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Als Richter arbeiten in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein

 

Landeshauptstadt: Kiel

Einwohnerzahl: ungefähr 2,8 Mio.

Oberlandesgericht Schleswig

Allgemeines zur Richtereinstellung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein kann man sich ganzjährig für die Einstellung als Richter auf Probe bzw. Richterin auf Probe für die ordentliche Gerichtsbarkeit bewerben; Bewerbungsfristen sind nicht einzuhalten.

Zuständig für die Bewerbung und das Auswahlverfahren ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa. Die Informationen hinsichtlich der Einstellung und die Bewerbung als Richter, die wir Euch im Folgenden darstellen, finden sich daher für Schleswig-Holstein auf den Seiten dieses Ministeriums.

Einstellungsvoraussetzungen

Einstellungsvoraussetzung für den höheren Justizdienst in Schleswig-Holstein ist eine „überdurchschnittliche juristische Qualifikation“. Dies wird anschließend näher konkretisiert: danach sind grundsätzlich zwei Prädikatsexamina mit mehr als 9 Punkten erforderlich, um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden zu können.

Die Bewerbung

Die Bewerbung ist an das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa zu richten. Die konkrete Anschrift lautet:

 
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration
des Landes Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Ansprechpartner für Rückfragen unter: 0431 / 988 – 3771

 
Als Bewerbungsunterlagen sind beim Ministerium laut Angabe auf der Internetseite einzureichen:

  • ein formloses Bewerbungsschreiben, das den vorrangigen Interessenschwerpunkt benennt und begründet;
  • ein maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Passbild;
  • Kopien der Zeugnisse vom Abitur bis zum 2. Staatsexamen inklusive Kopien der Stations- und AG-Zeugnisse;
  • ggf. Belege über zusätzliche Ausbildungen oder bereits gesammelte Berufserfahrungen;
  • eine Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakten mit Angabe der aktenführenden Dienststelle.

In Schleswig-Holstein werden Richterstellen – wie bereits oben erwähnt – nicht explizit ausgeschrieben, sondern Bewerbungen sind jederzeit möglich. Gut ist der Hinweis, dass man sich telefonisch nach dem Stand der Bewerbung erkundigen kann. Zuständig für Auskünfte ist Frau Susanne Lamaack (0431 / 988 3719)

Das Bewerbungsverfahren

Bezüglich des Bewerbungsverfahrens als solchem finden sich auf den Internetseiten keine Informationen. So ist weder genannt, wie viele Kandidaten zu einem Gespräch eingeladen werden oder welche genauen Bestandteile ein solches Gespräch hat, noch aus wie vielen Personen die Auswahlkommission besteht.

Fachgerichtsbarkeiten

In Schleswig-Holstein wird bei der Darstellung der Informationen nicht zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten differenziert. Alle oben dargestellten Infos gelten daher auch für die Fachgerichtsbarkeiten.

Eine Ausnahme besteht jedoch für die Finanzgerichtsbarkeit: Es findet sich der Hinweis, dass „beim Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht wegen der besonderen Personalstruktur keine Proberichterinnen und Probereichter eingestellt werden“.