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Als Richter arbeiten in Hamburg
Hamburg

 

Landeshauptstadt: Hamburg

Einwohnerzahl: ungefähr 1,75 Mio.

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg

Allgemeines zur Richtereinstellung in Hamburg

In Hamburg werden laut Internetseite ständig qualifizierte Richterinnen und Richter gesucht. Man kann sich daher unabhängig von einer konkreten Stellenausschreibung für die Einstellung als Richter bewerben und muss keine Bewerbungsfristen beachten.

Die im Folgenden dargestellten Informationen rund um die Bewerbung und das Auswahlverfahren finden sich auf den Seiten der Justizbehörden Hamburgs.

Einstellungsvoraussetzungen

Die Anforderungen, die die Hamburger Justiz an die Bewerber um ein Richteramt stellt, sind sehr hoch. So können zurzeit „angesichts der aktuellen Stellensituation nur solche Bewerber Berücksichtigung finden, die beide Staatsexamina mindestens mit der Note vollbefriedigend oder mit der Notenkombination befriedigend/gut bzw. gut/befriedigend abgeschlossen haben“. Darüber hinaus seien Berufserfahrung, Promotion oder Auslandserfahrung wünschenswert.

Die Bewerbung

Was die Bewerbung angeht, so ist Hamburg im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern fortschrittlich. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen sollen möglichst online (als PDF- oder Word-Dokument in einer Datei) an die Adresse Bewerbung@olg.justiz.hamburg.de gesendet werden.

Natürlich ist aber auch eine postalische Bewerbung möglich. Die Postanschrift des OLG lautet:

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
z. Hd. Richterin am OLG Monika Rolf-Schoderer
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg

Als Bewerbungsunterlagen sind dem Anschreiben beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf;
  • ein Lichtbild;
  • je eine Ablichtung der juristischen Staatsexamina;
  • die Zeugnisse der Referendarstationen;
  • das Abiturzeugnis in Kopie;
  • Zeugnisse über sonstige Prüfungen oder Tätigkeiten;
  • eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte des Bewerbers.

Das Bewerbungsverfahren

Über das Bewerbungsverfahren als solchem finden sich auf den Internetseiten keine Informationen. So ist weder genannt, wie viele Kandidaten zu einem Gespräch eingeladen werden oder aus welchen Abschnitten ein solches Gespräch besteht, noch aus wie vielen Personen sich die Auswahlkommission zusammensetzt.

Im Jurawelt-Forum hat aber jemand geschrieben, wie die Auswahlgespräche ablaufen:

„In den letzten Jahren (d.h. bei mir und auch bei den Kollegen, mit denen ich gesprochen habe) war es so: das erste Gespräch (mit Frau Rolf-Schoderer) dient der Orientierung und dem Kennenlernen. Ich habe ein bißchen von mir erzählt, wir sind meinen Lebenslauf kurz durchgegangen und haben schon mal über praktische Fragen gesprochen (ab wann ich anfangen könnte etc.). Außerdem wurde mir gesagt, wer an dem zweiten Gespräch (größere Runde, bei mir mit 5 Leuten, zwei vom OLG, 2 von der StA und eine Vertreterin der Justizbehörde) teilnehmen würde. Die große Runde war dann auch eher locker, es ging um meine Motivation und es gab ein paar Fragen hinsichtlich meiner Einstellung zur richterlichen Unabhängigkeit, Umgang mit der Presse/Öffentlichkeit, meine Bereitschaft zu möglichen Abordnungen in die Verwaltung. Mit einem der anwesenden Staatsanwälte habe ich auch noch ein bißchen über Deals diskutiert. Danach habe ich ein bißchen draussen gewartet und noch am selben Abend mitgeteilt bekommen, dass die mich dem RWA vorschlagen wollten. Ich habe mich bei dem Gespräch so wohl gefühlt, dass ich dann auch gleich zugesagt und meine restlichen Bewerbungen zurückgenommen habe.

Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, sich auf dieses Gespräch besonders vorzubereiten. Da gibt es keine Testfragen und keine Tricks, es geht nur darum, Dich kennenzulernen. Und warum Du in die Justiz willst, weißt Du selbst am besten, sonst hättest Du Dich ja nicht beworben…“

Die Ausbildung

In der Probezeit sind in Hamburg drei Stationen zu durchlaufen. Die Stationen als solche sind allerdings – anders als in den meisten anderen Bundesländern – sehr variabel. So kommen hierfür der Zivil- und Strafverfahrensbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Fachgerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaft und die Justizbehörde einschließlich des Strafvollzuges in Betracht.

Fachgerichtsbarkeiten

Das Justizministerium ist auch für die Auswahl und die Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeiten zuständig. Die oben dargestellten Infos gelten offensichtlich für alle Gerichtsbarkeiten. Hinsichtlich Einstellungsvoraussetzungen sowie Bewerbung und Bewerbungsunterlagen kann also nach oben verwiesen werden.