Das Justizministerium ist in jedem Fall auch für die Einstellung in die Fachgerichtsbarkeiten zuständig.
Im April 2007 erschien in der NJW eine Stellenausschreibung, nach der in Sachsen-Anhalt 2007 mehrere Stellen in der Sozialgerichtsbarkeit zu besetzen sind. Möglicherweise kann aus dieser Anzeige geschlossen werden, dass sämtliche Einstellungen von Richterinnen und Richtern auf Probe explizit (in der NJW) ausgeschrieben werden.
Voraussetzung für eine Einstellung ist laut Stellenausschreibung vom 23.04.2007 „eine weit überdurchschnittliche Qualifikation, in der Regel ausgewiesen durch zwei vollbefriedigende Staatsexamina“. Da die Stellenausschreibung sich auf die Sozialgerichtsbarkeit bezog, waren zudem Kenntnisse des Bewerbers im Sozialrecht erwünscht.
Als Bewerbungsunterlagen sollten die üblichen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, insbesondere:
- ein Lebenslauf;
- die Zeugnisse einschließlich der Stations- und AG-Zeugnisse;
- eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten.
Die Bewerbungsunterlagen waren an das Justizministerium zu übersenden. Die Adresse haben wir Euch oben bereits genannt.