Allgemeines zur Richtereinstellung in Brandenburg
In Brandenburg ist zwar grundsätzlich das Justizministerium für die Einstellungen der Richterinnen und Richter auf Probe in die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Das Oberlandesgericht Brandenburg bereitet jedoch die Auswahl und die Einstellung geeigneter Bewerber in den höheren Justizdienst vor, so dass sich auf den Internetseiten des OLG die entsprechenden Informationen dazu finden. Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich; Fristen müssen Bewerber daher nicht beachten.
Wichtig: Das OLG Brandenburg gibt auf seiner Internetseite bekannt, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit aufgrund von Stellenstreichungen „in den nächsten Jahren voraussichtlich nur wenige Einstellungen erfolgen können“.








Die Bewerbung ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Brandenburg zu richten. Die genaue Anschrift lautet:
