Zur Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeiten finden sich folgende Infos:
Arbeitsgerichtsbarkeit
Zuständig für die Auswahl und Einstellung der Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit sind die jeweiligen Landesarbeitsgerichte in Düsseldorf, Hamm und Köln. Allen drei LAGs gleich ist die Anmerkung, dass die Arbeitsgerichte nicht kontinuierlich Bewerber suchen, sodass der Bewerber ein langfristiges Einstellungsinteresse haben sollte. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen stellen wir Euch im Folgenden vor.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Hinsichtlich der grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen wird in dem Merkblatt ausgeführt, dass die Bewerber „in der Regel mindestens das 2. Examen mit der Note vollbefriedigend bestanden haben sollten und einen besonderen Bezug zum Arbeitsrecht vorweisen können“.
Eine Bewerbung ist zu senden an die
Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind ebenfalls detailliert dem Merkblatt zu entnehmen.
Landesarbeitsgericht Hamm
Die beim LAG Hamm aufgestellten Voraussetzungen entsprechen denen des LAG Düsseldorf: Kandidaten sollten in der Regel mindestens das zweite Examen mit vollbefriedigend bestanden haben und zudem ein besonderes Interesse am Arbeitsrecht durch ihre Ausbildung erkennen lassen.
Welche Bewerbungsunterlagen einzureichen sind, kann auf einem Merkblatt nachgelesen werden. Die Bewerbung ist zu senden an die
Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamm
Marker Allee 94
59071 Hamm
Sobald die Möglichkeit für Neueinstellungen besteht, werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem „strukturierten Einzelinterview“ vor der Personalfindungskommission geladen, um deren besondere persönliche Eignung festzustellen.
Landesarbeitsgericht Köln
Grundsätzlich sollten die Bewerberinnen / Bewerber möglichst beide Staatsexamen, mindestens jedoch das zweite Examen mit vollbefriedigend absolviert haben. Von Vorteil ist ein Bezug zum Arbeitsrecht in der Ausbildung oder bisherigen Berufstätigkeit.
Die einzureichenden Unterlagen können einem Merkblatt entnommen werden, das auf der Seite des LAG Köln abrufbar ist. Die Bewerbung ist zu adressieren an den
Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln
Blumenthalstraße 33
50670 Köln
Sozialgerichtsbarkeit
Für eine Bewerbung in dem Bereich Sozialgerichtsbarkeit ist das Landessozialgericht NRW in Essen zuständig. Wie in vielen anderen Bundesländern werden auch in NRW Richter in der Sozialgerichtsbarkeit vermehrt gesucht.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen mindestens ein juristisches Staatsexamen mit der Note “vollbefriedigend” bestanden haben. Bei besonderer einschlägiger Berufserfahrung oder besonders engem Bezug zum Sozialrecht kann eine Einladung zum Vorstellungsgespräch auch dann erfolgen, wenn im Schnitt in beiden Staatsexamina mindestens 7,75 Punkte erzielt werden. Welche Unterlagen einzureichen sind, kann auf der Seite des Landessozialgerichts nachgelesen werden. Die Bewerbung ist zu richten an die
Präsidentin des Landessozialgerichts NRW
Zweigertstraße 54
45130 Essen
Auch die Bewerber für die Sozialgerichtsbarkeit sollen – wie es auch schon von den LAGs gefordert wird – ein langfristiges Einstellungsinteresse haben.
Liegt eine vollständige Bewerbung vor und werden die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, wird die Bewerbung beim Landessozialgericht in einem Bewerbungspool gesammelt. Sobald die Möglichkeit für Neueinstellungen besteht – in der Regel mehrmals jährlich -, werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch bei dem Landessozialgericht eingeladen. Das Gespräch findet in Form eines strukturierten Einzelinterviews statt.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Informationen zur Einstellung in die Verwaltungsgerichtsbarkeit finden sich auf der Internetseite des OVG Münster. Danach müssen Bewerber grundsätzlich im zweiten Examen mindestens 9,0 Punkte erreicht haben. Allerdings können auch Bewerber mit einer Punktzahl von mehr als 7,75 Punkten eingeladen werden, sofern sie sich durch „besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen“.
Alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen stehen auf der Internetseite zum download bereit. Die Bewerbung ist zu richten an den
Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts
des Landes NRW
Postfach 6309
48033 Münster
Finanzgerichtsbarkeit
Zuständig für Einstellungen in die Finanzgerichtsbarkeit sind die Finanzgerichte Düsseldorf, Köln und Münster. Stellen werden im Justizministerialblatt NRW sowie auf der Internetseite des jeweiligen Finanzgerichts ausgeschrieben.
Allgemeine Infos zu den Voraussetzungen, die ein Kandidat erfüllen muss, werden auf keiner der Internetseiten bekannt gegeben. Es finden sich lediglich Ansprechpartner, die man telefonisch kontaktieren kann.