In Sachsen Anhalt ist das Justizministerium für die Einstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe zuständig. Daher finden sich auf der Internetseite des Ministeriums die – wenigen – Informationen zum Bewerbungsverfahren. Eine Frist zur Bewerbung ist nicht einzuhalten. Vielmehr werden ganzjährig Richterinnen und Richter auf Probe gesucht und eingestellt.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Sachsen-Anhalt
Allgemeines zur Richtereinstellung in Sachsen-Anhalt