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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Niedersachsen / Verwaltungsstation

Neues Jahr…

von

…altes Leid. 😉 Ich hoffe ihr seid gut ins neue Jahr gerutscht. 🙂 Ich bin schon recht froh, wenn 2013 rum ist (na der Beitrag fängt ja wirklich motivierend an, was? ;-)), denn in diesem Jahr stehen die schriftlichen Examensklausuren an und die Zeit davor wird wohl ein Lernmarathon werden. Ich denke die Anwaltsstation ab Februar wird insgesamt recht stressig ablaufen. Also rosige Aussichten sind 2013 soweit nicht in Sicht…da schiele ich schon eher auf 2014. 😉

Die AG fängt in den kommenden Tag erst wieder an. Zum Ausbilder bei der Behörde musste ich allerdings schon wieder hin. Ich werde im Januar wohl noch eine Woche Urlaub nehmen, dann habe ich meinen ganzen Urlaub für das erste Ausbildungsjahr auch aufgebraucht, aber ab März wird mein Urlaubsvorrat ja eh wieder mit 30 Urlaubstagen neu „aufgefüllt“, denn da beginnt dann schon mein zweites und letztes Ausbildungsjahr im Referendariat. Da ich in der Anwaltsstation die ersten Monate sowieso Urlaubssperre habe und dann 3 Monate tauchen werde, weiß ich gar nicht, wann ich im zweiten Ausbildungsjahr überhaupt großartig Urlaub nehmen soll. Ich denke da werde ich wohl – je nachdem wie die Arbeitsgemeinschaft in der Anwaltsstation ist – mal den ein oder anderen AG-Tag freinehmen und ansonsten vielleicht gegen Ende der Wahlstation noch ein paar Tage Urlaub nehmen, aber ich befürchte (und sowas schmerzt mich im Herzen ja wirklich sehr), dass ein Großteil der Urlaubstage verfallen wird. 🙁 In der Behörde würde mein Ausbilder mir sagen „das Problem regelt sich durch Zeitablauf schon von alleine.“ 😀 😉

Ansonsten läuft hier der ganze normale Ref-Alltag…1-2 Tage AG, 2 Tage bei der Behörde, 1 Tag Klausurenkurs, am Wochenende momentan noch der Nebenjob. Ab Februar wird es sich dann auf 3 Tage Anwaltskanzlei, 1 Tag AG, 1 Tag Klausurenkurs einpendeln, mit dem Unterschied, dass ich dann am Wochenende zwar nicht mehr dem Nebenjob nachgehe, aber dann auch das Wochenende wohl nicht mehr ganz freimachen werde, sondern auch mal für das Examen lernen muss. :-/

Bis Ende Januar muss ich beim OLG noch angeben, dass ich in der Wahlklausur im Examen eine Klausur aus dem Öffentlichen Recht schreiben möchte. Wir können uns aussuchen, ob wir eine Klausur aus dem Öffentlichen Recht oder aus dem Strafrecht als Wahlklausur schreiben möchten. Melden muss man sich beim OLG aber nur, wenn man die Wahlklausur aus dem Öffentlichen Recht schreiben möchte. Gibt man nichts an bekommt man nämlich automatisch eine strafrechtliche Klausur als Wahlklausur zugeteilt. Meine Entscheidung ist – ohne noch lange zu überlegen – auf das Öffentliche Recht gefallen. Die strafrechtlichen Klausuren sind mir einfach zeitlich zu eng gestrickt. Zudem kann ich mich somit verstärkt auf ZivilR und ÖffR konzentrieren, da von den 8 Examensklausuren dann immerhin 7 aus diesen beiden Bereichen stammen und nur eine Klausur aus dem Strafrecht. 🙂

Liebe Grüße,

Emily*

Der Artikel wurde am 5. Januar 2013 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.