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  Ausgabe 17/2024
Mittwoch, der 24.04.2024
     

 / Berlin / Brandenburg / Staatsexamen

Mit den Nomos-Gesetzen ins Examen?

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Schon in meinem Studium habe ich es so erlebt, dass es zwei Fraktionen gibt: Die eine Gruppe schwört auf die „roten Backsteine“ des Beck-Verlags (zu dieser Gruppe gehöre auch ich), während die andere Fraktion die drei Gesetzesbände des Nomos-Verlags favorisiert. Im zweiten Staatsexamen sind in nahezu allen Ländern jedenfalls ausschließlich die Gesetze des Beck-Verlags zugelassen. Das könnte sich zumindest in Berlin und Brandenburg nunmehr ändern.

Auf der Seite des Personalrats der Rechtsreferendare Berlin ist zu lesen, dass der Nomos-Verlag eine Anfrage beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt Berlin/Brandenburg (GJPA) gestellt hat, zukünftig auch die Nomos-Gesetze im Examen zuzulassen. Der Personalrat hat daraufhin die Berliner Referendare dazu befragt, wie sie zu einer Zulassung der Gesetze stehen, und wird anschließend eine Stellungnahme zum GJPA abgeben.

Ich finde es auf jeden Fall sehr gut, dass das GJPA nicht von sich aus über die Anfrage entschieden hat, sondern auch – über den Personalrat – die Meinung der betroffenen Referendare einholt. Zudem dürfte es meiner Ansicht nach nur Vorteile haben, wenn man den Referendaren die Wahl lässt, mit welchen Gesetzestexten sie zukünftig ins schriftliche Examen gehen.

Ob zukünftig (auch) die Nomos-Gestze im Examen zugelassen werden, bleibt abzuwarten. Der Personalrat hat bislang noch kein Ergebnis der Umfrage unter den Referendaren veröffentlicht. Sobald ein Ergebnis bekannt gegeben wurde, werden wir darüber natürlich berichten.

So oder so: Wer auf der Suche nach den in seinem Bundesland zugelassenen Gesetzestexten ist, findet diese speziell für sein Land im Referendarbuchladen!

Der Artikel wurde am 20. Mai 2011 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.