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Als Richter arbeiten in Bayern
Bayern

 

Landeshauptstadt: München

Einwohnerzahl: ungefähr 12,5 Mio.

OLG-Bezirke: Bamberg, München und Nürnberg

Allgemeines zur Richtereinstellung im Bayern

Ausführliche Informationen zur den Einstellungsvoraussetzungen in Bayern gibt es auf den Internetseiten des Bayerischen Justizministeriums.

In Bayern ist die Einstellung zeitlich an die Staatsprüfungen der Referendare gekoppelt, die zweimal jährlich stattfinden. So stellt Bayern zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Prüfungstermin 2010 / 2 bayernweit ca. 30 neue Richter und Staatsanwälte ein.

Die Bewerbung kann daher zwar ganzjährig erfolgen, eingestellt werden Richter nur zu zwei bestimmten Zeitpunkten im Jahr.

Einstellungsvoraussetzungen

Die Einstellungsvoraussetzungen werden zunächst allgemein formuliert. So werden ein hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit gefordert, sich schnell in unbekannte Rechtsgebiete einzuarbeiten. Ausführlich ist das Anforderungsprofil in einer Broschüre erläutert, die auf den Seiten des Justizministeriums abrufbar ist. Danach setzt eine persönliche Eignung des Kandidaten das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung voraus. Zudem werden im Auswahlverfahren auch Zusatzqualifikationen sowie eine Anwaltstätigkeit vor der Bewerbung berücksichtigt.

Was die Staatsexamina angeht, so wird allein auf das zweite Examen abgestellt. Dieses Examen muss mit einem „überdurchschnittlichen Ergebnis“ abgeschlossen worden sein. Eine konkrete Punktegrenze wird ebenfalls genannt: So haben diejenigen Bewerber eine Chance auf Teilnahme am Auswahlverfahren, die im zweiten Examen mindestens 8,5 Punkte erreicht haben. Bayern hat damit die Mindestpunktzahl wieder leicht um 0,5 Punkte erhöht. Wie schon in vielen anderen Bundesländern regelt dieser Punktwert nur die Modalitäten des Bewerbungsverfahren. Bis zu welchem Punktwert schließlich tatsächlich eingestellt wird, entscheidet sich nach den konkret eingegangenen Bewerbungen.

Hingewiesen wird noch darauf, dass sich ein Rechtsreferendar, der bereits nach dem schriftlichen Ergebnis die Punktzahl von 8,5 Punkten erreicht hat, nicht erst die mündliche Prüfung abzuwarten braucht, sondern sich gleich bewerben soll.

Bewerben kann sich ein Kandidat natürlich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Allerdings darf die zweite juristische Staatsprüfung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Die Bewerbung

Die Bewerbung ist an das Bayerische Justizministerium zu richten. Die Anschrift lautet:

 
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
und für den Verbraucherschutz
Personalabteilung
Prielmayerstraße 7
80097 München

 
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

  • ein Anschreiben, in dem der Bewerber bereits erläutert, warum er glaubt, für den Beruf des Richters geeignet zu sein;
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit einer Ablichtung;
  • zwei Lichtbilder;
  • Kopie des Abiturs (zweifach);
  • je zwei Kopien des Zeugnisses der ersten und zweiten Staatsprüfung;
  • Kopien der Stations- und AG-Zeugnisse;
  • ggf. Kopien über Nachweise sonstiger Qualifikationen;
  • ein Nachweis über die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes bzw. Eine Erklärung, warum ein solcher nicht geleistet wurde;
  • falls die zweite juristische Staatsprüfung nicht in Bayern abgelegt wurde: eine Bescheinigung der Prüfungsbehörde über die erreichten Einzelnoten sowie eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte des Bewerbers;
  • weitere dienstrechtliche Vordrucke, die auf der Internetseite abrufbar sind (am Ende der Seite), wie zum Beispiel ein Bewerbungsbogen sowie ein Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue.

Es wird darum gebeten, die Bewerbung nicht zu heften oder zu binden. Zudem ist die Abgabe der Bewerbung in einer Bewerbungsmappe nicht erforderlich.

Das Auswahlverfahren

Nach Eingang der Bewerbung erhält der Kandidat über den weiteren Verlauf des Verfahrens Bescheid. Zudem findet sich noch die Information, dass das Verfahren insgesamt ca. 4 – 6 Monate dauert. Aus welchen Punkten das Auswahlgespräch schließlich besteht, wird nicht näher erläutert.

Die Ausbildung

Auch in Bayern ist der Wechsel zwischen der Richterlaufbahn und der staatsanwaltlichen Laufbahn während der Probezeit die Regel. Dementsprechend wird man für eine gewisse Zeit auch als Staatsanwalt tätig sein, wenn man sich als Richter beworben hat und genommen wurde.

Ob man die Ausbildung bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft beginnt, richtet sich danach, wo gerade Bedarf besteht. Fängt man als Assessor zunächst bei einem Gericht an, so wechselt man nach ca. eineinhalb bis zwei Jahren zur Staatsanwaltschaft. Beginnt man seine Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft, so bleibt man grundsätzlich innerhalb der dreijährigen Probezeit dort. Ein Wechsel ist erst anschließend möglich.

Die Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeiten

Es finden sich dazu folgende speziellen Informationen:

Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit

In Bayern ist für die Einstellung von Richterinnen und Richtern in die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zuständig. Die entsprechenden Informationen dazu finden sich daher auf dessen Seiten.

Hinsichtlich der Voraussetzungen, die ein Bewerber erfüllen muss, wird auf das zu beachtende Leistungsprinzip hingewiesen. Deshalb sei für eine Bewerbung eines Juristen zwei Prädikatsexamina Mindestvoraussetzung, wobei das zweite Staatsexamen mindestens im oberen Bereich der Note „befriedigend“ liegen muss. Unter Prädikat wird hier also auch das „kleine Prädikat“ (befriedigend) verstanden.

Die Bewerbung ist an das Staatsministerium zu richten. Die genaue Anschrift lautet:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen
Personalreferat – P 2 -
Winzererstraße 9
80797 München
Ansprechpartner: Frau Dr. Lipp (089 / 1261 – 1537)

Es sollen aussagekräftige Bewerbungsunterlagen eingereicht werden mit folgenden Anlagen:

  • Kopien der Examenszeugnisse;
  • das Abiturzeugnis in Kopie;
  • Kopien sämtlicher Stationszeugnisse.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das Staatsministerium des Innern ist zuständig für die Einstellung von Juristen in der Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Erwartungen, die an die Bewerber gestellt werden, sind ziemlich konkret genannt. So werden zwei Prädikatsexamen erwartet, wobei das zweite Examen mit mindestens 7,50 Punkten bestanden wurde. Daraus ergibt sich, dass auch hier unter Prädikatsexamen das „kleine Prädikat“, also die Note befriedigend gezählt wird.

Ansonsten werden noch allgemein gehaltene Anforderungen aufgelistet; so soll der Bewerber zum Beispiel Verhandlungsgeschick besitzen und kontaktfreudig sein. Näheres kann der Internetseite entnommen werden.

Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind „möglichst bald nach dem Examen“ an folgende Adresse zu senden:

Bayerisches Staatsministerium des Innern
Sachgebiet IZ2
Odeonsplatz 3
80539 München
Ansprechpartner: Frau Ministerialrat Reichel (089 / 2192 – 2827) und Regierungsdirektor Gmeiner (089 / 2192 – 2744)

Finanzgerichtsbarkeit

Das für die Finanzgerichtsbarkeit zuständige Ministerium ist das Staatsministerium für Finanzen. Dort finden sich die Informationen.

Voraussetzung für die Einstellung in die Steuerverwaltung mit der späteren Möglichkeit, an eines der Finanzgerichte zu wechseln, ist ein zweites Staatsexamen mit mindestens einem oberen befriedigend. Als Punktegrenze werden im  zweiten Examen mindestens 7,5 Punkte erwartet. Zudem soll der Bewerber natürlich Interesse am Steuerrecht und unter anderem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge besitzen. Weitere Infos hinsichtlich der Bewerbung und des Bewerbungsverfahrens finden sich auch in vorbildlicher Weise in einer umfangreichen Broschüre. Auch diese kann man auf der Internetseite abrufen.

Eine Bewerbung ist an folgende Adresse zu richten:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
Postfach 220003
80535 München

Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

  • ein Lebenslauf (zweifach);
  • 2 Passbilder neueren Datums;
  • 2 Ablichtungen der Geburtsurkunde;
  • 2 Ablichtungen des Reifezeugnisses;
  • 2 Kopien des Zeugnisses der ersten Staatsprüfung;
  • 2 Kopien des Zeugnisses der zweiten Staatsprüfung (beglaubigt);
  • Kopie der Bescheinigung der im 2. Examen erreichten Einzelnoten;
  • evtl. Kopien weiterer Nachweise über Zusatzqualifikationen, Schwerbehinderung, Wehr- oder Zivildienst (zweifach);
  • schließlich 2 ausgefüllte Vordrucke, die sich im Anhang der Info-Broschüre befinden.