Allgemeines zur Richtereinstellung in Sachsen
In Sachsen werden jeweils zur Jahresmitte und zum Jahresende Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt. Bewerber sollten dies berücksichtigen; Fristen für eine Bewerbungen werden aber nicht genannt.
Zuständig für die Auswahl und die Einstellung von Richtern auf Probe ist das Sächsische Justizministerium. Auf dessen Seiten finden sich die Informationen rund um die Bewerbung und das Auswahlverfahren.








Landeshauptstadt: DresdenEinwohnerzahl: ungefähr 4,2 Mio.Sächsisches Oberlandesgericht in Dresden

