgen und eine Änderung in ihren Verordnungen anstreben (oder zunächst lieber warten bis Referendare klagen 😉 ), so dass sich auch dort jüngere Referendare über künftig 30 Tage Erholungsurlaub pro Ausbildungsjahr freuen können ?! 🙂
Emily*