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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Niedersachsen / Vor dem Referendariat

Einstellungsunterlagen

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Anfang der Woche war ja immer noch Januar und daher war ich über die Email die ich zum Start in die neue Woche in meinem Email-Posteingang vorfand auch sehr überrascht (aber überrascht im positiven Sinne 😉 ). Ich hatte eine Email vom OLG im Posteingang, in der mir mitgeteilt wurde, dass ein Schreiben über die beabsichtigte Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst per Post unterwegs ist und mir die damit zusammenhängenden Unterlagen mit dieser Email schon einmal auf elektronischem Wege übermittelt werden. Ich war zunächst etwas geschockt von dem großen Datenanhang der Email und den entsprechend vielen Dateien. Sehr schnell stellte sich allerdings heraus, dass lediglich der Personal- und Besoldungsfragebogen und der Personalbogen (jeweils in zweifacher Ausfertigung) ausgefüllt zum Dienstantritt mitgebracht werden müssen. Die restlichen Dateien waren „nur“ Informationen/Vordrucke für die Riester-Rente, Urlaubsantrag, Wahlaufruf, Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgung und Rente, Zuständigkeiten der Referendarabteilung, Hinweis zur Erstattung von im Rahmen der Ausbildung entstehenden Fahrkosten, Hinweise über die Rechte und Pflichten, ein Info-Flyer bzgl. Speyer und Informationen zum Trennungsgeld.

Ich werde mir die Unterlagen in den kommenden Tagen in Ruhe durchlesen. Einiges ist aber für mich auch überhaupt nicht relevant (z.B. das Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgung und Rente).

Im Personal- und Besoldungsfragebogen werden noch einmal Angaben, ähnlich wie diejenigen, die man sowieso schon in seinen Lebenslauf geschrieben oder bei der Bewerbung für das Referendariat in das Bewerbungs-Formular eingetragen hat, mit genauen Zeitangaben abgefragt. Also u.a. Angaben zur Person, Angaben über eigene Kinder, Werdegang (Schul-/Berufsausbildung), Beschäftigungszeiten/Wehr-Zivildienstzeiten, Angaben zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung  und zur privaten Altersvorsorge…und last but not least und auf keinen Fall vergessen: Die Kontodaten für die Überweisung der Bezüge. 😉

Im Personalbogen wird darüber hinaus ein Lichtbild verlangt. Ansonsten müssen dort wieder – größtenteils die gleichen – Angaben gemacht werden wie man sie mittlerweile schon gefühlte 100x gemacht hat, also erneut Angaben u.a. zur eigenen Person, Ehegatte/Lebenspartner/-in, Abschluss der Schulbildung, Hochschulbildung, Behinderung, Wehr- und Zivildienst, Führerscheinklasse, Beschäftigung vor Eintritt in den Justizdienst, Besondere Tätigkeiten und Kenntnisse, Mutterschutz/Elternzeit, Fortbildungsmaßnahmen/Schulungen, Nebentätigkeiten…!

2 Tage später lag dann auch das Schreiben vom OLG über die beabsichtigte Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst im Briefkasten. Welchem Gericht ich für die erste Pflichtstation zugeteilt bin weiß ich aber leider immer noch nicht. In dem Schreiben wurde auf die Email mit weiteren Informationen verwiesen und mir wurde nur noch einmal mitgeteilt, dass ich zum 1. März mit dem juristischen Vorbereitungsdienst beginnen und somit die Dienstbezeichnung „Referendarin“ führen werde. Weiterhin, dass ich damit in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen und eine Unterhaltsbeihilfe erhalten werde, die 85% des nach dem Bundesbesoldungsgesetz geltenden Anwärtergrundbetrages ausmacht, welchem Landgerichtsbezirk ich zugeteilt bin und das ich mich dort, nach Weisung des Landgerichts, am 1. März zum Dienstantritt melden soll. Während der Ausbildung in Zivilsachen findet meine zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft bei dem dortigen Landgericht statt. Diesbezüglich erhalte ich vom Landgericht noch einmal weiteren Bescheid. Neue Erkenntnisse – und insbesondere die mich brennend interessierende Antwort auf die Frage bei welchem Gericht meine erste Ausbildungsstation sein wird – habe ich leider nicht erhalten und muss dafür auf ein Schreiben vom Landgericht warten, das die Zuteilung an die diversen Gerichte in dem Landgerichtsbezirk vornimmt. Abschließend war in dem Schreiben vom OLG noch ein Formular zur Frage einer eigenen Wohnung während des Referendariats dabei. Da die Ausbildungsplätze bei der Staatsanwaltschaft nicht ausreichen werden, um alle Referendare/-innen wohnortsnah zuweisen zu können und eine Auswahl getroffen werden muss, soll man – sofern man über eine eigene Wohnung verfügt – das anliegende Formular ausfüllen und mit einer Ablichtung des Mietvertrages an das OLG zu senden. Sollte man bis einen Monat nach der Einstellung das ausgefüllte Formular nicht an das OLG geschickt haben, wird davon ausgegangen, dass man über keine Wohnung verfügt.

Somit ist der Einstellungsprozess für das Referendariat auch schon fast erledigt. Einzig, welchem Gericht ich in der 1. Pflichtstation zugeteilt bin und um wieviel Uhr und wo in welchem Raum ich mich zum 1. März zum Dienstantritt zu melden habe, ist mir noch nicht bekannt, aber da werde ich schon rechtzeitig Bescheid bekommen. Demnächst werde ich dann mal in Ruhe die Unterlagen, die ich zum Dienstantritt mitbringen muss, ausfüllen. Die Lohnsteuerkarte bzw. die vom Finanzamt ausgefüllte Erstatzbescheinigung und eine Kopie des Sozialversicherungsausweises muss ich auch noch zusammensuchen.Und dann kann es auch los gehen…in 4 Wochen bin ich offiziell „Referendarin“. 🙂

Euch noch einen schönen Tag mit antarktischen Temperaturen…ich bin ja gerade wirklich sehr froh, dass ich heute nicht vor die Tür muss. 😉

Emily*

Der Artikel wurde am 2. Februar 2012 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.