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  Ausgabe 12/2024
Dienstag, der 19.03.2024
     

 / Niedersachsen / Staatsexamen

Juristen klagen auf Wiederholung ihres Examens

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Der Skandal um die verkauften Examenslösungen in Niedersachsen ist um noch eine Dimension reicher. Nicht nur dass neben dem Richter als Verkäufer auch ehemalige Referendare als Käufer inzwischen strafrechtlich verurteilt worden sind und 15 Juristen nachträglich das 2. Examen aberkannt wurden; nun haben mehrere Juristen, die in der Zeit das 2. Examen bestanden haben darauf geklagt, das Staatsexamen erneut ablegen zu dürfen! Ihre Argumentation: Die hervorragenden Klausuren der Käufer könnte auch die Bewertung der übrigen Klausuren verfälscht haben. Dies stelle einen Verstoß gegen den prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit dar.

Das Landesjustizprüfungsamt hatte die Anträge der ehemaligen Referendare, das Examen neu schreiben zu dürfen, zunächst abgelehnt. Daher haben anschließend zumindest zwei Juristen hiergegen geklagt. Und nach dem Verwaltungsgericht Lüneburg hat Ende letzten Jahres auch das OVG Lüneburg im Eilverfahren einer Juristin Recht gegeben und entschieden, dass die Klägerin vorläufig zwei Klausuren neu schreiben dürfe. Wenn sie diese Klausuren besteht, ist sie zudem auch zur mündlichen Prüfung zuzulassen.

Auch wenn es sich bislang nur um ein Urteil im einstweiligen Rechtsschutz handelt, schlug die Entscheidung des OVG Lüneburg noch Ende letzten Jahres ein wie eine Bombe! Denn die Auswirkungen dieser Entscheidung sind nahezu nicht abzusehen, sofern diese auch im Hauptverfahren Bestand hat. Denn dann dürften wohl alle (!) ehemaligen Referendare, die in dem relevanten Zeitraum ihr zweites Examen geschrieben haben, einen Anspruch darauf haben, das Examen erneut abzulegen. Für alle, die inzwischen Volljuristen sind, käme dies einem weiteren Verbesserungsversuch gleich. Und auch alle, die in der Zeit (endgültig) durch das Examen gefallen sind, können sich dann wohl erneut am 2. Examen versuchen.

Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung, die zuerst über die anhängigen Klagen der Juristen auf Wiederholung des Examens berichtete, prüft nun das Justizministerium in Hannover die Auswirkungen des Urteils. Es bleibe zunächst abzuwarten, ob und wie viele Juristen noch Klage auf Wiederholung ihres Examens einlegen werden. Sofern es Neuigkeiten gibt, werden wir natürlich hier in den RefNews darüber berichten.

Der Artikel wurde am 11. Januar 2016 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.