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  Ausgabe 16/2024
Samstag, der 20.04.2024
     

 / Baden-Württemberg / Wahlstation

Auswahl der Wahlstation

von

Die Wahl der einzelnen Stationen ist manchmal nicht leicht. Besonders wenn man gerne in der Wahlstation ins Ausland gehen möchte.

Von der australischen Regierung (genauer gesagt vom Attorney-General’s Department) wird ein spezielles Programm für deutsche Referendare angeboten. Es klingt auch wirklich verlockend. Man bekommt einen Blick in eine Behörde, lernt eine andere Rechtsordnung und viele coole Leute kennen (ich glaube anhand von bisherigen Erfahrungen fest daran, dass alle Australier cool sind), sieht sicherlich gut im Lebenslauf aus, Sommer (meine Wahlstation ist Januar – März 2015) und ein Land in dem ich noch nie gewesen bin.

Nach erfolgreicher Bewerbung baute sich ein wenig Ernüchterung auf. Leider ist die Bezahlung nicht existent. Weder wird ein monatliches Gehalt gezahlt, noch eine Wohnung gestellt (oder Wohnungsgeld), noch der Flug, noch das Visum. Dies ist sicherlich verständlich für den Flug, Visum und Wohnung aber für jemanden wie mich, der seine Wohnung in Deutschland nicht kündigen bzw. untervermieten kann, ist die Station dann doch mit erheblichen Kosten verbunden. Gerade wenn man es vor dem Hintergrund sieht, dass man ggfls. auch mit der Kanzlei, bei der man die Anwaltsstation absolviert, ins Ausland gehen kann. Dabei zahlt man dann auch (in den meisten Fällen) nicht drauf um die Station im Ausland zu verbringen sondern verdient dabei auch noch ein wenig Geld. Auf der anderen Seite hat man vielleicht mehr Freizeit (und damit meine ich auch Lernen für das Mündliche :/) wenn man für die Behörde arbeitet.

Manchmal sind Entscheidungen wirklich nicht einfach…

Der Artikel wurde am 26. Oktober 2013 von veröffentlicht. Christopher war Referendar am LG Mannheim in Baden-Württemberg.