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Als Richter arbeiten in Saarland
Saarland

 

Landeshauptstadt: Saarbrücken

Einwohnerzahl: ungefähr 1 Mio.

Oberlandesgericht Saarbrücken

Allgemeines zur Richtereinstellung im Saarland

Im Saarland ist das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales für die Einstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe zuständig.

In diesem kleinen Bundesland sind jährlich nur sehr wenige Richterstellen zu besetzen. Grundsätzlich findet eine Ausschreibung von Stellen im Amtsblatt statt, die allerdings allgemein gehalten ist. Bewerbungsfristen müssen aber wohl nicht eingehalten werden, eine Bewerbung ist im Saarland prinzipiell ganzjährig möglich.

Einstellungsvoraussetzungen

Am 01.12.2011 wurde im Amtsblatt veröffentlicht, dass voraussichtlich auch im Jahr 2012 Stellen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz zu besetzen sind.

Was die Einstellungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren angeht, gibt es lediglich wenige Angaben: Danach sind Bewerbungen nur dann aussichtsreich, wenn beide juristischen Staatsprüfungen mit mindestens 7,5 Punkten bestanden wurden oder das zweite Staatsexamen zumindest mit 9,0 Punkten bewertet worden ist.

Eine Bewerbung ist aber auch möglich, wenn beide Examina mit mindestens 7,0 Punkten oder das zweite Examen mit mindestens 8,5 Punkten bestanden wurden, sofern der Bewerber für die Zeit nach Ablegen der zweiten Staatsprüfung eine vierjährige Berufstätigkeit in einem juristischen Beruf oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter nachweisen kann.

Die Bewerbung

Möchte man sich bewerben, ist die Bewerbung an das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales zu richten. Die konkrete Anschrift des Ministeriums lautet:

 

Ministerium für Justiz
Postfach 10 24 51
66024 Saarbrücken

 

Bewerbungen sind „die üblichen Unterlagen“ beizufügen. Auch hier wäre es wünschenswert, dies zu konkretisieren, da die Anforderungen an eine Bewerbung von Bundesland zu Bundesland doch sehr unterschiedlich sind. In jedem Fall dürften auch die Kopien der Stations- und AG-Zeugnisse zu den üblichen Bewerbungsunterlagen zählen, nicht jedoch ein zusätzlicher handgeschriebener Lebenslauf, den noch manche Behörden verlangen.

Das Auswahlverfahren

Hinweise darauf, wie das Bewerbungs- und Auswahlverfahren in der Folge abläuft, finden sich auf den offiziellen Internetseiten zwar nicht. Im Jurawelt-Forum gab es dazu aber folgenden Erfahrungsbericht:

„Ich war als Bewerberin allein und saß 5 Personen gegenüber (2 vom Ministerium, 1 StA, 1 RinAG, 1 Frauenbeauftragte – letztere dürfte unter Umständen wohl wegfallen), die mich nacheinander befragten. Zuvor musste ich etwa 20 Min. auf dem Flur warten und sah noch meine Vorgängerin weggehen. Gefragt wurden ein paar persönliche Dinge (warum wollen Sie Richter werden?…). Auch ein paar fachliche Fragen waren dabei. Hauptsächlich waren die Fragen aber kurze Fallschilderungen: man sollte sich in seine neue Rolle hineindenken und unliebsame Situationen bewältigen. Dabei gab es wohl weniger “richtige” oder “falsche” Antworten. Kam wohl eher darauf an, sich schnell in die Situation einzudenken, sich zu entscheiden, seine Entscheidung zu begründen und konsequent dabei zu bleiben. Alles in allem war es gar nicht schlimm und die etwa 30 Min. waren schnell vorbei.“

Fachgerichtsbarkeiten

Gesonderte Infos für die Einstellung in die Gerichtsbarkeiten gibt es nicht. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die oben dargestellten Infos auch für die Fachgerichtsbarkeiten gelten.