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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 42/2026
Mittwoch, der 14.10.2026
     

Bayern meldet Rekord für E-Examen im Zweiten Staatsexamen

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Das E-Examen setzt sich in Bayern im Zweiten Staatsexamen fast vollständig durch. Für den Prüfungstermin im November 2026 haben sich, wie justiz.bayern.de berichtet, 99 Prozent der insgesamt 938 Kandidatinnen und Kandidaten für die elektronische Anfertigung ihrer Klausuren entschieden. Die Entwicklung zeigt, dass digitale Prüfungen im juristischen Vorbereitungsdienst nicht mehr als Ausnahme wahrgenommen werden, sondern innerhalb kurzer Zeit zum Regelfall werden können.

Der Trend beschränkt sich nicht auf das Zweite Staatsexamen. Bereits im September wählten mehr als 85 Prozent von rund 1.700 Prüflingen im Ersten Staatsexamen die elektronische Variante. Zugleich wurden im Oktober mehr als 1.000 Referendarinnen und Referendare neu in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Bayern verbindet die hohen Nutzungszahlen deshalb mit dem Anspruch, den Justizstandort durch moderne Prüfungsbedingungen attraktiver zu machen.  »»» 

Heinz Thomas und Hans Putzo, besser bekannt als Thomas/Putzo

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Symbolbild Thomas/Putzo Es ist an der Zeit, sich mal mit den Namensgebern des wichtigen ZPO-Kommentars zu beschäftigen.

Zugegeben … ich musste zunächst nach den Vornamen suchen! Geläufig sind sie nicht jedem, denn man wirft schließlich nur mit dem Verbund beider Namen – dem Thomas/Putzo – um sich, wenn man von ihrem bekanntesten Werk spricht.  »»» 

Auslandsstation bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer

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Flagge der Vereinigten Staaten von AmerikaEinen Teil des Referendariats im Ausland zu verbringen, ist sehr beliebt. Wie wäre es da mal mit einer Station für drei bis vier Monate bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (Infos dort unter dem Punkt „Karriere – Juristischer Vorbereitungsdienst“)? Ihr erhaltet Einblick in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht mit den verschiedensten Rechtsgebieten, wie Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht, lernt das Vorgehen bei einer Firmengründung in den USA kennen und unterstützt sogar den Inkasso-Service der AHK USA – New York.  »»» 

Referendar/in in der Anwalts- sowie Wahlstation – Initiativbewerbung

von Schlottke-Wegner – Reinarz
Wir sind eine Fachanwaltskanzlei im Frankfurter Westend und suchen regelmäßig engagierte, talentierte Verstärkung. Nina Schlottke-Wegner und Magdalena Reinarz verfügen über langjährige Erfahrung als Fachanwältinnen für Familienrecht, beraten im Erbrecht vor Gericht und außerhalb gerichtlicher Verfahren und sind ausgebildete, aktive Mediatorinnen. Unser Team umfasst außerdem eine Rechtsanwaltsfachangestellte, zwei studentische Mitarbeiterinnen und unsere Kanzleihunde Lelli und Enzo.

Dritter Versuch im Staatsexamen bleibt Reformziel trotz politischer Absage

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Die Begrenzung auf zwei reguläre Versuche prägt das Erste Staatsexamen stärker, als es die reine Prüfungsordnung vermuten lässt. Wer zweimal scheitert, verliert nicht nur die Möglichkeit, den klassischen Weg zur Volljuristin oder zum Volljuristen fortzusetzen, sondern steht oft auch vor erheblichen Fragen zur beruflichen Zukunft. In einem aktuellen Interview wird deshalb erneut ein regulärer Drittversuch als Reformidee in den Mittelpunkt gerückt. Der Vorschlag verbindet die Diskussion über Prüfungsrecht mit der Frage, wie viel Risiko ein Ausbildungssystem seinen Kandidatinnen und Kandidaten zumuten darf.

Wie beck-aktuell.de berichtet, hält die nordrhein-westfälische Justizstaatssekretärin Daniela Brückner zwei Versuche für einen wesentlichen Stressfaktor. Ein zusätzlicher Anlauf könnte den Druck in der Examensvorbereitung senken, ohne die Anforderungen an die juristische Ausbildung grundsätzlich aufzugeben. Rechtlich wäre dafür allerdings eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes oder zumindest eine Länderöffnungsklausel nötig. Die staatliche Pflichtfachprüfung darf nach der geltenden bundesrechtlichen Regelung nur einmal wiederholt werden.  »»» 

OVG Sachsen-Anhalt: Zweifel an der Verfassungstreue blockieren den Start ins Referendariat (3 M 70/26)

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Der juristische Vorbereitungsdienst ist kein voraussetzungsloser Zugang zu einer beliebigen Ausbildung. Das OVG Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 10. September 2026 klargestellt, dass Bewerberinnen und Bewerber ein Mindestmaß an Verfassungstreue gewährleisten müssen. Im Eilverfahren 3 M 70/26 bestätigte der 3. Senat, dass ein Bewerber vorläufig nicht in den zum 1. September 2026 begonnenen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss, solange gravierende Zweifel an seiner persönlichen Eignung noch weiter aufgeklärt werden. Die Entscheidung betrifft damit eine Frage, die für die Auswahl zum Referendariat und für das Vertrauen in die staatliche Rechtspflege von erheblicher Bedeutung ist.

Ausgangspunkt waren zahlreiche Erkenntnisse zu früheren rechtsextremistischen Aktivitäten, Funktionen und Kontakten des Bewerbers. Nach den vom Gericht ausgewerteten Angaben war er unter anderem aus der Bundeswehr entlassen worden, nachdem seine Teilnahme an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere und an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation bekannt geworden war. Hinzu kamen eingeräumte und durch Zeugenaussagen bestätigte rassistische Äußerungen, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu einer Funktionärstätigkeit in einer als rechtsextrem eingestuften Organisation sowie weitere Hinweise auf Verbindungen in die rechtsextreme Szene. Der Bewerber bestritt einzelne Vorwürfe und verwies auf eidesstattliche Versicherungen. Nach Ansicht des OVG reichten diese Erklärungen im maßgeblichen Zeitpunkt jedoch nicht aus, um die offenen Fragen abschließend zu klären.  »»» 

Hilfreicher Vordruck für das Plädoyer in der Sitzungsvertretung

Symbolbild SitzungsvertretungGerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher. Das sind die „besten Voraussetzungen“ dafür, dass man beim Plädieren Punkte vergisst, auf die man eigentlich eingehen wollte. Dramatisch ist das sicherlich nicht, selbst die Angeklagten, die deutlich mehr Erfahrungen vor Gericht haben, merken davon nichts! 🙂 Im Netz haben wir aber eine hilfreiche Vorlage gefunden, mit der man eigentlich nichts vergessen kann.  »»» 

Referendariat braucht klare Wege für internationale Juristinnen

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Der Weg ins deutsche Referendariat kann für ausländische Juristinnen und Juristen an einer bürokratischen Pattsituation scheitern. Für die Aufenthaltserlaubnis wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst verlangt, für die Zulassung wiederum ein gesicherter aufenthaltsrechtlicher Status. Wie lto.de berichtet, hat Andrea Carolina Páez Badel diese widersprüchlichen Anforderungen selbst erlebt. Die in Kolumbien geborene Juristin kam mit 17 Jahren nach Deutschland, absolvierte zunächst ein Studienkolleg und studierte anschließend Jura in Marburg.

Schon während des Studiums erhöhte der Aufenthaltsstatus den Druck: Fortschritte mussten jährlich nachgewiesen und ein konkreter Plan vorgelegt werden. Nach dem Ersten Staatsexamen verlangte die Ausländerbehörde einen Nachweis für die gesamte Dauer des Referendariats, während das Justizprüfungsamt vor der Zulassung keine entsprechende Bestätigung ausstellen wollte. Nach der Zulassung blieben nur drei Wochen für den Nachweis; der früheste Termin bei der Behörde lag jedoch Monate später. Erst intensive Abstimmungen und eine vertragliche Auflage ermöglichten den Start.  »»» 

BVerwG: Punktesprung allein beweist keine Täuschung im Zweiten Staatsexamen (6 B 20.24)

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Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage befasst, wann die nachträgliche Aberkennung eines bestandenen Zweiten Juristischen Staatsexamens wegen eines Täuschungsversuchs gerechtfertigt sein kann. Anlass war der Fall einer Volljuristin, die ihre Prüfung mit der Gesamtnote „vollbefriedigend“ und 10,89 Punkten bestanden hatte. Einige Jahre später erklärte das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt die Prüfung für nicht bestanden. Hintergrund war der Verdacht, ein am Prüfungsamt tätiger Richter habe über einen Repetitor vorab Klausurtexte und Lösungshinweise an Prüflinge weitergegeben. Die Behörde leitete aus auffälligen Übereinstimmungen zwischen den Klausuren und den internen Lösungsskizzen sowie aus der deutlichen Verbesserung gegenüber dem Ersten Staatsexamen einen sogenannten Anscheinsbeweis für eine Täuschung her. Die Betroffene bestritt, von den Unterlagen vor der Prüfung Kenntnis gehabt zu haben.  »»» 

Wieviel verdienen eigentlich unsere AG-Leiter?

Im Referendariat wird man von Richtern sowie Staats- und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften unterrichtet. Diese investieren regelmäßig viel Zeit in die Vorbereitung und in den Unterricht selbst.

Diese Zusatzbelastung „Arbeitsgemeinschaft“ rechtfertigt es, dass AG-Leiter, die dafür nicht von ihren sonstigen Aufgaben entlastet werden, eine zusätzliche Vergütung erhalten. Wie hoch diese ausfallen kann, zeigte im Jahr 2011 ein Abrechnungsformular der Justiz Mecklenburg-Vorpommern, das damals auf den Seiten des Justizministeriums abrufbar war.  »»» 

Juristentag verlangt Neustart für das Staatsexamen

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Der Deutsche Juristentag hat in Erfurt ein deutliches Signal an die Länder und Fakultäten gesendet: Die juristische Ausbildung soll nicht nur punktuell modernisiert, sondern grundlegend neu ausgerichtet werden. Wie beck-aktuell.de berichtet, sprachen sich die Delegierten für weniger Prüfungsstoff, mehr Kompetenzorientierung, stärkeren Praxisbezug und eine bessere Fachdidaktik aus. Für Examenskandidaten ist das vor allem deshalb interessant, weil die staatlichen Prüfungen künftig stärker Systemverständnis statt bloßes Auswendiglernen abfragen sollen.

Besonders relevant ist die Forderung, den Pflichtstoff erheblich zu reduzieren und einzelne Inhalte möglicherweise schon studienbegleitend zu prüfen. Damit würde der Druck auf die großen Staatsprüfungen zumindest teilweise anders verteilt. Zugleich sollen Falllösungen mit professionellem Feedback, kritisch-reflexive Kompetenzen, juristische Argumentation, Verantwortungsbewusstsein und Resilienz stärker verankert werden. Das zielt auf ein Ausbildungssystem, das nicht nur Wissen anhäuft, sondern die spätere Berufspraxis früher mitdenkt.  »»» 

Prüfungsangst rechtfertigt keinen 3. Versuch

Symbolbild PrüfungssituationHier im RefBlog hatten wir euch schon die Vorschriften der Länder zum sogenannten „Gnadenversuch“ vorgestellt. Viele dieser Regelungen sind generalklauselartig formuliert und stellen auf einen „Härtefall“ oder „Ausnahmefall“ ab; einige Länder knüpfen stattdessen oder zusätzlich an Mindestpunktzahlen an. Das OVG Rheinland-Pfalz musste sich im Jahr 2010 (Beschluss vom 10.06.2010 – 10 D 10529/10.OVG) im Zusammenhang mit dem 3. Versuch in der Zweiten juristischen Staatsprüfung mit der Frage beschäftigen, ob Prüfungsangst ein solcher Härtefall sein kann.  »»» 

VG Düsseldorf: Offene Zweitkorrektur gilt auch im Überdenkensverfahren (15 K 555/24)

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Wer eine juristische Staatsprüfung angreift, setzt oft große Hoffnung in das Überdenkensverfahren. Dort müssen Prüferinnen und Prüfer die substantiierten Einwände des Prüflings erneut zur Kenntnis nehmen und ihren Bewertungsspielraum noch einmal ausüben. Das VG Düsseldorf hat nun klargestellt, dass dieses Verfahren nicht zu einer verdeckten Zweitkorrektur wird. Auch beim späteren Überdenken darf der Zweitgutachter wissen, wie der Erstgutachter die Arbeit bewertet hat und wie dieser mit den Einwendungen umgeht.

Der Fall betraf eine Jurastudentin, die im Wiederholungsversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung gescheitert war. Vier ihrer sechs Aufsichtsarbeiten waren mit „mangelhaft“ bewertet worden, sodass das Justizprüfungsamt die Prüfung für nicht bestanden erklärte. Die Kandidatin griff vor allem eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Klausur an. Nachdem der Widerspruch erfolglos geblieben war, verlangte sie vor Gericht eine Neubewertung und rügte unter anderem, der Zweitgutachter habe sich im Überdenkensverfahren nicht eigenständig genug mit ihren Beanstandungen befasst.  »»»