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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Zivilrechtsstation

Ausbildung am Amtsgericht vs. Ausbildung am Landgericht

von

Eine der ersten Entscheidungen, die man in der Zivilrechtsstation zu treffen hat, ist die Wahl die Äußerung des Wunsches, ob man einem Richter am Amtsgericht oder Landgericht zugewiesen werden möchte. In unserer AG konnten – soweit ich das überblicke – die Wünsche von uns Referendare komplett berücksichtigt werden, da es nur drei oder vier  Ausbildungsstellen am Landgericht gab und sich für diese Stellen AG-Kollegen gemeldet haben, die auch zum LG wollten.

Die meisten von uns wollten aber (so wie ich) zum Amtsgericht. Und ich bin sehr zufrieden mit den Fällen, die ich dort bislang bearbeiten durfte/musste. Auch wenn die Fälle „nur“ vor dem AG verhandelt werden und die Streitwerte meiner Fälle doch sehr überschaubar sind, sind ganz interessante Sachen dabei! Die „Aktendicke“ ist in der Regel auch sehr erträglich, so dass ich mich bereits in viele verschiedene Fälle einlesen konnte (insbesondere natürlich für die Vorbereitung der Verhandlungstage).

Und auch meine Arbeitsbelastung ist bislang mehr als in Ordnung. Anders als manche meiner AG-Kollegen (vor allem eines Freundes, der am Landgericht doch deutlich umfangreiche Fälle zu bearbeiten hat!) bekomme ich von meinem Richter nur ein bis zwei Akten pro Woche, die ich dann bis zur nächsten Woche bearbeiten muss und die dann besprochen werden. Darüber hinaus bin ich dann noch an einem Tag pro Woche bei den Verhandlungen meines Richters, so dass aber alles in allem noch genug Zeit für mich fürs Nacharbeiten des AG-Stoffs und natürlich Freizeit bleibt!

Der Artikel wurde am 4. März 2009 von veröffentlicht. Ela ist eine ehemalige Referendarin aus NRW.