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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Niedersachsen / Staatsexamen

500 Juristen dürfen Klausuren wiederholen

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Erst vor 2 Tagen hatten wir hier in den RefNews auf einen Beschluss des OVG Lüneburg aufmerksam gemacht, das einer Juristin im einstweiligen Rechtsschutz erlaubte, zwei Klausuren zu wiederholen. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Verkauf von Examenslösungen an Rechtsreferendare. Die Klägerin hatte zusammen mit solchen Käufern ihr Examen geschrieben und argumentierte vor Gericht mit Erfolg, dass aufgrund dieser hervorragenden Klausurlösungen die Bewertung der übrigen Klausuren verfälscht seien.

Wie die NWZ online auf ihrer Seite berichtet, hat nun das Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass alle ehemaligen Referendare, die mit Käufern von Sachverhalten ihr Examen geschrieben haben, die Möglichkeit bekommen, Klausuren zu wiederholen! Wichtig ist dabei folgende Einschränkung: Wiederholen können die Kandidaten, deren Klausuren von einem Prüfer korrigiert wurden, der im selben Klausurendurchgang auch die Klausur der Käufer der Sachverhalte korrigiert hat. Betroffen seien somit rund 500 Prüflinge, die etwa 2600 Klausuren aus dem Zeitraum von Oktober 2011 bis Januar 2014 wiederholen könnten. Das LJPA möchte so einer Klagewelle zuvorkommen.

Als betroffener Jurist muss man sich nicht selbst mit dem LJPA in Verbindung setzen; vielmehr werden nun alle ehemaligen Referendare aus diesem Zeitraum angeschrieben.

Es ist natürlich sehr fraglich, wie viele Juristen sich nach inzwischen einigen Jahren dazu entschließen werden, sich nochmals auf das Examen vorzubereiten und die Klausuren nochmals zu schreiben.

Der Artikel wurde am 13. Januar 2016 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.