In Niedersachsen werden laufend qualifizierte Bewerber zur Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe gesucht. Bestimmte Fristen für eine Bewerbung gibt es daher nicht.
Der Antrag auf Einstellung ist zwar an das Niedersächsische Justizministerium zu richten. Da die Auswahl als solche jedoch bei den Oberlandesgerichten stattfindet, ist der an das Justizministerium adressierte Antrag bei dem Oberlandesgericht einzureichen, in dessen Bezirk der Bewerber beschäftigt werden möchte, das heißt bei dem jeweiligen OLG in Braunschweig, Celle oder Oldenburg. Die jeweiligen Anschriften und Ansprechpartner bei den OLGs haben wir Euch unten aufgeführt.
Man kann grundsätzlich die Bewerbung auch bei allen drei Oberlandesgerichten gleichzeitig einreichen. Dann muss man an jedes OLG eine Bewerbungsmappe schicken. Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, wird man jedoch nur zu einem Bewerbungsgespräch bei einem OLG eingeladen. Das Ergebnis wirkt dann sowohl in positiver wie auch in negativer Hinsicht für alle drei Bezirke.