Zuständig für eine Bewerbung als Richter auf Probe für eine der Fachgerichtsbarkeiten ist in Baden-Württemberg auch das Justizministerium. Die obigen Angaben zur Bewerbung gelten also auch für eine Bewerbung für eine andere als die ordentliche Gerichtsbarkeiten. Auf den Internetseiten finden sich aber auch noch zusätzliche Angaben, die wir Euch im Folgenden vorstellen möchten.
Arbeitsgerichtsbarkeit
In Baden-Württemberg sollen – trotz rückläufiger Verfahren – auch zukünftig Richter auf Probe bei den Arbeitsgerichten eingestellt und ausgebildet werden. Gerade wegen der sinkenden Eingangszahlen sowie dem Personalabbau in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist es dann aber regelmäßig so, dass die Assessoren nach zwei Jahren die Arbeitsgerichtsbarkeit verlassen und in eine andere Gerichtsbarkeit wechseln müssen. Dort wird man dann nach Ablauf der Probezeit verplant. Erst anschließend kann man sich dann wieder auf Planstellen in der Arbeitsgerichtsbarkeit bewerben.
Voraussetzung für eine Bewerbung als Richter auf Probe bei einem Arbeitsgericht ist, dass der Bewerber in seinem bisherigen Werdegang einen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht gelegt hat. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch eine Tätigkeit als Rechtsanwalt oder als Unternehmensjurist in diesem Bereich dem Bewerber einen Vorsprung vor den anderen Kandidaten verschaffen kann.
Eine Besonderheit in Baden-Württemberg ist die Möglichkeit, als Proberichter für 6 Monate ein Praktikum in einem Unternehmen zu machen! Damit können Assessoren „Einblick in die reale Welt der Betriebe“ gewinnen.
Arbeitsgerichte gibt es in Baden-Württemberg in den Städten Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm.
Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichtsbarkeit ist die „Wachstumsbranche der Justiz“. Es werden also derzeit laufend Richter und Richterinnen für die Sozialgerichte gesucht.
Anders als bei der Arbeitsgerichtsbarkeit werden keine Vorkenntnisse im Sozialrecht erwartet. Wünschenswert sei aber insbesondere die Freude am Öffentlichen Recht sowie am verantwortlichen Umgang mit Menschen.
Grundsätzlich bleibt man als Richter auf Probe in der Sozialgerichtsbarkeit bis zum Ende der Ausbildung immer am selben Gericht. Sozialgerichte gibt es in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
In die Verwaltungsgerichtsbarkeit werden momentan nur sehr wenige Richter und Richterinnen eingestellt. Verwaltungsgerichte gibt es in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart, wobei auf der Internetseite ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es in absehbarer Zeit vor allem in Karlsruhe und Sigmaringen Einstellungsmöglichkeiten geben wird.
Wegen sinkender Zahl der anhängigen Verfahren gilt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit dasselbe wie für die Arbeitsgerichtsbarkeit: Nach zwei Jahren verlässt man in der Regel die Sozialgerichte und wird in einer anderen Fachgerichtsbarkeit verplant. Erst anschließend kann man sich dann auf frei werdende Planstellen in der Sozialgerichtsbarkeit wieder bewerben.
Finanzgerichtsbarkeit
Eine Bewerbung in die Finanzgerichtsbarkeit ist in Baden-Württemberg grundsätzlich nicht möglich. Das Finanzgericht (Sitz in Stuttgart, Nebenstelle in Freiburg) rekrutiert seinen Nachwuchs aus dem höheren Dienst der Finanzverwaltung sowie aus anderen Gerichtsbarkeiten.
Ausnahmsweise kommt eine Bewerbung berufserfahrener Rechtsanwälte und Anwältinnen dann in Betracht, wenn der Bewerber außergewöhnlich gute Examina hat, über Zusatzqualifikationen wie z. B. Steuerberater-Examen verfügen und mehrere Jahre in einer renommierten Kanzlei steuerrechtsberatend tätig war.