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  Ausgabe 17/2024
Mittwoch, der 24.04.2024
     

 / Vor dem Referendariat

Familienzuschlag im Rechtsreferendariat

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Vor kurzem erhielten wir per E-Mail die Anfrage einer verheirateten Juristin, die wissen wollte, welche Länder einen Familienzuschlag an Rechtsreferendare zahlen. Bei der letzten Überarbeitung unserer Infoseiten zum Rechtsreferendariat haben wir explizit danach recherchiert und unsere Informationen insofern ergänzt. Das Ergebnis: Ein solcher Zuschlag wird in fast allen Ländern gezahlt; zumindest ein Bundesland gewährt Referendaren dagegen keinen Zuschlag.Momentan sieht es unseren Infos nach folgendermaßen aus:

  • Baden-Württemberg: ja
  • Bayern: ja
  • Berlin: ja
  • Brandenburg: ja
  • Bremen: ja
  • Hamburg: nein

-> Laut § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare wird ein Familienzuschlag nicht gewährt.

  • Hessen: ja
  • Mecklenburg-Vorpommern: ja
  • Niedersachen: ja
  • Nordrhein-Westfalen: ja
  • Rheinland-Pfalz: ja
  • Saarland: ja
  • Sachsen: ja
  • Sachsen-Anhalt: ja
  • Schleswig-Holstein: ja

-> Laut Personalrat der Referendare wird spätestens zum 01.01.2014 ein Familienzuschlag für Referendare mit Kindern eingeführt.

  • Thüringen: ja

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Die Höhe des Familienzuschlags hängt von weiteren Kriterien ab, so zum Beispiel ob der Partner ebenfalls im öffentlich Dienst arbeitet oder ob die Eheleute Kinder haben. Für ein verheiratetes Ehepaar ohne Kinder, bei dem der Partner nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, dürfte sich der Familienzuschlag auf gut 110 Euro belaufen.

Der Artikel wurde am 20. Oktober 2012 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.