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Als Richter arbeiten in Berlin
Berlin

 

Landeshauptstadt: Berlin

Einwohnerzahl: ungefähr 3,4 Mio.

Kammergericht Berlin

Allgemeines zur Richtereinstellung in Berlin

In Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz die für die Einstellung in den höheren Justizdienst zuständige Stelle. Die relevanten Informationen sind daher auf den Internetseiten dieser Senatsverwaltung zu finden.

Da es keine gegenteiligen Informationen dazu gibt, sind auch in Berlin ganzjährig Bewerbungen möglich; Bewerbungs- oder Einstellungsfristen müssen nicht beachtet werden.

Einstellungsvoraussetzungen

Auch in Berlin werden die Einstellungsvoraussetzungen eher allgemein formuliert. So wird erwartet, dass der Bewerber flexibel und belastbar ist. Außerdem sollte der Kandidat die Fähigkeit besitzen, sich schnell in für ihn fremde Rechtsgebiete einzuarbeiten.

Was die Staatsexamina angeht, so werden in Berlin im Bewerbungsverfahren die Ergebnisse beider Examen berücksichtigt. So ist Voraussetzung für die Einstellung, dass der Bewerber zwei Prädikatsexamen („in der Regel mindestens vollbefriedigend“) vorweisen kann. Darüber hinaus soll der Bewerber auch überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst erbracht haben.

Leider wird nicht konkretisiert, welche Punktzahlen im Examen erreicht worden sein müssen, um erfahrungsgemäß zu einem Auswahlgespräch eingeladen zu werden. Kandidaten mit zwei Prädikatsexamina sollten sich daher auf jeden Fall bewerben, auch wenn vermutet werden kann, dass in Berlin als Stadtstaat die Anforderungen an die Prädikatsexamina eher hoch sein werden.

Die Bewerbung

In Berlin sollen die Bewerbungen postalisch erfolgen, auch der auszufüllende Bewerbungsbogen, der auf der Internetseite abrufbar ist (s. u.), soll ausdrücklich nicht per Email übermittelt werden. Die Bewerbung ist an folgende Adresse zu senden:

 
Senatsverwaltung für Justiz
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Ansprechpartner: Frau Richterin am Landgericht Dr. Brüning (030 / 9013 3328)

 
Einem (formlosen) Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • der ausgefüllte Bewerbungsbogen, der auf der Internetseite abrufbar ist;
  • ein maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf;
  • ein handschriftlich ausformulierter Lebenslauf;
  • ein Passbild;
  • je eine Ablichtung des Zeugnisses der ersten und zweiten Staatsprüfung;
  • eine Kopie der im zweiten Examen erreichten Einzelnoten;
  • Kopien aller Stations- und AG-Zeugnisse;
  • ggf. Ablichtungen sonstiger Nachweise oder Qualifikationen.

Das Auswahlverfahren

Auf der Internetseite der Justizverwaltung wird lediglich erklärt, dass der Einstellung als Richter auf Probe ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren stattfindet, das durch die Zustimmung zur Ernennung durch den Richterwahlausschuss und die Ernennung durch den Senat endet. Wie genau insbesondere das Auswahlgespräch verläuft wird nicht erläutert.

Allerdings findet sich im Jurawelt-Forum ein Beitrag von einer Bewerberin, die zum Gespräch eingeladen worden ist:

„Hallo, ich habe das Gespräch tatsächlich hinter mich gebracht und man kann folgendes erwarten: 3 Interviewerinnen, die relativ wenig zum persönlichen Werdegang fragen, vielmehr zunächst nach der Motivation fragen, die dich zum Richterberuf treibt. Das Gespräch dauert ca. 45 min bis 1 Std. Den Großteil machen kleine “Tests” zum Arbeits- und Geschäftsalltag in der StA/am Gericht aus. Hört sich schlimmer an, als es ist. Erwartet wird, dass du spontan, aus dem Bauch heraus, einigermaßen überlegt Antworten gibst zu Dingen, wie man mit Kollegen/Geschäftsstellenbeamten umgeht, wie man einen Fall bearbeitet, wie man auf Fragen von Parteien reagiert, wie man einer Kollegin sagt, dass sie falsch angezogen ist etc. Ich denke, das wichtigste ist, man weiß, warum man den Beruf wählen möchte und so ungefähr, was unter richterlicher Unabhängigkeit verstehen ist.“

Fachgerichtsbarkeiten

Zur Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeiten finden sich folgende Infos:

Arbeitsgerichtsbarkeit

Für Einstellungen von Richtern auf Probe bei den Arbeitsgerichten ist nicht das Justizministerium zuständig, sondern die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Informationen zur Bewerbung und den Voraussetzungen für eine Einstellung haben wir weder auf der Internetseite des Senats noch auf der Seite des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gefunden, sodass wir Euch lediglich die Kontaktdaten nennen können.

LAG Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Tel.: 030 / 90171 – 307
Email: praesident@larbg.berlin.de

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: 030 / 9028 – 0
Mail-Kontaktformular: http://www.berlin.de/sen/ias/kontakt.php

Eine Email-Anfrage von uns wurde jedoch umgehend beantwortet. Bezüglich der grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen wurde auf den „Grundsatz der Bestenauslese“ verwiesen. In der Vergangenheit seien daher nur Bewerber zum Zuge gekommen, die mindestens zwei Prädikatsexamina sowie einschlägige Berufserfahrung in der Anwaltschaft, bei Behörden oder in der Wirtschaft vorweisen konnten.

Die anderen Gerichtsbarkeiten

Für Einstellungen in die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit ist auch die Senatsverwaltung für Justiz zuständig. Gesonderte Infos dazu sind jedoch nicht zu finden, sodass die obigen Ausführungen für die Bewerbung bezüglich der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch hier gelten.