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Als Richter arbeiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg

 

Landeshauptstadt: Stuttgart

Einwohnerzahl: ungefähr 10,7 Mio.

OLG-Bezirke: Karlsruhe und Stuttgart

Allgemeines zur Richtereinstellung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist das Justizministerium für die Einstellung von Richtern auf Probe zuständig. Dementsprechend finden sich dort die – nunmehr deutlich ausführlicheren – Informationen zur Einstellung von Richtern auf Probe.

Ausdrücklich sind Bewerbungen das ganze Jahr über möglich. Bestimmte Fristen müssen Bewerber daher nicht einhalten. Die Einstellungen erfolgen dann je nach Bedarf und je nachdem, wann eine Stelle frei wird.

Einstellungsvoraussetzungen

Während die Einstellungsvoraussetzungen in Baden-Württemberg bislang sehr allgemein formuliert waren (Bewerber sollten „beide juristischen Staatsexamen mit deutlich überdurchschnittlichen Ergebnissen“ abgeschlossen haben), finden sich nun auf den Seiten des Justizministerium konkretere Angaben:

Danach wird mindestens ein mit „vollbefriedigend“ abgeschlossenes Staatsexamen verlangt. Das andere Examen sollte dann mit 8,0 Punkten oder besser bewertet worden sein. Darauf hingewiesen wird aber, dass diese Einstellungsvoraussetzungen jedoch Schwankungen unterworfen sind, so dass man sich auch durchaus bewerben sollte, wenn die Examina knapp unter diesen Punktegrenzen liegen.

Es wird also im Bewerbungsverfahren auf beide Staatsexamina abgestellt. Anders als in anderen Bundesländern macht Baden-Württemberg offenbar aber keine Vorgaben, welches der beiden Examina mit der Note „vollbefriedigend“ abgeschlossen wurde.

Neben der fachlichen Kompetenz wird im Bewerbungsverfahren selbst dann aber auch auf soziale Kompetenzen, wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität, Wert gelegt. Einzelheiten können einem PDF-Dokument entnommen werden, in dem das „Profil für das Eingangsamt“ näher beschrieben wird.

Hingewiesen wird schließlich noch darauf, dass der Bewerber das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben sollte.

Die Bewerbung

Bewerbungen sollen postalisch erfolgen. Die Bewerbung ist an das Justizministerium Baden-Württemberg zu richten. Die Anschrift lautet:

 
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Ansprechpartner: Frau Cetin (0711 / 279 – 2138) oder
Frau Jäger (0711 / 279 – 2131)

 
Dem Bewerbungsschreiben sind laut Merkblatt folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein ausführlicher handgeschriebener Lebenslauf;
  • eine Erklärung, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind;
  • eine Erklärung, ob der Bewerber Strafen oder Disziplinarstrafen erlitten hat und ob gegen den Bewerber ein Strafverfahren anhängig ist oder gewesen ist;
  • eine Erklärung, ob und ggf. in welchem Verhältnis der Bewerber mit einem Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar verwandt oder verschwägert ist sowie der (frühere) Ehegatte als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt tätig ist;
  • eine Einverständniserklärung mit der Einsichtnahme in die Personalakten des Bewerbers;
  • die Belehrung und Erklärung über die Pflicht zur Verfassungstreue; der Vordruck ist auf der Internetseite abrufbar;
  • einen ausgefüllten Bewerbungsbogen, den man ebenfalls auf der Internetseite abrufen kann;
  • ein Lichtbild der Größe 4 x 6 cm;
  • Kopie des Abiturzeugnisses;
  • je eine Kopie des Zeugnisses über die erste und zweite Staatsprüfung;
  • Kopien sämtlicher Stations- und AG-Zeugnisse;
  • ggf. bei Schwerbehinderten mit einer Erwerbsminderung von mehr als 50 %: eine beglaubigte Abschrift des Bescheides des Versorgungsamts;

Das Auswahlverfahren

Informationen, wie das Bewerbungsverfahren anschließend verläuft, wie sich vor allem das Auswahlgespräch als solches gestaltet, finden sich nicht. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Bewerber zu dem Auswahlgespräch einen Personalausweis oder einen Reisepass mitzubringen hat.

Die Ausbildung

Die Probezeit beträgt in Baden-Württemberg in der Regel 4 Jahre, von denen man ca. 2 Jahre bei Gericht und 2 Jahre bei der Staatsanwaltschaft verbringt. Der erste Teil der Ausbildung erfolgt dabei in der Regel bei einer Staatsanwaltschaft.

Eine Besonderheit der Justiz in Baden-Württemberg ist, dass die Grenzen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten  – anders als in anderen Bundesländern – auch nach der Einstellung durchlässig bleiben. Man kann also auf Wunsch jederzeit auch noch später von einer Gerichtsbarkeit in die andere wechseln, auch in den Justizvollzug.

Die Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeiten

Zuständig für eine Bewerbung als Richter auf Probe für eine der Fachgerichtsbarkeiten ist in Baden-Württemberg auch das Justizministerium. Die obigen Angaben zur Bewerbung gelten also auch für eine Bewerbung für eine andere als die ordentliche Gerichtsbarkeiten. Auf den Internetseiten finden sich aber auch noch zusätzliche Angaben, die wir Euch im Folgenden vorstellen möchten. 

Arbeitsgerichtsbarkeit

In Baden-Württemberg sollen – trotz rückläufiger Verfahren – auch zukünftig Richter auf Probe bei den Arbeitsgerichten eingestellt und ausgebildet werden. Gerade wegen der sinkenden Eingangszahlen sowie dem Personalabbau in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist es dann aber regelmäßig so, dass die Assessoren nach zwei Jahren die Arbeitsgerichtsbarkeit verlassen und in eine andere Gerichtsbarkeit wechseln müssen. Dort wird man dann nach Ablauf der Probezeit verplant. Erst anschließend kann man sich dann wieder auf Planstellen in der Arbeitsgerichtsbarkeit bewerben.

Voraussetzung für eine Bewerbung als Richter auf Probe bei einem Arbeitsgericht ist, dass der Bewerber in seinem bisherigen Werdegang einen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht gelegt hat. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch eine Tätigkeit als Rechtsanwalt oder als Unternehmensjurist in diesem Bereich dem Bewerber einen Vorsprung vor den anderen Kandidaten verschaffen kann.

Eine Besonderheit in Baden-Württemberg ist die Möglichkeit, als Proberichter für 6 Monate ein Praktikum in einem Unternehmen zu machen! Damit können Assessoren „Einblick in die reale Welt der Betriebe“ gewinnen.

Arbeitsgerichte gibt es in Baden-Württemberg in den Städten Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm.

Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichtsbarkeit ist die „Wachstumsbranche der Justiz“. Es werden also derzeit laufend Richter und Richterinnen für die Sozialgerichte gesucht.

Anders als bei der Arbeitsgerichtsbarkeit werden keine Vorkenntnisse im Sozialrecht erwartet. Wünschenswert sei aber insbesondere die Freude am Öffentlichen Recht sowie am verantwortlichen Umgang mit Menschen.

Grundsätzlich bleibt man als Richter auf Probe in der Sozialgerichtsbarkeit bis zum Ende der Ausbildung immer am selben Gericht. Sozialgerichte gibt es in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

In die Verwaltungsgerichtsbarkeit werden momentan nur sehr wenige Richter und Richterinnen eingestellt. Verwaltungsgerichte gibt es in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart, wobei auf der Internetseite ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es in absehbarer Zeit vor allem in Karlsruhe und Sigmaringen Einstellungsmöglichkeiten geben wird.

Wegen sinkender Zahl der anhängigen Verfahren gilt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit dasselbe wie für die Arbeitsgerichtsbarkeit: Nach zwei Jahren verlässt man in der Regel die Sozialgerichte und wird in einer anderen Fachgerichtsbarkeit verplant. Erst anschließend kann man sich dann auf frei werdende Planstellen in der Sozialgerichtsbarkeit wieder bewerben.

Finanzgerichtsbarkeit

Eine Bewerbung in die Finanzgerichtsbarkeit ist in Baden-Württemberg grundsätzlich nicht möglich. Das Finanzgericht (Sitz in Stuttgart, Nebenstelle in Freiburg) rekrutiert seinen Nachwuchs aus dem höheren Dienst der Finanzverwaltung sowie aus anderen Gerichtsbarkeiten.

Ausnahmsweise kommt eine Bewerbung berufserfahrener Rechtsanwälte und Anwältinnen dann in Betracht, wenn der Bewerber außergewöhnlich gute Examina hat, über Zusatzqualifikationen wie z. B. Steuerberater-Examen verfügen und mehrere Jahre in einer renommierten Kanzlei steuerrechtsberatend tätig war.