{"id":249,"date":"2011-10-19T13:36:57","date_gmt":"2011-10-19T11:36:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/?p=249"},"modified":"2026-04-05T11:24:19","modified_gmt":"2026-04-05T09:24:19","slug":"bewerbung-und-bewerbungsverfahren-bayern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/bayern\/bewerbung-und-bewerbungsverfahren-bayern\/","title":{"rendered":"Bewerbung und Bewerbungsverfahren"},"content":{"rendered":"<p>Das Bewerbungsverfahren f\u00fcr den juristischen Vorbereitungsdienst in Bayern erfolgt gem\u00e4\u00df <strong>\u00a7 46 Abs. 3 JAPO<\/strong> und dem Onlinezugangsgesetz (OZG) mittlerweile <strong>vollst\u00e4ndig digital<\/strong>. Die Anmeldung muss \u00fcber ein elektronisches Formular erfolgen, das von den Pr\u00e4sidenten der Oberlandesgerichte bereitgestellt wird. F\u00fcr den Einstellungstermin April 2026 galt beispielsweise der <strong>10. Februar 2026 als Ausschlussfrist<\/strong> f\u00fcr den Eingang der Bewerbung.<\/p>\n<p><span style=\"color: #3d5b99;\"><em>Bewerbungsunterlagen<\/em><\/span><\/p>\n<p><strong>Folgende Unterlagen sind f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Bewerbung digital einzureichen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Das elektronische <strong>Anmeldeformular<\/strong> (Bewerbung).<\/li>\n<li>Die <strong>Belehrung \u00fcber die Pflicht zur Verfassungstreue (JV006)<\/strong>, welche handschriftlich unterzeichnet sein muss.<\/li>\n<li>Der <strong>Fragebogen zur Pr\u00fcfung der Verfassungstreue (JV007)<\/strong>, ebenfalls handschriftlich unterzeichnet.<\/li>\n<li>Die <strong>Erkl\u00e4rung zu Beziehungen zur Scientology-Organisation (JV007a)<\/strong>, handschriftlich unterzeichnet.<\/li>\n<li>Ein aktueller <strong>Lebenslauf mit einem eingescannten digitalen Bewerbungsfoto<\/strong> (entgegen \u00e4lterer Hinweise ist keine postalische \u00dcbersendung des Fotos mehr n\u00f6tig).<\/li>\n<li>Eine Kopie des zum Zeitpunkt der Einstellung g\u00fcltigen <strong>Personalausweises<\/strong>.<\/li>\n<li>Ggf. Nachweise \u00fcber den Familienstand (z. B. <strong>Eheurkunde<\/strong>) oder Kinder (z. B. <strong>Geburtsurkunde<\/strong>).<\/li>\n<li>F\u00fcr Bewerber ohne deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit eine Kopie des g\u00fcltigen <strong>Aufenthaltstitels<\/strong> f\u00fcr den gesamten Ausbildungszeitraum.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Besonderheiten bei den Unterlagen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Pr\u00fcfungszeugnis:<\/strong> Falls die Erste Juristische Pr\u00fcfung <strong>au\u00dferhalb Bayerns<\/strong> abgelegt wurde, muss eine <strong>beglaubigte Kopie des Zeugnisses postalisch oder pers\u00f6nlich<\/strong> eingereicht werden; ein digitaler Scan wird hier nicht akzeptiert.<\/li>\n<li><strong>Beh\u00f6rdenf\u00fchrungszeugnis:<\/strong> Ein Zeugnis gem\u00e4\u00df <strong>\u00a7 30 Abs. 5 BZRG<\/strong> zur Vorlage beim OLG-Pr\u00e4sidenten muss rechtzeitig beantragt werden. Es darf am Einstellungstag nicht \u00e4lter als sechs Monate sein und muss von der Meldebeh\u00f6rde direkt an das OLG gesandt werden. Bei doppelter Staatsangeh\u00f6rigkeit ist ein europ\u00e4isches F\u00fchrungszeugnis erforderlich, dessen Ausstellung \u00fcber sechs Wochen dauern kann.<\/li>\n<li><strong>BayernID:<\/strong> F\u00fcr den Zugang zum Anmeldeportal ist ein Nutzerkonto der <strong>BayernID<\/strong> (Registrierung mit Benutzername und Passwort gen\u00fcgt) zwingend erforderlich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle notwendigen Nachweise m\u00fcssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. \u00c4nderungen der pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse nach der Bewerbung (z. B. Adress\u00e4nderung, Schwangerschaft) sind umgehend auf dem Dienstweg anzuzeigen. Eine R\u00fccknahme der Bewerbung ist ebenfalls \u00fcber ein Online-Portal m\u00f6glich.<\/p>\n<p><span style=\"color: #3d5b99;\"><em>Anschriften<\/em><\/span><\/p>\n<p>Sofern man erg\u00e4nzende Unterlagen einreichen muss, sind diese an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden m\u00f6chte. Die <strong>Anschriften<\/strong> lauten:<\/p>\n<p>Oberlandesgericht Bamberg<br \/>\nWilhelmsplatz 1<br \/>\n96047 Bamberg<\/p>\n<p>Oberlandesgericht M\u00fcnchen<br \/>\nPrielmayerstra\u00dfe 5<br \/>\n80335 M\u00fcnchen<\/p>\n<p>Oberlandesgericht N\u00fcrnberg<br \/>\nF\u00fcrther Stra\u00dfe 110<br \/>\n90429 N\u00fcrnberg<\/p>\n<p><span style=\"color: #3d5b99;\"><em>Das weitere Verfahren<\/em><\/span><\/p>\n<p>Ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin erh\u00e4lt man einen <strong>schriftlichen Bescheid<\/strong>, an welchem Gericht man eingestellt wird. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass man seine Bewerbungsunterlagen vollst\u00e4ndig eingereicht hatte. Ausdr\u00fccklich wird darauf hingewiesen, dass es Sache des Bewerbers ist, auf die Vollst\u00e4ndigkeit zu achten. Einen Hinweis von der Referendarabteilung erh\u00e4lt man nicht!<\/p>\n<p>Die sogenannten <strong>\u201eMehrfachbewerber\u201c<\/strong>, die sich auch bei anderen OLG um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beworben haben, erhalten einen Einstellungsbescheid nur dann, wenn sie bis zu einem bestimmten Termin, der in den Merkbl\u00e4tter vermerkt ist, schriftlich angezeigt haben, dass sie die Bewerbungen bei den anderen Oberlandesgerichten zur\u00fcckgenommen haben.<\/p>\n<p><span style=\"color: #3d5b99;\"><em>Ber\u00fccksichtigung von Ortsw\u00fcnschen<\/em><\/span><\/p>\n<p>Es wird versucht, Ortsw\u00fcnsche der Bewerber zu ber\u00fccksichtigen. Deshalb sollte man in der Bewerbung nicht nur <strong>3 Wunschgerichte<\/strong> nennen, an denen man ausgebildet werden m\u00f6chte. Man muss dar\u00fcber hinaus auch in der Bewerbung darlegen, warum man einem bestimmten Ort zugewiesen werden m\u00f6chte. Gr\u00fcnde k\u00f6nnen zum Beispiel famili\u00e4re Dinge sein (Heirat; Kinder; Pflegebed\u00fcrftigkeit eines Angeh\u00f6rigen) oder aber sich daraus ergeben, dass man beispielsweise an der juristischen Fakult\u00e4t einer Universit\u00e4t t\u00e4tig ist und deshalb an das Gericht in dieser Stadt zugewiesen werden m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich wird aber darauf hingewiesen, dass Ortsw\u00fcnsche immer weniger ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Das gilt vor allem f\u00fcr Bewerber, die mit den Ausbildungsorten nicht eng verbunden sind (z.B. l\u00e4ngerer Familienwohnsitz).<\/p>\n<p>Das <strong>OLG Bamberg<\/strong> weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass insbesondere f\u00fcr W\u00fcrzburg mehr Ortsw\u00fcnsche eingehen als es Referendarpl\u00e4tze gibt. M\u00f6chte man sein Referendariat dennoch an diesem Landgericht absolvieren, muss man seine Gr\u00fcnde ausf\u00fchrlich darlegen und ggf. nachweisen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bewerbungsverfahren f\u00fcr den juristischen Vorbereitungsdienst in Bayern erfolgt gem\u00e4\u00df \u00a7 46 Abs. 3 JAPO und dem Onlinezugangsgesetz (OZG) mittlerweile vollst\u00e4ndig digital. Die Anmeldung muss \u00fcber ein elektronisches Formular erfolgen, das von den Pr\u00e4sidenten der Oberlandesgerichte bereitgestellt wird. F\u00fcr den Einstellungstermin April 2026 galt beispielsweise der 10. 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