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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / NRW / Vor dem Referendariat

Anhebung der Unterhaltsbeihilfe in NRW

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Wir wurden darauf aufmerksam gemacht (vielen Dank dafür!), dass vor kurzem die Unterhaltsbeihilfe in Nordrhein-Westfalen angehoben wurde. Nach einer drastischen Kürzung des Gehalts im Jahre 2005 stieg die Beihilfe zunächst zum 01.07.2008 auf 920,18 € brutto. Zum 01.03.2009 wurde die Unterhaltsbeihilfe jetzt erneut angehoben auf nunmehr 971,18 € brutto.

Zusätzlich zu diesem Grundbetrag wird in NRW auch ein Familienzuschlag in Höhe von 111,60 € (Ehegattenanteil) sowie 95,44 € pro Kind gezahlt. Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhält man dagegen weiterhin nicht.

Nach Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hat nun also auch NRW die Unterhaltsbeihilfe angehoben. Eine Übersicht über die Höhe der Referendars-Gehälter in allen Bundesländern findest Du auf dieser Seite.

Der Artikel wurde am 17. Mai 2009 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.