RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 16/2024
Donnerstag, der 18.04.2024
     

 / Vor dem Referendariat

Kindergeld vor und während des Referendariats?

von

Während der Vorbereitungsdienstes verdient man bekanntlich nicht gerade viel Geld. Daher stellt sich die Frage, ob man nicht auch während dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld hat. Der Begriff „Kind“ in diesem Sinne ist offensichtlich dehnbar 😉

In diesem Artikel möchten wir euch die Voraussetzungen darlegen, die erfüllt sein müssen, damit den Eltern eines (künftigen) Referendars Kindergeld gewährt wird.

Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs

1. Zeitliche Grenze

Grundsätzlich kommt ein Kindergeldbezug nur für Referendare bis zum Alter von 25 Jahren in Betracht – mit 6 in die Schule, nach 12 Jahren Abi, Freiversuch bestehen und bloß nicht über den Tellerrand gucken wäre also von Vorteil 🙂 Ausnahmsweise wird Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt, wenn der Referendar

  • den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat,
  • sich anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet hat,
  • eine vom gesetzlichen Grundwehr-oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt hat,

und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes. Eine Berücksichtigung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Kind den infolge der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht eingeführten freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat, da es sich hierbei nicht um einen gesetzlichen Grundwehrdienst handelt.

2. Sachliche Voraussetzungen

Nach Abschluss eines Erststudiums wird ein Kind nur dann beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es keiner „anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit“ nachgeht. Als berufsqualifizierendes Studium gilt auch ein Erststudium, durch den man die fachliche Eignung für einen sich anschließenden Vorbereitungsdienst erwirbt, also auch das Jurastudium.

Die RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der größten Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt über unser Angebot und sichere Dir schnell Deine Examenskommentare!

Anspruchsschädlich ist grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt. Danach fiele auch der Vorbereitungsdienst unter die anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeiten, was zum Ausschluss eines Kindergeldanspruchs führen würde. Trotz einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche ist eine Tätigkeit aber dennoch nicht anspruchsschädlich, wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses ausgeübt wird. So ist es im juristischen Referendariat: Referendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum jeweiligen Land.

3. Einkommensgrenzen

Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld. Als Referendar muss man also nicht mehr darauf achten, wieviel man eventuell in gewissen Stationen hinzuverdient. Dies stellt eine deutliche Erleichterung dar.

Höhe des Kindergeldes

Kindergeld wird monatlich in folgender Höhe gezahlt:

  • für die ersten zwei Kinder jeweils 184 €
  • für ein drittes Kind 190 €
  • für jedes weitere Kind 215 €

Sofern nach diesen Voraussetzungen ein Kindergeldanspruch in Betracht kommt, sollte man sich unbedingt um die Beantragung kümmern. Für konkrete Fragen stehen die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung!

Der Artikel wurde am 5. September 2012 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.