Die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch setzt grundsätzlich voraus, dass der Bewerber die zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 9,0 Punkten bestanden hat. Man kann sich aber ausdrücklich bereits dann schon für die Einstellung als Richter in Rheinland-Pfalz bewerben, wenn „das schriftliche Ergebnis im 2. Examen erwarten lässt, dass 9,0 Punkte aller Voraussicht nach erreicht werden“. Juristen mit sehr guten Vorpunkten, die sich auch keine große Pause nach dem Examen gönnen wollen, können also sogar schon vor der mündlichen Prüfung ihre Unterlagen beim Justizministerium einreichen.
Hingewiesen wird allerdings darauf, dass diese genannten Punktwerte lediglich das Bewerbungsverfahren betreffen. Es kann daraus nicht geschlossen werden, dass jeder, der im zweiten Examen diese 9,0 Punkte erreicht hat, dann auch eingestellt werden kann. Dies hängt vielmehr dann von der konkreten Anzahl an Stellen, die besetzt werden sollen, sowie von der Anzahl qualifizierter Bewerber ab.
Außerdem finden im Bewerbungsverfahren dann auch Zusatzqualifikationen der Bewerber Berücksichtigung. Genannt werden auf der Internetseite des Justizministeriums beispielsweise: ein Zweitstudium oder eine Zusatzausbildung, berufsbezogene Auslandserfahrung, Anwaltstätigkeit vor der Bewerbung sowie die Tätigkeit an einer Universität oder eine sonstige Lehrtätigkeit.