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  Ausgabe 12/2024
Dienstag, der 19.03.2024
     

 / Strafrechtsstation

Sitzungsvertretung: Rückfragen beim Ausbilder notwendig?

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Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen?

Nicht selten sieht man Referendare auf dem Flur vor dem Gerichtssaal telefonieren. Dann geht es in der Regel darum, ob man als Sitzungsvertreter einer Einstellung des Verfahrens zustimmen darf oder weiterhin der vorab besprochenen Linie folgen soll. Nur muss man wirklich stets seinen Staatsanwalt in einer derartigen Situation fragen und sich eine Erlaubnis einholen?

Pro: Wichtigkeit der Entscheidungen; mögliche Einflussnahme des Richters

Die Antwort darauf lautet in der Regel folgendermaßen: Man darf grundsätzlich alles in der Verhandlung vertreten. Nur wenn es um eine Verfahrenseinstellung geht, muss man sich rückversichern. Und einem Rechtsmittelverzicht darf man als Sitzungsvertreter auf keinen Fall erklären. Letzteres leuchtet eigentlich sofort ein: Die Konsequenzen eines in der Verhandlung erklärten Rechtsmittelverzichts sind derart groß, dass diese Entscheidung sicherlich dem verantwortlichen Staatsanwalt vorbehalten bleiben sollte. Und auch für das Rückfragenmüssen im Falle einer möglichen Einstellung nach den §§ 153 ff. StPO gibt es gute Gründe. Denn die Richter wirken natürlich sehr gerne auf eine solche Beendigung des Verfahrens hin. Dies erspart ihnen zumindest das Schreiben eines Urteils. Da liegt es Nahe, dass sie gerade Rechtsreferendare, die als Sitzungsvertreter die Fälle verhandeln, in einer eh schon aufregenden Situation eher dazu bewegen können, einer Einstellung zuzustimmen, als den erfahrenen Staatsanwalt.

Contra: Grundlage einer Entscheidung ist allein die mündliche Verhandlung

Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, dass nur der Referendar und gerade nicht der Staatsanwalt die mündliche Verhandlung miterlebt hat. Dementsprechend ist auch nur der Referendar abschließend in der Lage zu beurteilen, ob eine Einstellung des Verfahrens sachgerecht ist oder nicht. Eine Rückfrage bei dem zuständigen Staatsanwalt ist dann eigentlich sinnwidrig, da man den Eindruck aus der Verhandlung sicherlich nicht telefonisch vermitteln kann.

Zwickmühle vermeiden; ausführliche Vorbesprechung

Das Pro und Contra zeigt: Man kann als Sitzungsvertreter richtig in die Zwickmühle kommen an einem solchen Sitzungstag! Da hilft es meiner Ansicht nach nur im Vorfeld ausführlich mit seinem Ausbilder zu besprechen, wie man sich in einer solchen Verhalten soll (Rücksprache ja/nein). Zudem sollte die Erreichbarkeit des Staatsanwalts gesichert sein. Es gibt nichts Blöderes, wenn man sich im Vorfeld darauf verständigt, dass Rücksprache zu halten ist, der Staatsanwalt dann aber sein Handy aus hat oder in Besprechungen ist.

Wenn der Staatsanwalt sich dann dafür entscheidet, dass er das letzte Wort in den Verfahren haben möchte, dann sollte man sich sicherlich daran halten. Zwar sind mir keine Fälle bekannt, in dem man nicht im Nachhinein seine Entscheidung dem Staatsanwalt erklären konnte. Gerät man aber an einen „Hardliner“ als Ausbilder wird man sicherlich mit Konsequenzen rechnen müssen – und sei es nur ein schlechtes Statiosnzeugnis.

Referendar mit Rückgrat

RA Müller berichtete übrigens in seinem Blog von einer doch außergewöhnlichen Situation: Der Referendare konnte sich vorstellen, einer Einstellung ohne Auflage zuzustimmen. Da er offenbar Rücksprache halten musste, telefonierte er mit seinem Ausbilder. Dieser lehnte eine Einstellung (mit oder ohne Auflage) generell ab. Im Plädoyer dann die Überraschung: Trotz dieser Ansage des Ausbilders plädierte der Referendar schließlich auf Freispruch! Mutig – ein Referendar mit Rückgrat!

Eure Erfahrungen

Viele von euch werden sicherlich schon als Sitzungsvertreter aufgetreten sein. Wie sind eure Erfahrungen? Musstet ihr stets euren Ausbilder im Vorfeld kontaktieren oder wurde euch freie Hand gelassen? [RefN]

Der Artikel wurde am 20. Juni 2023 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.