{"id":3784,"date":"2011-10-19T19:36:57","date_gmt":"2011-10-19T17:36:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/?p=3784"},"modified":"2026-04-08T17:47:57","modified_gmt":"2026-04-08T15:47:57","slug":"nebentaetigkeiten-und-stationsentgelte-10","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/thueringen\/nebentaetigkeiten-und-stationsentgelte-10\/","title":{"rendered":"Nebent\u00e4tigkeiten und Stationsentgelte"},"content":{"rendered":"<p>Wenn du neben dem Referendariat noch etwas dazuverdienen willst, musst du einige Regeln beachten. Jede Nebent\u00e4tigkeit muss <strong>vorher genehmigt<\/strong> werden, und zwar vom Pr\u00e4sidenten des OLG Jena. Genehmigt wird sie nur, wenn sie mit deiner Ausbildung vereinbar ist. Das bedeutet vor allem: Deine Arbeitszeit darf monatlich <strong>33 Stunden<\/strong> nicht \u00fcberschreiten (bei juristischen T\u00e4tigkeiten sind es bis zu <strong>43 Stunden<\/strong>). In den ersten zwei Stationen (Zivil- und Verwaltungsstation) ist man in Th\u00fcringen besonders streng: Hier wird eine Nebent\u00e4tigkeit nur in Ausnahmef\u00e4llen erlaubt, was meist eine Note von mindestens 7,5 Punkten im ersten Examen voraussetzt. Ein Zweitstudium ist \u00fcbrigens w\u00e4hrend des Referendariats tabu.<\/p>\n<p>Besonders spannend ist die Frage, ob du von deiner Ausbildungsstation (z. B. einer Kanzlei) Geld annehmen darfst, das sogenannte <strong>Stationsentgelt<\/strong>. Hier wird es b\u00fcrokratisch:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Referendare im \u00f6.r. Verh\u00e4ltnis<\/strong> d\u00fcrfen w\u00e4hrend der Pflicht- und Wahlstationen grunds\u00e4tzlich <strong>keine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung<\/strong> von der Ausbildungsstelle annehmen, es sei denn, es handelt sich um eine genehmigte Nebent\u00e4tigkeit, die \u00fcber den normalen Ausbildungszweck hinausgeht. Zu Beginn des Dienstes musst du sogar eine entsprechende Verzichtserkl\u00e4rung unterschreiben.<\/li>\n<li><strong>Beamte auf Widerruf<\/strong> d\u00fcrfen Stationsentgelte annehmen, m\u00fcssen diese aber unverz\u00fcglich dem OLG melden. Das Geld wird auf deine Anw\u00e4rterbez\u00fcge angerechnet, sobald die Summe aus Entgelt und Bez\u00fcgen das Grundgehalt eines Einstiegsbeamten (A13 Stufe 1) \u00fcbersteigt. Zudem muss das Landesamt f\u00fcr Finanzen Lohnsteuer auf dieses Geld abf\u00fchren, was deine Anw\u00e4rterbez\u00fcge entsprechend schm\u00e4lert.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Egal welcher Status: Wenn du ein Entgelt f\u00fcr eine Nebent\u00e4tigkeit beziehst, das deine Unterhaltsbeihilfe bzw. Anw\u00e4rterbez\u00fcge \u00fcbersteigt, wird es angerechnet. Du musst dazu regelm\u00e4\u00dfig <strong>Erkl\u00e4rungen zu deinen Eink\u00fcnften abgeben<\/strong>. Ein kleiner Trost: Ein Mindestbetrag von 30 % des Anfangsgrundgehalts (ca. 1.555,61 Euro) bleibt dir als Anw\u00e4rtergrundbetrag in jedem Fall erhalten. Wichtig f\u00fcr Teilzeit-Referendare: W\u00e4hrend der Teilzeit ist die Aus\u00fcbung einer Nebent\u00e4tigkeit komplett ausgeschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn du neben dem Referendariat noch etwas dazuverdienen willst, musst du einige Regeln beachten. Jede Nebent\u00e4tigkeit muss vorher genehmigt werden, und zwar vom Pr\u00e4sidenten des OLG Jena. Genehmigt wird sie nur, wenn sie mit deiner Ausbildung vereinbar ist. 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