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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 49/2025
Sonntag, der 07.12.2025
     

Examenstermin März: 1. Strafrechtsklausur

In NRW, Berlin, Brandenburg und Hessen lief als erste Strafrechtsklausur eine Anklage. Der Sachverhalt wurde heute allerdings im Jurawelt-Forum sehr knapp dargestellt:

Beschuldigter konsumiert Kokain und fährt dann nachts einen Radfahrer über den Haufen. 20 m nach dem Zusammenstoß hält er an, entfernt das Fahrrad von seinem Pkw und fährt weiter.

Schwerpunkt: Beweiswürdigung, Beweisverwertungsverbote

Zu berücksichtigen u. a.: §§ 163a IV, 136 I 1 StPO, § 81a I 2, II StPO, § 52 StPO (Verlobte)

Schriftliches Examen im März

Seit Montag schreiben Referendare aus Berlin, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen die Klausuren für das zweite Examen. Was in den zivilrechtlichen Klausuren diese Woche dran kam, haben wir Euch in der Kategorie „Was lief in den Klausuren“ zusammengetragen.

Natürlich werden wir dort auch die Sachverhalte zu den Strafrechts- und Verwaltungsrechtsklausuren veröffentlichen, die dann in der kommenden Woche auf dem Programm stehen.

Examenstermin März: 4. Zivilrechtsklausur

Heute lief im 2. Staatsexamen eine Klausur zum Thema Anwaltsregress (Quelle: Jurawelt-Forum):

Mandant kommt zum Anwalt und berichtet, dass ihn sein vorheriger Anwalt in 2 Mandaten nur mäßig vertreten hat.

Mandat 1: Es kommt ein gerichtlicher Vergleich über 5.500 Euro mit dem Prozessgegner zustande. Der Mandant fordert den Anwalt auf, das Geld „beizutreiben“. Der Anwalt tut aber nichts. Kurze Zeit später berichtet der Mandant dem Anwalt, dass der Gegner bald eine Kaufpreiszahlung erhalten wird. Der Anwalt tut wieder nichts. 2 Monate später versucht der Anwalt zu pfänden, doch da gibt der Gegner die e. V. ab.

Mandat 2: Der Mandant hat eine Scheune vermietet. Der Mieter beschädigt eine Säule und erkennt den Anspruch dem Grunde nach u. a. im Übergabeprotokoll an. Die Schadenshöhe bestreitet er. Der Anwalt strengt zunächst ein selbständiges Beweisverfahren an, was ergibt, dass die Reparatur 1.750 Euro kostet. Dann fordert er den Mandanten 2x zur Rücksprache auf. Dieser reagiert nicht. Als der Mandant den RA einige Monate später anspricht, stellt dieser fest, dass der Anspruch mittlerweile verjährt ist.

Der RA, der alles verpfuscht hat, ist Mitglied einer Sozietät, die auch noch einen angestellten RA und einen RA „in Bürogemeinschaft“ auf dem Briefkopf haben.

Der Mandant richtet zunächst ein Anspruchsschreiben an die Kanzlei. Die Kanzlei weist die Ansprüche mit diversen Begründungen zurück. Nun will der Mandant vom Bearbeiter wissen, ob ihm wegen der beiden Vorfälle Schadensersatzansprüche zustehen.

Mögliche Lösungsansätze werden wie immer natürlich auch im oben verlinkten Thread diskutiert…

von JT International Germany GmbH
JTI in Deutschland Als das am schnellsten wachsende internationale Tabakunternehmen in Deutschland stehen wir für Qualität und Innovation. An unseren beiden Standorten in Köln (Marktorganisation) und Trier (Produktion, Forschung und Entwicklung) arbeiten derzeit 2.200 Mitarbeiter*innen – das macht uns hierzulande zum größten Arbeitgeber der Branche. Unser Mutterkonzern ist das global agierende Unternehmen Japan Tobacco International mit Sitz in Genf. Zu unserem Unternehmen gehören einige der bekanntesten Marken der Welt, darunter Winston, die zweitgrößte Zigarettenmarke. Weitere wichtige Marken sind American Spirit und Camel. Darüber hinaus vereint unser Portfolio das reiche Erbe des traditionellen Tabaks mit den neuesten technischen und wissenschaftlichen Innovationen bei risikoreduzierten Produkten. Bei uns darfst Du sein, wie Du bist Unser Slogan: “The Freedom To Be Yourself!” ist keine leere Worthülse. Menschen und ihre Einzigartigkeit machen bei uns den Unterschied. Diversität, Gleichstellung und Inklusion sind die Schwerpunkte unserer Unternehmenskultur. Deshalb kannst Du bei uns unabhängig von Hintergrund, Religion, Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung Du selbst sein. Deine Einzigartigkeit und die Vielfältigkeit an Persönlichkeiten in unserem Unternehmen sind Teil unserer Kultur und lassen uns als Unternehmen stetig wachsen.
Stipendium für die Wahlstation
von

Durch eine Anfrage der Robert Bosch Stiftung an juristenkoffer.de bezüglich Fristen und Dauer der Wahlstationen der verschiedenen Bundesländer wurden wir auf ein sehr interessantes Japanprogramm für Referendare aufmerksam, welches ich hier kurz vorstellen möchte:

Ab 2009 gibt es im Rahmen eines Pilotprojektes für den OLG Bezirk Stuttgart und die Landgerichte Freiburg und Heidelberg die Möglichkeit der Förderung von Wahlstationen, die in Japan verbracht werden. Die Förderung umfasst neben finanziellen Aspekten (Flugkosten nach Japan und zurück, monatliches Stipendium von 1.500 €) auch Kurse in japanischem Recht und Landeskunde sowie Sprachkurse.

Die Bewerbung für den Pilotdurchgang (Wahlstation ab Dezember 2009 bis März 2010) kann noch bis zum 03.04.2009 erfolgen. Es gibt bis zu 10 Plätze.

Das hört sich natürlich alles fantastisch an, ist aber leider auch an ein Prädikatsexamen und sehr gute Englischkenntnisse gebunden. Japanischkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, nur die erfolgreiche Teilnahme an einem Test, der im Anschluss an ein Vorbereitungsseminar stattfindet.

Insgesamt halte ich dieses Projekt für sehr empfehlenswert.

Examenstermin März: 3. Zivilrechtsklausur

Laut Hinweise im Jurawelt-Forum lief heute eine Vollstreckungsgegenklage mit folgendem Sachverhalt:

Klägerin (gmbh) hat von der Beklagten (bank ag) im März 2004 ein Darlehen ihv T€ 100 erhalten, dass im September 2004 zur Rückzahlung fällig sein sollte / gewesen ist. Rückzahlung erfolgte natürlich nicht. Zur Besicherung des Darlehens hat die Klägerin der Beklagten am 31.03.2004 ein not. beglaubigtes Schuldanerkenntnis abgegeben (GS-Bestellung + persönliche Haftung der Klägerin). Beklagte hat in 2006 und 2007 erfolglos Vollstreckung versucht.

Klägerin begehrt die Unzulässigkeitserklärung der in 2008 von der Beklagten betriebenen Zwangsvollstreckung und wendet ein, dass die Darlehensforderung verjährt sei (31.12.2007). Klägerin meint dagg., die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldanerkenntnisses (nachfolgend SA) sei nicht verjährt (30 jahre). Im übrigen hätten die Vollstreckungsversuche die Verjährung in 2006 und 2007 die Verjährung der Darlehensforderung gehemmt. Ferner rügt die Beklagte die Zulässigkeit, da die Klägerin nur die Unzulässigkeitserklärung der Zwangsvollstr. aus der Urkunde aus einem Teilbetrag ihv T€ 6 statt der ganzen T€ 100 begehrt.

Die Klausur ist wohl wieder einem relativ aktuellem Urteil des OLG Frankfurt am Main nachgebildet.

Wartezeit in NRW

Bei der letzten Aktualisierung unserer Infoseiten zum Referendariat konnten wir feststellen, dass die Wartezeiten in NRW etwas gesunken sind. Insbesondere im OLG-Bezirk Düsseldorf muss man zurzeit nur ca. zwei bis drei Monate warten, bevor man eine Referendarstelle zugewiesen bekommt – vor einem Jahr betrug die Wartezeit in diesem Bezirk dagegen noch ca. sechs Monate.

Unabhängig davon, wie sich in Zukunft die Wartezeiten in NRW entwickeln werden, kann man natürlich eine bestehende Wartezeit auch durch die Annahme eines Restplatzes verkürzen. Ob die Oberlandesgerichte kurzfristig zu besetzende Referendariatsplätze anbieten, kann man in der entsprechenden Rubrik auf den Seiten des OLG Köln, des OLG Düsseldorf und des OLG Hamm einsehen.

Infos zu den Wartezeiten in den anderen Bundesländern erhältst Du natürlich auch auf unseren Übersichtsseiten zum Referendariat!

Ausbildung am Amtsgericht vs. Ausbildung am Landgericht
von

Eine der ersten Entscheidungen, die man in der Zivilrechtsstation zu treffen hat, ist die Wahl die Äußerung des Wunsches, ob man einem Richter am Amtsgericht oder Landgericht zugewiesen werden möchte. In unserer AG konnten – soweit ich das überblicke – die Wünsche von uns Referendare komplett berücksichtigt werden, da es nur drei oder vier  Ausbildungsstellen am Landgericht gab und sich für diese Stellen AG-Kollegen gemeldet haben, die auch zum LG wollten.

Die meisten von uns wollten aber (so wie ich) zum Amtsgericht. Und ich bin sehr zufrieden mit den Fällen, die ich dort bislang bearbeiten durfte/musste. Auch wenn die Fälle „nur“ vor dem AG verhandelt werden und die Streitwerte meiner Fälle doch sehr überschaubar sind, sind ganz interessante Sachen dabei! Die „Aktendicke“ ist in der Regel auch sehr erträglich, so dass ich mich bereits in viele verschiedene Fälle einlesen konnte (insbesondere natürlich für die Vorbereitung der Verhandlungstage).

Und auch meine Arbeitsbelastung ist bislang mehr als in Ordnung. Anders als manche meiner AG-Kollegen (vor allem eines Freundes, der am Landgericht doch deutlich umfangreiche Fälle zu bearbeiten hat!) bekomme ich von meinem Richter nur ein bis zwei Akten pro Woche, die ich dann bis zur nächsten Woche bearbeiten muss und die dann besprochen werden. Darüber hinaus bin ich dann noch an einem Tag pro Woche bei den Verhandlungen meines Richters, so dass aber alles in allem noch genug Zeit für mich fürs Nacharbeiten des AG-Stoffs und natürlich Freizeit bleibt!

Examenstermin März: 2. Zivilrechtsklausur

Heute lief folgende Klausur (Quelle: Bericht im Jurawelt-Forum):

Der Mandant Hennecke hat dem Freund Lehnhard ein zinsloses Darlehen gewährt, das zur Rückzahlung am 01/2008 fällig war. Im Mai 2008 hat er einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Da die Vollstreckung erfolglos verlaufen war, hat Lehnhard sodann im Juli 2008 eine eidesstattliche Versicherung, die formell ordnungsgemäß war, abgegeben. Dabei hat er verschwiegen, dass er Inhaber einer Lebensversicherung bei der Fortuna AG war.

Herr Lehnhard hatte seit 1997 bis 2007 mit einem Studenten/Arbeitslosen Andersen zusammengewohnt, bis er sich mit Andersen überworfen hat und in die Schweiz gezogen ist. Dabei hat Lehnhard Miete, Nebenkosten und Essen für beide finanziert, während Andersen den gesamten Haushalt übernommen hat. Irgendwann in den 90ern hatte Lehnhard Andersen per letztwilliger Verfügung bei Kenntnis des Andersen als Alleinerben eingesetzt. Andere Erben waren nicht vorhanden. Anfang 1997 hat er den Andersen im Übrigen als widerruflichen Bezugsberechtigten der Lebensversicherung eingesetzt und dies auch der Fortuna AG angezeigt (Hinweis im SV auf §§ 150 ff. VVG). Den Versicherungsschein übergab er ihm allerdings erst Ende 1997.

Am 02.12.2008 verstirbt Lehnhard. Andersen schlägt die Erbschaft am 13.02.2009 aus.

Am 26.02.2009 erwirkt Frau Sören einen PfÜb und will in die Versicherungssumme wegen einer Forderung gegen Lehnhard vollstrecken. Die Fortuna zahlt aber nicht aus, weil ihr der Versicherungsschein noch nicht vorgelegt wurde. Im Übrigen hat der Gerichtsvollzieher eine Vollstreckung in den Versicherungsschein, den Andersen noch hat, in Kürze (Datum weiss ich nicht mehr) angekündigt.

Der Anwalt des Andersen macht geltend, dass die Übertragung der Bezugsberechtigung nicht anfechtbar sei (Hinweis auf das Anfechtungsgesetz), weil sie nicht unentgeltlich erfolgt sei, da sein Mandant den ganzen Haushalt übernommen hat. Der Mandant will nun wissen, ob er eine Auszahlung der Versicherungssumme erwirken kann (keine außergerichtliche Klärung) und ob er gegen Sören und/oder Andersen vorgehen muss. Außerdem will er wissen, ob er den Versicherungsschein benötigt.

Mögliche Lösungsansätze werden ebenfalls in dem Thread im Jurawelt-Forum diskutiert…

Examenstermin März: 1. Zivilrechtsklausur
von

Der Sachverhalt der Z1-Klausur in NRW und der ersten Zivilrechtsklausur in den anderen Ländern laut Bericht im Jurawelt-Forum (hier auf das Wichtigste gekürzt):

1. Kläger hat bei Ebay seine Karren verkauft und der Käufer (Beklagte) hat trotz Fristsetzung nicht gezahlt und auch nicht die Karre abgeholt. Beklagter sagt, vermutlich hat ein Dritter seine Kennung erlangt und den Kauf getätigt. Kläger hat in Klageschrift ursprünglich beantrag, dass der Beklagte zur Zahlung Zug um Zug gg Übergabe und Übereignung der Karre verurteilt wird. Nach Rechtshängigkeit verkauft Kläger die Karre wg Geldnot und will nun den Differenzbetrag als SE vom Beklagten, stellt entspr. sein Klageantrag zu 1 um. […]

2. Kläger hat vom Beklagten ebenfalls über Ebay CD-Box gekauft, bezahlt und will Geld zurück. Beklagter hat CD-Box angeblich verschickt, beim Kläger nix angekommen. Strittig. […]

3. Beklagter erhebt Widerklage gg den Kläger und verlangt von dem, dass er seine Zustimmung zur Löschung einer von ihm abgegebenen negativen Bewertung bei Ebay im Zusammenhang mit 2. oben erteilt, Da der Kläger ziemliches blabla in seiner Bewertung abgegeben hat. Beklagter rügt Zulässigkeit der Widerklage. […]

Diese Klausur ist wohl zumindest zum Teil einem Urteil des OLG Hamm nachgebildet.

Angebot für die Anwaltsstation bzw. für freie Mitarbeit

Rechtsanwalt Michael H. Heng von der Kanzlei PJM Palaschinski Jacobi Möbius + Partner aus Hamburg stellt in seinem Blog die Frage, in welche Datenbank man ein Angebot für Referendare – sei es für eine Station im Rahmen der Referendarausbildung oder für eine Stelle als freier Mitarbeiter neben dem Referendariat – einstellen sollte, um so Referendare als Zielgruppe möglichst direkt anzusprechen.

Möglicherweise können wir ihm helfen, da das RefBlog sicherlich hauptsächlich von (werdenden) Referendaren gelesen wird:

Gesucht werden Referendare/Referendarinnen mit Vorliebe für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Recht der neuen Medien und alle angrenzenden Rechtsgebiete.

Die Kontaktdaten von Rechtsanwalt Heng findest Du bei Interesse in dem oben verlinkten Artikel…