Über das Bewerbungsverfahren als solchem finden sich auf den Internetseiten keine Informationen. So ist weder genannt, wie viele Kandidaten zu einem Gespräch eingeladen werden oder aus welchen Abschnitten ein solches Gespräch besteht, noch aus wie vielen Personen sich die Auswahlkommission zusammensetzt.
Im Jurawelt-Forum hat aber jemand geschrieben, wie die Auswahlgespräche ablaufen:
„In den letzten Jahren (d.h. bei mir und auch bei den Kollegen, mit denen ich gesprochen habe) war es so: das erste Gespräch (mit Frau Rolf-Schoderer) dient der Orientierung und dem Kennenlernen. Ich habe ein bißchen von mir erzählt, wir sind meinen Lebenslauf kurz durchgegangen und haben schon mal über praktische Fragen gesprochen (ab wann ich anfangen könnte etc.). Außerdem wurde mir gesagt, wer an dem zweiten Gespräch (größere Runde, bei mir mit 5 Leuten, zwei vom OLG, 2 von der StA und eine Vertreterin der Justizbehörde) teilnehmen würde. Die große Runde war dann auch eher locker, es ging um meine Motivation und es gab ein paar Fragen hinsichtlich meiner Einstellung zur richterlichen Unabhängigkeit, Umgang mit der Presse/Öffentlichkeit, meine Bereitschaft zu möglichen Abordnungen in die Verwaltung. Mit einem der anwesenden Staatsanwälte habe ich auch noch ein bißchen über Deals diskutiert. Danach habe ich ein bißchen draussen gewartet und noch am selben Abend mitgeteilt bekommen, dass die mich dem RWA vorschlagen wollten. Ich habe mich bei dem Gespräch so wohl gefühlt, dass ich dann auch gleich zugesagt und meine restlichen Bewerbungen zurückgenommen habe.
Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, sich auf dieses Gespräch besonders vorzubereiten. Da gibt es keine Testfragen und keine Tricks, es geht nur darum, Dich kennenzulernen. Und warum Du in die Justiz willst, weißt Du selbst am besten, sonst hättest Du Dich ja nicht beworben…“