Das im Oktober 2019 erschienene Buch „Urteil: ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ sorgt derzeit für heiße Diskussionen. Dieser Richter, der Autor Thorsten Schleif, ist selbst momentan Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken. Seit 2007 ist er nun schon, nach seinem Studium der Rechtswissenschaften, als Richter in NRW tätig. Für rund 4,5 Jahre war er alleiniger Haftrichter für die Amtsgerichte in Dinslaken und Wesel. Rechtsreferendare werden unter anderem von ihm ausgebildet. »»»
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Bei FPS zu arbeiten heißt: Faszination für alle Facetten des Wirtschaftsrechts erleben. Denn wir stehen mit Begeisterung für das, was wir tun und setzen dabei den Fokus stets auf die Interessen unserer Mandantschaft. Wir bieten vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und stellen uns gemeinsam mit unseren Teams den Herausforderungen der Zukunft. Werden Sie ein Teil von FPS und agieren Sie zusammen mit unseren 330 Mitarbeitenden an der Spitze der unabhängigen Wirtschaftskanzleien Deutschlands. Alle, die sich über die Klausuren im 2. Examen im April 2020 austauschen möchten, können dies im Forum “Zur letzten Instanz” machen:
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Es ist wieder an der Zeit, Euch einen Überblick über die aktuell gezahlten Unterhaltsbeihilfen aller Länder zu geben. Denn ein paar Zahlen haben sich in den letzten Monaten doch geändert.
Die letzten Erhöhungen der Unterhaltsbeihilfe fanden in Bayern, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz statt.
In unserem Ländervergleich findet Ihr alle Gehälter nochmal grafisch dargestellt.
Die Juristerei ist eine sehr trockene und staubige Angelegenheit. So denken zumindest viele. Aber das muss nicht sein! Till Zimmermann, Professor für Strafrecht an der Universität Trier, möchte nun das Gegenteil beweisen. Seit einigen Jahren sammelt er nun schon sehr skurrile Gerichtsurteile, jetzt ist ein Buch darüber in Planung. »»»
Eingeführt wurde das Rücktrittsrecht auf der Basis der Chancengleichheit aller Prüflinge. Denn eine eventuell bestehende Prüfungsunfähigkeit muss gegenüber der nicht beeinträchtigten Studenten berücksichtigt werden.
Grundsätzlich darf im Prüfungsrecht ein Prüfling von der juristischen Staatsprüfung zurücktreten, wenn es sich um eine Krankheit oder einen anderen wichtigen Grund handelt. Ein Antrag wird gestellt und ein amtsärztliches Attest, in dem das Krankheitsbild dargestellt wird, beigefügt. Dann entscheidet das zuständige Landesjustizprüfungsamt über die Rechtsfrage der Prüfungsunfähigkeit und genehmigt gegebenenfalls den Rücktritt. »»»





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