Es finden sich dazu folgende speziellen Informationen:
Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit
In Bayern ist für die Einstellung von Richterinnen und Richtern in die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zuständig. Die entsprechenden Informationen dazu finden sich daher auf dessen Seiten.
Hinsichtlich der Voraussetzungen, die ein Bewerber erfüllen muss, wird auf das zu beachtende Leistungsprinzip hingewiesen. Deshalb sei für eine Bewerbung eines Juristen zwei Prädikatsexamina Mindestvoraussetzung, wobei das zweite Staatsexamen mindestens im oberen Bereich der Note „befriedigend“ liegen muss. Unter Prädikat wird hier also auch das „kleine Prädikat“ (befriedigend) verstanden.
Die Bewerbung ist an das Staatsministerium zu richten. Die genaue Anschrift lautet:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen
Personalreferat – P 2 -
Winzererstraße 9
80797 München
Ansprechpartner: Frau Dr. Lipp (089 / 1261 – 1537)
Es sollen aussagekräftige Bewerbungsunterlagen eingereicht werden mit folgenden Anlagen:
- Kopien der Examenszeugnisse;
- das Abiturzeugnis in Kopie;
- Kopien sämtlicher Stationszeugnisse.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Das Staatsministerium des Innern ist zuständig für die Einstellung von Juristen in der Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Erwartungen, die an die Bewerber gestellt werden, sind ziemlich konkret genannt. So werden zwei Prädikatsexamen erwartet, wobei das zweite Examen mit mindestens 7,50 Punkten bestanden wurde. Daraus ergibt sich, dass auch hier unter Prädikatsexamen das „kleine Prädikat“, also die Note befriedigend gezählt wird.
Ansonsten werden noch allgemein gehaltene Anforderungen aufgelistet; so soll der Bewerber zum Beispiel Verhandlungsgeschick besitzen und kontaktfreudig sein. Näheres kann der Internetseite entnommen werden.
Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind „möglichst bald nach dem Examen“ an folgende Adresse zu senden:
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Sachgebiet IZ2
Odeonsplatz 3
80539 München
Ansprechpartner: Frau Ministerialrat Reichel (089 / 2192 – 2827) und Regierungsdirektor Gmeiner (089 / 2192 – 2744)
Finanzgerichtsbarkeit
Das für die Finanzgerichtsbarkeit zuständige Ministerium ist das Staatsministerium für Finanzen. Dort finden sich die Informationen.
Voraussetzung für die Einstellung in die Steuerverwaltung mit der späteren Möglichkeit, an eines der Finanzgerichte zu wechseln, ist ein zweites Staatsexamen mit mindestens einem oberen befriedigend. Als Punktegrenze werden im zweiten Examen mindestens 7,5 Punkte erwartet. Zudem soll der Bewerber natürlich Interesse am Steuerrecht und unter anderem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge besitzen. Weitere Infos hinsichtlich der Bewerbung und des Bewerbungsverfahrens finden sich auch in vorbildlicher Weise in einer umfangreichen Broschüre. Auch diese kann man auf der Internetseite abrufen.
Eine Bewerbung ist an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
Postfach 220003
80535 München
Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- ein Lebenslauf (zweifach);
- 2 Passbilder neueren Datums;
- 2 Ablichtungen der Geburtsurkunde;
- 2 Ablichtungen des Reifezeugnisses;
- 2 Kopien des Zeugnisses der ersten Staatsprüfung;
- 2 Kopien des Zeugnisses der zweiten Staatsprüfung (beglaubigt);
- Kopie der Bescheinigung der im 2. Examen erreichten Einzelnoten;
- evtl. Kopien weiterer Nachweise über Zusatzqualifikationen, Schwerbehinderung, Wehr- oder Zivildienst (zweifach);
- schließlich 2 ausgefüllte Vordrucke, die sich im Anhang der Info-Broschüre befinden.