Ausschreibung von Stellen beim LAG Köln
Wir haben vor kurzem unsere Infoseiten zu den Einstellungsvoraussetzungen als Richter auf Probe aktualisiert. Änderungen zu den Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Bewerbung gab es unter anderem in Hamburg, Sachsen und NRW.
Dabei sind wir auch auf eine aktuelle Ausschreibung von Richterstellen beim LAG Köln gestoßen. Da der Bedarf an Arbeitsrichtern natürlich deutlich geringer ist als der Bedarf in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, werden Stellen explizit auf den Seiten des LAG ausgeschrieben.
Im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Köln sind voraussichtlich Stellen für
Richterinnen / Richter auf Probe (R1)
zu besetzen. Die Bewerber sollten möglichst beide Staatsexamen mit mindestens vollbefriedigend absolviert haben. Von Vorteil ist ein Bezug zum Arbeitsrecht in der Ausbildung oder in der bisherigen Berufstätigkeit. Im Übrigen wird auf das nachstehende Merkblatt hingewiesen.
Bewerbungen sind bis zum 15.05.2012 zu richten an den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, Blumenthalstraße 33 in 50670 Köln.
Welche Unterlagen der Bewerbung beizufügen sind, kann einem Merkblatt entnommen werden. Gerade da der Bedarf in der Arbeitsgerichtsbarkeit eher gering ist, eine gute Gelegenheit für alle Arbeitsrechtler, die sich vorstellen können, in den Staatsdienst zu gehen.
Weitere Infos findest Du auf unserer Übersichtsseite zur Richtereinstellung in Nordrhein-Westfalen.








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