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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Niedersachsen / Zivilrechtsstation

Sie führen die Dienstbezeichnung „Referendarin“

von

Endlich ist es soweit…das Referendariat hat begonnen. Der erste Tag ist also vorbei und ich bin nun Referendarin *Jubelstürme*. 😉

Ich muss sagen, dass es ein sehr angenehmer Einstieg war…aber viel ist ja auch noch nicht passiert. 😉 Wir sind eine recht kleine, überschaubare, Gruppe an Referendaren in der AG, was ich soweit auch ganz gut finde. Die Stimmung in der Gruppe war von Anfang an auch sehr gut. Jeder hat sich sofort mit Namen vorgestellt, woher er kommt, wo er studiert hat und es war gleich ein munteres Geplapper…wie in einem Papageienkäfig. 😀 Mein AG-Leiter scheint soweit auch ganz nett zu sein. So richtig zeigen wird sich das aber erst ab kommender Woche wenn es mit der AG richtig losgeht. Am Donnerstag, dem Dienstantrittstag, wurden wir herzlich begrüßt und haben lediglich die Formalitäten abgehandelt und ich war sooo froh, als ich diesen Berg an immer-gleichen-Unterlagen endlich los war…wie oft ich z.B. meinen Geburtstag auf zig verschiedenen (aber doch immer wieder irgendwie gleichen) Dokumenten angeben musste: unfassbar…ich rechnete insgeheim ja schon mit einem Geburtstagsgeschenk, meinen Geburtstag müsste man ja nun im Schlaf aufsagen können 😉 Allerdings habe ich auch direkt am ersten Tag erfahren, dass wir keinerlei Geschenke annehmen dürfen, darüber gab es sogar ein Infoblatt („Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken“)…wird dann wohl also doch nichts mit dem Geburtstagsgeschenk…! 😉 Nachdem der Stapel an Unterlagen endlich abgegeben war (wir wurden einzeln nach vorne gerufen, haben dann unsere Unterlagen abgegeben und es wurde direkt geguckt ob alles vollständig ist, dann noch 3 Unterschriften leisten und das war es), bekamen wir dann wiederrum einen etwas größeren Papierstapel zurück ausgehändigt (+ noch einen USB-Stick „zur dienstlichen Verwendung“)…also quasi vom Regen in die Traufe. 😉 Wenn bei irgendwem was fehlte (z.B. eine Kopie) wurde dies freundlicherweise direkt vor Ort noch nachgemacht, sonstige fehlende Unterlagen sollte man dann schnellstmöglich nachreichen. Bei mir war aber zum Glück direkt alles vollständig.

Anschließend wurden kurz einige Dinge erläutert die wir aber allesamt auch nochmal schriftlich bekommen haben. Dieser – man kann es nicht anders nennen – regelrechte Papierberg den wir im Gegenzug bekommen haben (und ich war so froh, als der ganze Papierkrams endlich weg war…Pustekuchen, da hab ich dann von der Menge sogar mehr wieder mit nach Hause genommen *g*), besteht aus diversem Infomaterial u.a. zur Ausbildungsbroschüre, zum Referendarnewsletter, Dienstanweisungen, Informationen über Dienstreisen, der Hinweis auf diverse Strafvorschriften, die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung ist mit abgedruckt, ein Merkblatt zum AGG etc. Also wirklich ein Haufen Papier. Ich werde das Ganze am Wochenende mal „querlesen“.

Einige Infos die ich für relevant halte und vielleicht für den ein oder anderen auch ganz interessant sein könnten:

1) Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit während des Referendariats ist im Umfang von 8 Std/Woche (also max. 32 Std/Monat) erlaubt (sofern man als wiss. Hilfskraft an der Universität tätig ist erhöht sich die max. Stundenanzahl auf 46 Std/Monat). Die Nebentätigkeit ist nicht genehmigungs-, aber anzeigepflichtig. Ich habe neben dem Referendariat eine Nebentätigkeit und habe diese auch direkt mit der Bewerbung für das Referendariat damals angegeben und nun noch einmal ein Schreiben erhalten, in dem mir für die Anzeige der Nebentätigkeit gedankt wird, nochmal darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Nebentätigkeit eine gewisse Stundenzahl nicht überschreiten darf und das ich auch bitte mitteilen soll, wenn die Nebentätigkeit beendet ist. Ferner war noch eine Kopie der Mitteilung vom OLG, an das Landgericht an dem ich AG habe, dabei, dass das OLG um Mitteilung bittet, sofern die Ausbildung durch meine Nebentätigkeit beeinträchtigt wird. Die Nebentätigkeit kann dann ggf. untersagt werden, denn primär soll natürlich das Referendariat im Vordergrund stehen und die Nebentätigkeit darf auch nur außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten ausgeübt werden.

Bei meinem Nebenjob musste ich nun übrigens eine Lohnsteuerkarte 6 abgeben, da die Lohnsteuerkarte 1 jetzt für das Referendariat benötigt wird. Da wegen der elektronischen Umstellung keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt werden, bekommt man vom Finanzamt eine „Ersatzbescheinigung“ ausgestellt. Auf der Seite von eurem Finanzamt müsste es dazu ein Formular geben, ausfüllen, abschicken und nach 2 Tagen hatte ich meine Ersatzbescheinigung im Briefkasten. Ansonsten einfach anrufen und am Telefon wird einem schon geholfen. 😉 Ein Bekannter ist direkt zum Finanzamt gefahren und konnte sich die Bescheinigung nach einigen Minuten Wartezeit auch direkt mitnehmen. Das ganze ist jedenfalls relativ unproblematisch und geht auch recht schnell.

2) Der juristische Vorbereitungsdienst in Niedersachsen
Die Informationsbroschüre, die auf der Seite vom LJPA als pdf zu finden ist („Der juristische Vorbereitungsdienst in Niedersachsen“), gab es übrigens als kleines handliches Heftchen auch noch obendrauf. Bevor also jemand auf die Idee kommt sich diese ganzen Seiten auszudrucken (ich habe letzte Woche kurzzeitig mal drüber nachgedacht, aber es Gott sei Dank dann doch gelassen): wartet euren ersten Tag als Referendar ab, spart eine Menge Druckpapier. 😉 Die Informationsbroschüre ist insofern ganz nützlich, weil in ihr neben dem einschlägigen NJAG/NJAVO auch Ausbildungspläne und die Hinweise des LJPA zur schriftlichen/mündlichen Prüfung im 2. Examen abgedruckt sind (man mag zwar jetzt noch gar nicht an den Examenstermin denken, aber er kommt sicher schneller als man gucken kann).

3) Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittelm (Ausbildungstarif vs. Großkundenrabatt)
Weiterhin als nette Info was Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln während der Referendarszeit betrifft: Man kommt als Referendar in den Genuss Tickets zum Ausbildungstarif zu bekommen (da man sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befindet). Dazu einfach bei dem jeweiligen Unternehmen das Schreiben, dass man nun Referendar ist, vorlegen. Alternativ besteht zwischen der Justiz und der DB aber auch die Vereinbarung eines Großkundenrabatts in Höhe von 10% für Fahrten mit der DB, den auch wir als Referendare für Dienstreisen nutzen können. Kombinieren kann man beides zusammen aber leider nicht und ich denke, dass man mit dem Ausbildungs-Tarif günstiger davonkommt als mit dem Großkundenrabatt, aber immerhin doch ein ganz nettes Angebot…und vielleicht lohnt es sich ja doch mal. Die Unterhaltsbeihilfe ist ja nun auch nicht sooo üppig. Jeder Cent der gespart wird bringt mir immerhin eine Kartoffel mehr auf den Teller (na gut, ganz so schlimm ist es dann doch nicht). 😉

4) Dresscode oder „Hilfe, was ziehe ich bloß an?“
Als letzter Zwischeneinschub zu der oft gestellten Überlegung „was ziehe ich bloß an am ersten Tag“ auch noch folgender Hinweis (ich erhebe keine Anspruch darauf, dass es überall genau so ist. Alles was ich in diesem Blog schreibe kann natürlich nur meinen subjektiven Eindruck/Erfahrungen wiedergeben): Nicht übertreiben. Einige waren ein kleines bisschen „schicker“ angezogen, andere völlig „normal“ in Alltagsklamotten (halt sauber und gepflegt, versteht sich aber denke ich von selbst). Als Vergleich z.B. mit der mündlichen Prüfung kann ich jedenfalls sagen: so wie in der mündlichen Prüfung (also im Anzug oder komplettem Kombiteil (Blazer/Rock o.ä.)) ist bei uns niemand erschienen und es war auch wirklich überhaupt nicht nötig. Eine saubere Hose (saubere Jeans oder anderweitige dunkle Hose), dazu eine Bluse/Hemd oder aber auch ein stinknormaler Pullover (sofern es nicht gerade das totale Schlabberteil in neongelb ist) waren vollkommen ausreichend. Ich glaube mit Krawatte o.ä. wäre man eher schon „negativ“ aufgefallen, da wir wirklich alle (inkl. AG-Leiter) recht „normal“ angezogen waren (was nun nicht heißen soll, dass Krawattenträger „unnormal“ sind…ich denke aber ihr wisst was ich insgesamt sagen will). 😉

Die ganze Abwicklung der Formalitäten dauerte ca. 1 Stunde. Anschließend wurden wir noch ein wenig durch das Gericht geführt und das war es dann auch schon. Kommende Woche geht es dann das erste mal so richtig los mit der Arbeitsgemeinschaft. Einen Zeitplan wie die Zivilstation gegliedert ist (wann/wo wir Arbeitsgemeinschaft haben, was Gegenstand des jeweiligen AG-Termins ist, wann die 3 Klausuren in der Zivilstation geschrieben werden etc.) haben wir auch direkt bekommen. Im Anschluss an den 3-wöchigen Einführungslehrgang geht es übrigens nicht (wie ich Anfangs dachte) direkt zum Ausbilder, sondern in der vierten Woche wird eine häusliche Arbeit, eine Proberelation, geschrieben. Die Ausbildung am Arbeitsplatz beginnt somit in der ersten Aprilwoche…und wie schon in meinem letzten Eintrag erwähnt erfahre ich wohl nächste Woche an welches Gericht ich für diese 1. Pflichtstation komme.

Das war er also, der erste Tag und bisherige Eindruck…insgesamt sehr positiv. Mal gucken, ob es auch so bleibt. 🙂 Ich genieße jetzt mein erstes (aber vielleicht auch vorerst letztes?!) freies Wochenende als Referendarin. 🙂 Man liest sich kommende Woche.

Referendarin Emily*  (ok, das Referendarin lass ich zukünftig beim Unterschreiben weg…musste jetzt nur mal sein. Ich wollte mal gucken wie das aussieht 😉 )

Der Artikel wurde am 3. März 2012 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.