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  Ausgabe 16/2024
Donnerstag, der 18.04.2024
     

 / Anwaltsstation / Niedersachsen

Eine kleine Frage-und-Antwort-Runde

von

Ich freue mich ja immer über Kommentare (*zwinker*) und da sich unter meinem letzten Beitrag auch einige Fragen fanden, werde ich hierauf nun mal genauer eingehen und versuchen, diese zu beantworten.

Frage: Wirst Du denn in der Kanzlei vor Gericht auftreten (müssen)? Ich frage, weil ich demnächst auch in einer Kanzlei anfangen werde und ich ehrlich gesagt nicht unbedingt vor Gericht will.

Antwort: In der Kanzlei wo ich die Anwaltsstation ableiste wird es wahrscheinlich nicht vorkommen, dass ich vor Gericht auftreten werde. Dafür ist die Kanzlei etwas zu groß und die Fälle an denen ich arbeite liegen auch eher in einem Bereich der sich im Vorfeld abspielt und in denen es auch weniger zu Verhandlungen vor Gericht kommt. Ich finde das aber nicht schlimm, da ich in der vorherigen Station schon einmal ganz alleine vor Gericht aufgetreten bin. Es ist letztlich auch nicht anders oder schlimmer als der Sitzungsdienst den man aus der StA-Station kennt. Man bereitet sich ja auch entsprechend vor und spricht das Ganze im Vorfeld mit seinem Ausbilder ab. Die Richter werden auch Rücksicht nehmen dass du Referendar bist, von daher: Angst brauchst du davor wirklich nicht haben. Schaden kann es nämlich sicher nicht wenn dich die Kanzlei mal zu Gericht schickt. Dann siehst du schonmal – auch im Hinblick auf das Berufsleben, solltest du Anwalt werden – wie das ganze Prozerede von unten (und nicht nur vom Richterstuhl aus 😉 ) aussieht.

Frage: Soweit es nicht schon gesagt wurde, wo hast du denn deine Verwaltungsstation abgeleistet und in welcher Kanzlei bist du nun?

Antwort: Die Verwaltungsstation habe ich bei einer Stadtverwaltung abgeleistet. Die Anwaltsstation absolviere ich bei einer größeren Kanzlei. Genauer möchte ich in einem öffentlichen Blog darauf nicht eingehen: Internet, Transparenz und Anonymität und so. 😉

Frage: Du wirst ja sicherlich schon fleißig am Klausuren schreiben sein. Hast Du Dir einen kommerziellen Klausurenkurs gebucht? Wenn ja, welchen?

Antwort: Bisher schreibe ich „nur“ die Klausuren aus dem Klausurenkurs der von meinem Gericht angeboten wird. Mehr würde ich zeitlich momentan auch nicht schaffen. Ich wollte mir aber zum Sommer hin – also so 3-4 Monate vor dem Examenstermin – einige Kaiserklausuren bestellen und diese lösen. Kollegen sind teilweise bei einem kommerziellen Rep und/oder auch nur bei einem Klausurenkurs (per Postversand). Das geht über Hemmer bis AS etc. und es ist wie immer: einige sind zufrieden, andere nicht. Da muss jeder selbst herausfinden, was am besten zu ihm passt. 🙂 Was ich bisher so gehört habe kommen die Kaiserklausuren den Examensklausuren wohl am nähesten und die Bewertung soll wohl auch ganz gut sein (das erwarte ich bei den Preisen aber irgendwie auch). Darum habe ich mich für die Kaiserklausuren entschieden. Aber wie gesagt: erst im Sommer…und wer weiß was sich bis dahin noch ändert. Bis dahin schreibe ich „nur“ die Klausuren am Klausurenkurs die das Gericht anbietet und die AG-Klausuren. Das Kammergericht Berlin hat übrigens auch einen super Online-Klausurenkurs (Sachverhalt + Lösungen): da will und werde ich demnächst mal anfangen und einige Klausuren (nur stichpunktartig, wichtige Stellen – wie den Tenor – aber ausformulieren) durchgliedern und dann mit der Lösung abgleichen. So kriegt man nochmal ein Gespür für verschiedene Konstellationen und sieht was in Klausuren so alles laufen kann. So ein grober Überblick über viele Klausurkonstellationen und ein grobes Durchgliedern möglichst vieler Sachverhalte hat mir für das 1. Examen schon sehr viel gebracht (vor allem, da ich auch nicht immer Lust hatte 5 Stunden an einer Klausur zu sitzen und diese komplett auszuformulieren – auch wenn das jetzt für das 2. Examen ja vllt. sogar besser wäre, da es sicher mehr bringt…aber der innere Schweinehund… 😉 ).

Frage: Mich würde auch noch interessieren, ob es Deinen AG-Kollegen genauso geht, dass die ersten beiden Stationen – im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen – eher enttäuschend verliefen, oder waren die meisten doch eher zufrieden?

Antwort: Ich kann natürlich nicht für alle sprechen (versteht sich von selbst 😉 ), aber bei sehr vielen war/ist es so, dass die Stationen auf die sie sich überhaupt nicht gefreut haben, dann den größten Spaß brachten. Eine Kollegin hasste z.B. Strafrecht wie die Pest: sie fand die Staatsanwaltschaftsstation bisher mit Abstand am besten (nicht nur den reinen Sitzungsdienst, sondern auch die AG und den Aufbau der Klausuren jetzt im 2. Examen). Sie hat da so dermaßen Spaß dran gefunden und ist so froh, dass man diese Meinungsstreits wie im Studium/1. Examen nicht mehr braucht, dass sie sich für später sogar eine Tätigkeit im Strafrecht vorstellen kann. Einige fanden die Justiz anfangs (also noch vor Refbeginn) interessant und reizvoll, sind dann aber bei einem Ausbilder gelandet wo gegenseitige Sympathie nicht so ganz vorhanden war (man könnte auch sagen: gegen Null ging ;-)) oder es aus anderen Gründen einfach nicht „gepasst“ hat. Das hat einige wirklich „geprägt“, so dass sie nun auch eine innere Abwehrhaltung gegenüber der Justiz entwickelt haben. 😀  Es lag aber natürlich nicht immer nur an mangelnder Sympathie zum Ausbilder. Einige haben auch einfach gemerkt, dass sie sich die Tätigkeit als Richter vom Ablauf und der Aktenbearbeitung her anders vorgestellt haben und waren daher „enttäuscht“. Was halt generell sehr stark zu beobachten ist: Kollegen die eine tolle Station erlebt haben und mit ihrem Ausbilder super klarkamen wurden in ihrem Wunsch für dieses Berufsfeld (wenn er denn dafür vorhanden war) bestätigt (was an sich ja logisch und nachvollziehbar ist) oder ihr Interesse wurde jedenfalls geweckt falls sie anfangs eher skeptisch waren und dachten „da geh ich hin, sitz die Station ab und gut ist“. Es gab es aber halt auch das krasse Gegenteil: Kollegen die eigtl. die ganzen letzten Jahre immer sagten „ja, ich möchte in die Justiz“ wurde es tlw „nur“ aufgrund dieser Station so dermaßen vermiest weil sie da wirklich so schlechte Erfahrungen gemacht haben, dass sie nun weder in die Justiz wollen, noch sich für das Rechtsgebiet weiter interessieren. Obwohl man da ja eigtl. auch erwarten könnte das sie sagen „war ne doofe Zeit, kam halt mit dem Ausbilder auch nicht wirklich klar, aber in die Justiz möchte ich immer noch“. Aber da haben einige doch eine sehr starke (teilweise schon etwas übertriebene) Abwehrhaltung entwickelt und sehen ihre Berufung nun außerhalb der Justiz…was wiederrum für einige aber auch gar nicht so schlecht ist, da sie – ausgehend vom 1. Examen – meines Erachtens wenig bis gar keine Chancen haben überhaupt in die Justiz kommen zu können und es daher vielleicht ganz gut ist, wenn sie nicht mehr auf den Richterberuf fixiert sind. Das soll jetzt nicht böse klingen, aber mit einem „ausreichend“ im 1. Examen wird es dann denke ich doch wirklich schwierig. Klar, das 2. Examen könnten ja noch 18 Punkte werden – so weit geht ja immerhin die Notenskala – aber bleiben wir mal realistisch… 😉 Und selbst mit einem zweistelligen 2. Examen dürfte es da schwierig werden, denn dafür gibt es einfach auch zu viele Bewerber die ein doppel-Prädikat haben oder zumindest im 1. Examen im oberen befriedigend liegen und die Justiz stellt ja nun auch nicht jeden Monat viele neue Berufsanfänger ein. Unter dem Gesichtspunkt ist es wohl ganz gut, dass sich einige der Justiz abgewandt und sich mittlerweile mit anderen Bereichen angefreundet haben. 😉

So, ich hoffe ich habe eure Fragen soweit beantworten können. Sollte etwas offen geblieben sein oder ihr weitere Fragen haben: gerne. 🙂

Emily*

Der Artikel wurde am 20. Februar 2013 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.