Es wird eine Vorauswahl basierend auf der fachlichen Qualifikation vom Justizministerium, dem Oberlandesgericht und der Generalstaatsanwaltschaft getroffen.
Die nach Aktenlage geeigneten Bewerber werden dann zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. An einem Termin nehmen regelmäßig 3 Kandidaten teil. Interviewer sind je ein Vertreter des OLG, der Generalstaatsanwaltschaft und des Niedersächsischen Justizministeriums.
Gegenstand der Einstellungsgespräche ist folgendes:
Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit, Identifikation mit dem Auftrag der Justiz, Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich, Konflikt- und Entschlussfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, soziales Verständnis, Gerechtigkeitssinn sowie verantwortungsbewusste Machtausübung.
Laut den Infos auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte wird dem jeweiligen Kandidaten im unmittelbaren Anschluss an das auf ca. 1 1/2 Stunden angelegte Interview mitgeteilt, ob für die Kommission die Eignung für den höheren Justizdienst feststellbar gewesen ist. Bei einem überdurchschnittlichen Ergebnis sei bereits im Rahmen dieses Abschlussgesprächs eine verlässliche Einstellungszusage möglich.