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Als Richter arbeiten in Sachsen
Sachsen

 

Landeshauptstadt: Dresden

Einwohnerzahl: ungefähr 4,2 Mio.

Sächsisches Oberlandesgericht in Dresden

Allgemeines zur Richtereinstellung in Sachsen

In Sachsen werden jeweils zur Jahresmitte und zum Jahresende Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt. Bewerber sollten dies berücksichtigen; Fristen für eine Bewerbungen werden aber nicht genannt.

Zuständig für die Auswahl und die Einstellung von Richtern auf Probe ist das Sächsische Justizministerium. Auf dessen Seiten finden sich die Informationen rund um die Bewerbung und das Auswahlverfahren.

Einstellungsvoraussetzung

Auf den Internetseiten des Justizministeriums wird als Einstellungsvoraussetzung genannt, dass der Bewerber die erste juristische Staatsprüfung mit mindestens befriedigend und die zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 9,00 Punkten bestanden haben muss. Darüber hinaus werden auch die Ergebnisse in den einzelnen Stationen und den Arbeitsgemeinschaften während des Referendariats berücksichtigt. Dem Bewerber kommt außerdem zu gute, falls er juristische Erfahrung nachweisen kann und / oder örtlich ungebunden ist.

Die Bewerbung

Die Bewerbung ist an das Justizministerium des Landes Sachsen zu richten. Die Anschrift lautet:

 
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa
Abteilung I
Hospitalstraße 7
01097 Dresden
Ansprechpartner für Fragen unter 0351 / 564 – 1615

 
Die Bewerbung sollte neben einem Anschreiben folgendes beinhalten:

  • ein maschinengeschriebener, tabellarischer Lebenslauf;
  • ein handschriftlicher, nicht-tabellarischer Lebenslauf;
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses;
  • Kopien aller Stations- und AG-Zeugnisse;
  • je eine Ablichtung des Zeugnisses der ersten und zweiten Staatsprüfung;
  • eine Ablichtung der Bescheinigung über die im zweiten Examen erreichten Einzelnoten;
  • eine Bescheinigung über die im ersten und zweiten Examen erreichte Platzziffer;
  • ein Lichtbild;
  • eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte des Bewerbers.

Das Auswahlverfahren und die Ausbildung

Informationen zu dem Auswahlverfahren finden sich auf der Internetseite nicht. Hinsichtlich der Probezeit wird darauf hingewiesen, dass es in Sachsen üblich sei, dass die Assessoren sowohl bei Gericht als auch bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden. In den Fachgerichtsbarkeiten werden Proberichter jedoch nur ausnahmsweise eingesetzt.

Interessant ist auch der Hinweis, dass die Ernennung auf Lebenszeit grundsätzlich bei einer Staatsanwaltschaft erfolgt, “wobei dort mit einer mehrjährigen Verweildauer zu rechnen ist”.

Fachgerichtsbarkeiten

Alle oben dargestellten Infos gelten auch für die Fachgerichtsbarkeiten. Auf den Seiten des Justizministeriums, das umfassend zuständig ist, wird hinsichtlich der Einstellungsvoraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren nicht nach Gerichtsbarkeiten unterschieden.