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Als Richter arbeiten in Brandenburg
Brandenburg

 

Landeshauptstadt: Potsdam

Einwohnerzahl: ungefähr 2,5 Mio.

Oberlandesgericht Brandenburg (an der Havel)

Allgemeines zur Richtereinstellung in Brandenburg

In Brandenburg ist zwar grundsätzlich das Justizministerium für die Einstellungen der Richterinnen und Richter auf Probe in die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Das Oberlandesgericht Brandenburg bereitet jedoch die Auswahl und die Einstellung geeigneter Bewerber in den höheren Justizdienst vor, so dass sich auf den Internetseiten des OLG die entsprechenden Informationen dazu finden. Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich; Fristen müssen Bewerber daher nicht beachten.

Wichtig: Das OLG Brandenburg gibt auf seiner Internetseite bekannt, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit aufgrund von Stellenstreichungen „in den nächsten Jahren voraussichtlich nur wenige Einstellungen erfolgen können“.

Einstellungsvoraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung für die Einstellung als Richter auf Probe in Brandenburg ist, dass der Bewerber im zweiten Examen mindestens 9,0 Punkte und im ersten Examen mindestens 6,5 Punkte erreicht hat. Berücksichtigt werden also die Ergebnisse beider Staatsexamina.

Allerdings regeln diese Punktwerte lediglich die Voraussetzungen für das Bewerbungsverfahren. Auch unter den  qualifizierten Kandidaten wird nochmals eine Auswahl getroffen. Die Punktzahlen, die für eine Einstellung erreicht worden sein müssen, dürften demnach noch deutlich höher liegen.

Die Bewerbung

Die Bewerbung ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Brandenburg zu richten. Die genaue Anschrift lautet:

An den Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Ansprechpartner bei Fragen unter: 03381 / 399 209

Dem Bewerbungsschreiben sind laut Merkblatt folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein ausgefüllter Fragebogen, der auf der Internetseite abrufbar ist;
  • ein maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf;
  • ein handschriftlich ausformulierter Lebenslauf;
  • ein aktuelles Lichtbild;
  • eine Kopie des Reifezeugnisses;
  • je eine Ablichtung des Zeugnisses der ersten und zweiten Staatsprüfung;
  • Kopien aller Stations- und AG-Zeugnisse;
  • ggf. eine Ablichtung der Urkunde über die Verleihung akademischer Grade;
  • ggf. weitere Zeugnisse etwaiger Arbeitgeber;
  • ggf. Bescheinigung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung;
  • eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte des Bewerbers unter Nennung des Aktenzeichens und der aktenführenden Dienststelle;
  • eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte durch den Richterwahlausschuss.

Das Auswahlverfahren

Geeignete Bewerber erhalten eine Einladung zu einem Auswahlgespräch. Dieses Gespräch wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts geführt. Wie genau dann ein solches Gespräch abläuft wird nicht erläutert. Die Anzahl an Kandidaten, die an einem solchen Gespräch teilnehmen, hängt von der Anzahl der zu besetzenden Stellen ab.

Die Ausbildung

In Brandenburg durchläuft man während der Probezeit verschiedene Stationen: Zunächst wird man an einem Landgericht als Richter eingesetzt, anschließend verbringt man einen Teil der Probezeit an einem Amtsgericht. In der Folgezeit ist auch in Brandenburg auch ein Laufbahnwechsel vorgesehen, sodass man für 1 Jahr bei der Staatsanwaltschaft arbeitet, bevor man wieder als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingesetzt wird.

Fachgerichtsbarkeiten

Auch für Einstellungen in die Fachgerichtsbarkeiten ist in Brandenburg das Justizministerium zuständig. Als Information dazu findet man jedoch nur die Anschrift, an die Bewerber sich zu wenden haben, nämlich:

Ministerium für Justiz
Referat I.1
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Punktegrenzen, wann sich eine Bewerbung für die Einstellung bei einer Fachgerichtsbarkeit lohnt, werden vom Justizministerium nicht aufgestellt.

Nach der Bewerbung muss der jeweilige Gerichtspräsident die Einstellung des Kandidaten befürworten. Befürwortet der Minister ebenfalls die Einstellung, wird ein entsprechender Vorschlag dem Richterwahlausschuss gemacht.