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  Ausgabe 16/2024
Samstag, der 20.04.2024
     

 / NRW / Vor dem Referendariat

Restplätze im OLG-Bezirk Hamm

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Auch wenn die derzetigen Wartezeiten – gerade auch im OLG-Bezirk Hamm – mit 2-3 Monaten sehr überschaubar sind, möchte der ein oder andere möglicherweise so schnell wir möglich nach dem ersten Examen mit dem Referendariat beginnen. Dazu bietet es sich an, einen der ausgeschriebenen Restplätze anzunehmen.

Das OLG Hamm bietet derzeit kurzfristig zu besetzende Plätze an den Landgerichten Bielefeld und Dortmund an.

Zu besetzen sind diese Plätze zum 01. Dezember 2011.

Zum Einstellungstermin 01. Dezember 2011 stehen bei den Landgerichten Bielefeld und Dortmund noch einige freie Ausbildungsplätze (Nachrückplätze) zur Verfügung. Wenn Sie an einer entsprechenden Einstellung interessiert sind, können Sie sich deshalb auch jetzt noch bewerben.

Sofern Sie von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen möchten, werden Sie gebeten, sich vorab mit der Referendarabteilung des Oberlandesgerichts Hamm unter der Rufnummer 02381 272- 4314 (Herr Rolfes) oder – 4311 (Frau Porath) in Verbindung zu setzen.

Anders als zu früheren Zeiten, in denen man einen Restplatz nur dann annehmen konnte, wenn die Bewerbungsunterlagen bereits vollständig dem OLG vorlagen, scheint nunmehr auch die Annahme eines dieser Restplätze möglich zu sein, wenn man erst anschließend die Unterlagen einreicht.

Desweiteren macht das OLG Hamm darauf aufmerksam, dass beim Landgericht Siegen zum 01. Januar 2012 eine Arbeitsgemeinschaft eingereichtet werden soll.

Es ist beabsichtigt, zum 01. Januar 2012 bei dem Landgericht Siegen eine Anfängerarbeitsgemeinschaft einzurichten. Voraussetzung ist jedoch, dass sich genügend Bewerber für die dort zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze finden.

Interessenten, die ihre erste Prüfung voraussichtlich bis Mitte Dezember 2011 ablegen, werden deshalb gebeten, sich bereits jetzt mit der Referendarabteilung unter der Rufnummer 02381/272- 4314 (Herr Rolfes) oder 4311 (Frau Porath) in Verbindung zu setzen.

Möglich ist eine Bewerbung für das LG Siegen nach der Ausschreibung sogar noch dann, wenn man erst Mitte Dezember die mündliche Prüfung ablegen sollte. Darüber hinaus könnte ein Platz in Siegen insbesondere auch für (zukünftige) Referendare interessant sein, die eigentlich nach Köln wollen, aber die dortige Wartezeit nicht einhalten möchten. Denn ein Pendeln von Köln nach Siegen ist sicherlich unproblematisch möglich.

Der Artikel wurde am 31. Oktober 2011 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.