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Als Richter arbeiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz

 

Landeshauptstadt: Mainz

Einwohnerzahl: ungefähr 4 Mio.

OLG-Bezirke: Koblenz und Zweibrücken

Allgemeines zur Richtereinstellung in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind nicht die oben genannten Oberlandesgerichte, sondern das Justizministerium des Landes für die Richtereinstellung zuständig, sodass sich die Informationen zur Bewerbung und zu den Einstellungsvoraussetzungen auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz Rheinland-Pfalz finden.

Da es keine anderslautende Information dazu gibt, werden Bewerber ganzjährig gesucht; Bewerbungsfristen und bestimmte Einstellungstermine müssen also nicht beachtet werden.

Einstellungsvoraussetzungen

Die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch setzt grundsätzlich voraus, dass der Bewerber die zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 9,0 Punkten bestanden hat. Man kann sich aber ausdrücklich bereits dann schon für die Einstellung als Richter in Rheinland-Pfalz bewerben, wenn „das schriftliche Ergebnis im 2. Examen erwarten lässt, dass 9,0 Punkte aller Voraussicht nach erreicht werden“. Juristen mit sehr guten Vorpunkten, die sich auch keine große Pause nach dem Examen gönnen wollen, können also sogar schon vor der mündlichen Prüfung ihre Unterlagen beim Justizministerium einreichen.

Hingewiesen wird allerdings darauf, dass diese genannten Punktwerte lediglich das Bewerbungsverfahren betreffen. Es kann daraus nicht geschlossen werden, dass jeder, der im zweiten Examen diese 9,0 Punkte erreicht hat, dann auch eingestellt werden kann. Dies hängt vielmehr dann von der konkreten Anzahl an Stellen, die besetzt werden sollen, sowie von der Anzahl qualifizierter Bewerber ab.

Außerdem finden im Bewerbungsverfahren dann auch Zusatzqualifikationen der Bewerber Berücksichtigung. Genannt werden auf der Internetseite des Justizministeriums beispielsweise: ein Zweitstudium oder eine Zusatzausbildung, berufsbezogene Auslandserfahrung, Anwaltstätigkeit vor der Bewerbung sowie die Tätigkeit an einer Universität oder eine sonstige Lehrtätigkeit.

Die Bewerbung

Die Bewerbung für die Einstellung ist an das Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz zu richten und an folgende Adresse zu senden:

 
Ministerium der Justiz und Verbraucherschutz
- Personalabteilung -
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
Ansprechpartner: Frau Bißbort (06131 / 164870)

 
Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

  • ein Bewerbungsbogen, der auf der Internetseite abrufbar ist und auch als Anhang per Email an das Justizministerium geschickt werden kann;
  • ein handgeschriebener Lebenslauf (Aufsatzform);
  • ein Lichtbild;
  • eine Kopie des Abiturs;
  • je eine Kopie der Zeugnisse über das erste und zweite Staatsexamen;
  • Kopien der Stations- und AG-Zeugnisse;
  • ggf. Kopien über Nachweise sonstiger Tätigkeiten und Prüfungen;
  • eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten unter Angabe der aktenführenden Dienststelle. 

Rheinland-Pfalz ist neben Hamburg das einzige Bundesland, dass auch eine Bewerbung per E-Mail zulässt. Der Bewerbungsbogen ist dann samt Anlagen zu senden an: Rita.Hofmann@mjv.rlp.de.

Das Auswahlverfahren

Hinsichtlich des Ablaufs des Auswahlverfahrens finden sich keine Informationen auf der Internetseite des Justizministeriums. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nach Eingang der Bewerbungsunterlagen zeitnah eine Nachricht über den weiteren Fortgang des Einstellungsverfahrens erhält.

Fachgerichtsbarkeiten

In Rheinland-Pfalz wird bei der Darstellung der Informationen nicht zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten differenziert, da das Justizministerium für die Einstellung der Richter in allen Gerichtsbarkeiten zuständig ist. Alle oben dargestellten Infos gelten daher auch für die Fachgerichtsbarkeiten.