In Hessen werden nach Angaben des Justizministeriums „weit unter 5 %“ der Assessoren später Richter. Aufgrund der Stellensituation sind daher deutlich überdurchschnittliche Staatsexamina erforderlich, um als Richter eingestellt zu werden.
Als grundsätzliche Voraussetzung für die Chance auf Einstellung in den Richterdienst findet sich auf den Internetseiten des Justizministeriums die Angabe, dass der jeweilige Bewerber das erste und das zweite Staatsexamen jeweils mit mindestens 8,50 Punkten bestanden haben muss. Eingeladen werden kann aber auch, wer in der Summe beider Staatsexamina 17 Punkte erreicht hat, wobei das zweite Staatsexamen mit mindestens 8,00 Punkten bewertet worden sein muss.
In Hessen wird also nicht wie in manch anderen Bundesländern allein auf das zweite, sondern auf beide Examina abgestellt. Dabei kann man zurzeit ein schwächeres erstes Staatsexamen mit einem besseren zweiten Staatsexamen ausgleichen.