Immer wieder diskutiert wird im Netz die Bedeutung guter AG- und Stationszeugnisse. Dabei darf man zwar den Wert dieser Zeugnisse nicht überschätzen. Denn es hängt oftmals vom jeweiligen AG-Leiter / Ausbilder ab, wie gut das Zeugnis letztlich ausfällt. Dennoch haben diese Zeugnisse sicherlich ihre Bedeutung, wenn man sich später auf den ersten Job bewirbt. Der BGH musste aber tatsächlich dazu Stellung nehmen, ob gute Stationszeugnisse ausreichen, um eine Anwaltszulassung zu bekommen, wenn man endgültig durch das zweite Staatsexamen gefallen ist! »»»
Den Rechtsreferendar intensiv in die Kanzleiarbeit während der Anwaltsstation mit einzubinden, ist vom Anwalt sehr löblich. Denn oftmals beschränkt sich das Tätigwerden des Referendars auf das Mitnehmen, Bearbeiten und Zurückgeben von einzelnen Akten. Dass man es aber auch übertreiben kann mit der Einbindung des Referendars zeigt der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.02.2017.
Sachverhalt
Ein in erster Instanz ergangenes Urteil wurde in der Kanzlei gegen Empfangsbekenntnis am 23.08.2016 zugestellt. Unterschrieben hatte dieses Empfangsbekenntnis der Rechtsreferendar, der zu dieser Zeit seine Anwaltsstation in der Kanzlei ableistet. Um das Urteil anzufechten, stellte der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Der innerhalb dieser Frist mit Schriftsatz vom 13. September 2016 übersandte Berufungszulassungsantrag war zwar laut Angaben des Anwalts des Klägers von ihm – dem Anwalt – entworfen worden; unterschrieben wurde dieser Schriftsatz aber wiederum vom Rechtsreferendar. Ein weiterer Schriftsatz vom 26. September 2016, der vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers unterzeichnet wurde und einen weiteren Antrag auf Zulassung der Berufung enthielt, ging am 28. September 2016 und damit – zudem entgegen § 124 a Abs. 4 Satz 2 VwGO beim Oberverwaltungsgericht – erst nach Fristablauf ein. »»»
Wer auf der Suche nach einer wirklich spannenden Wahlstation ist, für den ist das Folgende vielleicht etwas:
Die Deutsch-Indische Handelskammer sucht laufend Rechtsreferendare, die für mindestens 3 Monate in Mumbai oder einer der weiteren Standorte, beispielsweise Delhi, tätig sind. »»»
Während der Strafrechtsstation kann man schon viele interessante Angebote wahrnehmen, die Polizeifahrt ist natürlich fast schon Pflicht. Zum Standardrepertoir gehört aber auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt.
Dieser eintäge Aufenthalt wird von dem jeweiligen Ausbildungsgericht organisiert, man muss sich nur in die vorbereiteten Listen eintragen und los geht´s! »»»
Juristische Referendare können gegenüber dem Prüfungsamt keinen bestimmten Termin auf Abhaltung der mündlichen Prüfung beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Ein Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin beabsichtigt seine mündliche Prüfung vor dem GJPA der Länder Berlin und Brandenburg Anfang des Jahres 2016 abzulegen. »»»
Wie wir desöfteren bereits im RefBlog berichteten, sind die Wartezeiten in vielen Bundesländern in der letzten Zeit deutlich zurückgegangen, sodass sich das Problem, wie man diese Wartezeit überbrücken kann, entschärft hat. Bewirbt man sich aber beispielsweise in Berlin oder Hamburg, muss man durchaus noch mit einer Wartezeit rechnen.
Eine interessante Möglichkeit, diese Zeit zu füllen, ist die Tätigkeit als Referent beim Deutschen Bundestag. »»»
In unserer Reihe „Wer war eigentlich…“ befassen wir uns heute mit dem Leben und dem Werk von Carl Friedrich Sartorius, dem Namensgeber des zweitwichtigsten „Ziegels“ in unserer Heimbibliothek. Sartorius wurde 1865 in Bayreuth geboren und studierte die Rechtswissenschaften in Erlangen, München und Berlin. Es folgte die Promotion in Erlangen zum Thema „Die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen nach bayrischem Recht“. »»»
Die Horrorvorstellung für jeden Prüfling: Man wird während der Prüfung bzw. kurz davor krank, sodass die Prüfung erst gar nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Um dann nicht die Prüfung als „durchgefallen“ abtun zu müssen, braucht man bekanntlich eine Bescheinigung vom Amtsarzt.
Aus diesem Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung sowie das Beschwerdebild hervorgehen und die Tatsache, dass eine prüfungsrelevante Erkrankung vorliegt. »»»
Schon ein paar Wochen nach dem schriftlichen Examen beginnt das Warten auf die Bekanntgabe der Klausurergebnisse und das Bangen, ob man zumindest die erste Hürde genommen hat und zur mündlichen Prüfung geladen wird.
Die Art und Weise, wann und wie man dann vom Prüfungsamt über seine Klausurergebnisse informiert wird, ist aber – wie schon das gesamte Referendariat und das Examen – von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. »»»
Auf unserer Plattform www.protokolle-assessorexamen.de haben wir inzwischen die Marke von 100.000 kostenlosen Protokolle zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen übersprungen! Damit sind wir die Seite mit dem größten Bestand an Protokollen für das 2. Examen.
Zudem findest Du bei uns viele hilfreiche Infos. So werden auf der Startseite die Prüfungskommissionen der nächsten Tage angezeigt. Man kann sich auch auf der speziellen Seite zu den Prüfungsterminen im 2. Staatsexamen den Zeitpunkt der nächsten Prüfungen in einem bestimmten Bundesland anzeigen lassen. Gerade für Referendare, die noch auf ihre Ladung warten, besteht so die Möglichkeit zu schauen, ob dort bereits Termine gelistet sind und ob also bereits Kollegen ihre Ladung erhalten haben. [RefN]