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  Ausgabe 16/2024
Mittwoch, der 17.04.2024
     

 / Strafrechtsstation

Beleidige niemals Deinen Ausbilder…

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…denn das könnte schwerwiegende Konsequenzen haben! Dies musste eine Referendarin erfahren, die mit der Note in ihrem Stationszeugnis unzufrieden war. Ihr ausbildender Staatsanwalt hatte ihre Leistung mit einem „befriedigend“ bewertet.

Damit war die Referendarin jedoch ganz offensichtlich nicht einverstanden. Sie entschied sich, ihrem Ausbilder eine E-Mail zu schreiben, was letztlich dazu führte, dass sie nun erst einmal keine Anwaltszulassung bekommt. Denn der Text der E-Mail hatte es laut FAZ online in sich! So schrieb die Referendarin:

Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild entspricht dem des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940. Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast erblasst. Ich konnte Ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out. Also taten Sie das einzige, wozu Ihnen Ihre begrenzte Position die Möglichkeit gibt: Sie stellten mir ein wirres Zeugnis aus, das an jeder Realität vorbeigeht.

Der Staatsanwalt ließ sich das nicht bieten und stellte Strafantrag wegen Beleidigung. Die Referendarin wurde – auch nach Berufung und Revision – letztlich zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 30 Euro, also insgesamt 1800 Euro, verurteilt.

Bis hierhin hielten sich die Konsequenzen also noch in Grenzen. Das dicke Ende kam aber dann, als die Juristin nach dem inzwischen bestandenen 2. Examen bei der Rechtsanwaltskammer eine Zulassung zur Anwaltschaft beantragte. Die RAK lehnte den Antrag ab mit der Begründung, die Kammer habe bedenken, ob die Juristin für den Beruf als Anwältin geeignet sei. Durch die Äußerung gegenüber dem Staatsanwalt als ihrem Ausbilder habe sich die Juristin als „unwürdig“ erwiesen.

Die Klage der Juristin vor dem Anwaltsgerichtshof blieb in erster Instanz erfolglos. Nun hat sie einen Antrag auf Zulassung zur Berufung gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofs gestellt.

Wie auch immer das Verfahren ausgeht: Sicherlich wird sich der ein oder andere Referendare in der Stationsausbildung ungerecht behandelt fühlen. Eine schlechte Note sollte aber nicht dazu führen, eine derartige E-Mail an den Ausbilder zu senden. Insbesondere muss man sich bei allem Ärger bewusst sein, dass ein Zeugnis aus der Stationsausbildung faktisch relativ belanglos für die zukünftige Karriere ist! Da sollte man doch eher die Faust in der Tasche machen… Mund abputzen… und weiter gehts!

Der Artikel wurde am 7. April 2016 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.