Gerade erst hat das Verbraucherschutzministerium eine Studie veröffentlicht, wonach immerhin 28 % der befragten Unternehmen das Internet für Personalentscheidungen nutzen und Infos über Bewerber ergoogeln bzw. bei StudiVZ, Xing & Co. erstöbern. Ob auch Kanzleien solche Maßnahmen ergreifen, ist uns nicht bekannt. Für fertige Juristen, die sich für einen Job einer Rechtsabteilung in einem größeren Unternehmen interessieren, ist aber wichtig zu wissen, ob auch der favorisierte mögliche Arbeitgeber Infos über das Internet einholt.
Bereits im April 2009 erschien ein Artikel auf karriere.de, in dem Unternehmen auf die Frage antworteten, ob sie denn auch zu den Googlern gehören:
BASF
„Das Googeln von Bewerbern ist bei der BASF nicht Teil des Auswahlprozesses. Bei der Personalarbeit wird zwar immer mal wieder darüber nachgedacht, aber derzeit sind wir der Meinung, dass solche Recherchen nicht hilfreich sind.“
Siemens
„Das Googeln von Bewerbern ist im Auswahlverfahren von Siemens nicht vorgesehen. Für uns ist entscheidend, was uns die Bewerber online zukommen lassen […].Partyfotos oder Ähnliches könnten mich nicht abschrecken; das sind ja eh Zusatzinformationen, die wir nie in ein Bewerbungsgespräch einfließen lassen könnten.“
VW
„Wir recherchieren im Bewerbungsprozess keinen Bewerber im Internet, gleichgültig für welche Position bei Volkswagen. Das liegt zum einen an der hohen Anzahl von Bewerbungen, die täglich eingehen, zum anderen wahren wir auch das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.“
Weitere Unternehmen
Infos zu den Aussagen weiterer Unternehmen findest Du in dem oben verlinkten Artikel!