Zur Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeiten finden sich folgende Infos:
Arbeitsgerichtsbarkeit
Für Einstellungen von Richtern auf Probe bei den Arbeitsgerichten ist nicht das Justizministerium zuständig, sondern die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Informationen zur Bewerbung und den Voraussetzungen für eine Einstellung haben wir weder auf der Internetseite des Senats noch auf der Seite des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gefunden, sodass wir Euch lediglich die Kontaktdaten nennen können.
LAG Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Tel.: 030 / 90171 – 307
Email: praesident@larbg.berlin.de
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: 030 / 9028 – 0
Mail-Kontaktformular: http://www.berlin.de/sen/ias/kontakt.php
Eine Email-Anfrage von uns wurde jedoch umgehend beantwortet. Bezüglich der grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen wurde auf den „Grundsatz der Bestenauslese“ verwiesen. In der Vergangenheit seien daher nur Bewerber zum Zuge gekommen, die mindestens zwei Prädikatsexamina sowie einschlägige Berufserfahrung in der Anwaltschaft, bei Behörden oder in der Wirtschaft vorweisen konnten.
Die anderen Gerichtsbarkeiten
Für Einstellungen in die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit ist auch die Senatsverwaltung für Justiz zuständig. Gesonderte Infos dazu sind jedoch nicht zu finden, sodass die obigen Ausführungen für die Bewerbung bezüglich der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch hier gelten.