Vorbildlich sind in Niedersachsen auch die Informationen zur Einstellung von Richterinnen und Richter auf Probe in den Fachgerichtsbarkeiten. Diese sind auf einem Merkblatt zusammengefasst, das man auf der Seite des Justizministeriums abrufen kann (Stand: 01.04.2012). Die dort aufgeführten Infos haben wir Euch im Folgenden nach Gerichtsbarkeiten sortiert dargestellt.
Allgemeines zur Richtereinstellung in den Fachgerichtsbarkeiten
Zuständig für die Einstellung ist das Justizministerium sowie die jeweilige Fachgerichtsbarkeit. Grundsätzliche Mindestvoraussetzung, um zu einem Auswahlgespräch eingeladen zu werden, ist ein zweites Staatsexamen mit mindestens 8 Punkten. Die Punktgrenzen werden zum Teil bei den Darstellungen zu den einzelnen Gerichtsbarkeiten weiter konkretisiert (siehe im folgenden).
Arbeitsgerichtsbarkeit
Voraussetzung für die Einstellung eines Bewerbers in die Arbeitsgerichtsbarkeit sind zwei mindestens vollbefriedigende Examina. Zudem muss der Bewerber durch seinen Lebenslauf einen Bezug zum Thema Arbeitsrecht nachweisen können. Der Bewerber sollte auch einschlägige Berufserfahrung aufweisen, sei es durch eine vorherige Tätigkeit als Anwalt oder als Syndikus.
Die Bewerbung ist – wie immer in Niedersachsen – an das Niedersächsische Justizministerium zu richten, aber beim zuständigen Landesarbeitsgericht einzureichen. Die Adresse lautet:
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Postfach 3701
30037 Hannover
Ansprechpartner: Frau Habekost (0511 / 80708 43)
Als Bewerbungsunterlagen sind dieselben Unterlagen einzureichen wie auch bei der Bewerbung auf Einstellung in die ordentlichen Gerichtsbarkeit. Insoweit wird auf die Aufstellung oben verwiesen.
Darauf hingewiesen wird, dass Einstellungen meist nur in größeren Zeitabständen erfolgen. Der Bewerber sollte daher nach Möglichkeit ein langfristiges Einstellungsinteresse haben.
Finanzgerichtsbarkeit
Als Richter bei der Finanzgerichtsbarkeit kann nur eingestellt werden, wer auf diesem Gebiet eine mehrjährige, nach dem zweiten juristischen Staatsexamen gewonnene Berufserfahrung nachweisen kann. Dementsprechend finden bei der Vorauswahl neben den Noten der Staatsexamina auch die bisherige Berufserfahrungen und Kenntnisse des Bewerbers im Steuerrecht Berücksichtigung.
Erfüllt der Jurist diese Voraussetzungen, so hat er den Antrag auf Einstellung bei dem Finanzgericht einzureichen; dessen Anschrift lautet:
Niedersächsisches Finanzgericht
Hermann-Guthe-Straße 3
30519 Hannover
Ansprechpartner: Richter am Finanzgericht Dr. Krüger (0511 / 8408 484)
Hinsichtlich der Bewerbungsunterlagen wird wiederum auf die bei der Bewerbung für die ordentliche Gerichtsbarkeit genannten Unterlagen verwiesen.
Sozialgerichtsbarkeit
Was die Bewerbung für die Sozialgerichtsbarkeit angeht, werden keine Konkretisierungen vorgenommen, welche Voraussetzungen der Bewerber zu erfüllen hat. Insoweit werden wohl die oben dargestellten Anforderungen gelten. In der Probezeit werden die Richterinnen und Richter in der Regel zunächst für einige Wochen bei dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle eingewiesen. Danach erfolgt die Verwendung bei einem Sozialgericht.
Von Bewerbern für die Sozialgerichtsbarkeit wird derzeit erwartet, dass sie ggf. auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig werden.
Die Bewerbung ist mit den oben bereits genannten Unterlagen wie folgt zu adressieren:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Postfach 2131
29261 Celle
Ansprechpartner: Richterin am Landessozialgericht Huss (05141 / 962 204)
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Bewerber für die Verwaltungsgerichtsbarkeit müssen zunächst zwei mindestens vollbefriedigende Examina haben; zudem muss der Lebenslauf erkennen lassen, dass der Bewerber Interesse am Verwaltungsrecht hat.
Auf der Internetseite des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts selbst findet sich derzeit ebenfalls die Information, dass weiterhin Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt werden.
Wichtig ist hier der abschließende Hinweis, dass der Bewerber für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu einer Gebietskörperschaft in Niedersachsen abgeordnet werden kann, sofern dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Zudem wird auch erwartet, dass man gegebenenfalls in der Sozialgerichtsbarkeit arbeitet.
Die Bewerbung ist einzureichen bei:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Ansprechpartner: Richter am Oberverwaltungsgericht Schütte (04131 / 718 154)