{"id":481,"date":"2011-10-19T19:11:32","date_gmt":"2011-10-19T17:11:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/?p=481"},"modified":"2026-04-07T15:22:58","modified_gmt":"2026-04-07T13:22:58","slug":"notenverbesserung-schleswig-holstein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/schleswig-holstein\/notenverbesserung-schleswig-holstein\/","title":{"rendered":"Notenverbesserung"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr Referendare, die das zweite Staatsexamen beim ersten Versuch bestanden haben, besteht die M\u00f6glichkeit eines <strong>Notenverbesserungsversuchs<\/strong> gem\u00e4\u00df \u00a7 23a der L\u00e4nder\u00fcbereinkunft (L\u00dc). Dies ist ein Instrument, um die beruflichen Chancen durch eine h\u00f6here Punktzahl zu steigern.<\/p>\n<p>Die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Notenverbesserung sind:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Antragsfrist:<\/strong> Der Antrag muss sp\u00e4testens <strong>vier Monate nach der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung<\/strong> des bestandenen Erstversuchs schriftlich beim GPA in Hamburg gestellt werden.<\/li>\n<li><strong>Geb\u00fchren: <\/strong>Die Geb\u00fchr f\u00fcr die Verbesserungspr\u00fcfung <strong>betr\u00e4gt 917 Euro<\/strong>. Bei Nichtteilnahme an den Aufsichtsarbeiten, Unterbrechung der Pr\u00fcfung ohne wichtigen Grund oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach den Aufsichtsarbeiten erfolgt eine R\u00fcckerstattung von 421 Euro. Bei Nichtzulassung zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse erfolgt eine R\u00fcckerstattung von 153 Euro.<\/li>\n<li><strong>Umfang:<\/strong> Die Pr\u00fcfung muss <strong>vollst\u00e4ndig wiederholt<\/strong> werden. Es ist nicht m\u00f6glich, nur einzelne Klausuren oder nur den m\u00fcndlichen Teil zu wiederholen. Fr\u00fchere Leistungen werden nicht angerechnet; es gilt im Falle der Verbesserung die neue Note, w\u00e4hrend bei einer Verschlechterung die Note des ersten Versuchs bestehen bleibt.<\/li>\n<li><strong>Ablauf:<\/strong> Der Pr\u00fcfling wird zum n\u00e4chstm\u00f6glichen regul\u00e4ren Termin geladen. Ein Wechsel des einmal gew\u00e4hlten Schwerpunktbereichs ist f\u00fcr den Verbesserungsversuch ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es ist wichtig zu beachten, dass man mit dem Bestehen des ersten Versuchs aus dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Ausbildungsverh\u00e4ltnis ausscheidet. Das bedeutet, w\u00e4hrend des Verbesserungsversuchs besteht <strong>kein Anspruch mehr auf Unterhaltsbeihilfe<\/strong>. Auch die Ausbildungspflichten entfallen. Die Kandidaten m\u00fcssen sich in dieser Zeit selbst finanzieren und auch eigenst\u00e4ndig f\u00fcr ihren Versicherungsschutz sorgen. Die Teilnahme an den Klausurenkursen der Landgerichte ist f\u00fcr Verbesserer oft nur noch eingeschr\u00e4nkt oder auf spezielle Anfrage m\u00f6glich. Zust\u00e4ndig f\u00fcr das gesamte Verfahren ist ausschlie\u00dflich das GPA Hamburg; das OLG Schleswig hat hier keine Verwaltungszust\u00e4ndigkeit mehr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Referendare, die das zweite Staatsexamen beim ersten Versuch bestanden haben, besteht die M\u00f6glichkeit eines Notenverbesserungsversuchs gem\u00e4\u00df \u00a7 23a der L\u00e4nder\u00fcbereinkunft (L\u00dc). Dies ist ein Instrument, um die beruflichen Chancen durch eine h\u00f6here Punktzahl zu steigern. Die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Notenverbesserung sind: Antragsfrist: Der Antrag muss sp\u00e4testens vier Monate nach der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung des bestandenen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/481"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=481"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/481\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3711,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/481\/revisions\/3711"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=481"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=481"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=481"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}